Medienpolitische Grundsätze

 

Durch die Mitgliedschaft Österreichs in der EU ist die österreichische Wirtschaft mit den Wettbewerbsbedingungen des gesamten europäischen Marktes konfrontiert. Der Fachverband Werbung und Marktkommunikation der Wirtschaftskammer Österreich fordert daher die Schaffung der Grundlagen für eine Wettbewerbsgleichheit um im gesamten europäischen Raum als österreichischer Wirtschaftsraum wettbewerbsfähig zu sein.

 

 

1.  Gesetzliche Rahmenbedingungen im Bereich Medien und Werbung:

 

1.1.     Österreich ist Mitglied der Europäischen Union, damit ist auch in einzelnen medienpolitischen Belangen das EU Recht bestimmend, d.s.

 

                                                        i.     Fusionen/Zukäufe von Medienunternehmen bedürfen einer EU rechtlichen Genehmigung und

                                                   ii.     Fernsehen: Regelung von Werbezeitanteilen entsprechend den EU Normen (15% der Sendezeit bezogen auf die volle Stunde) mit Differenzierung von öffentlich-rechtlichen und privaten Sendern.

 

1.2.     Gesetzliche Voraussetzungen nach österreichischem Recht für die Medienwirtschaft; d.s. Kartellrecht, Privatradiogesetz, Privat TV-Gesetz, ORF-Gesetz.

 

                                              iii.     Die Werbewirtschaft unterstützt jede Gesetzgebung, die die Medienvielfalt dieses Landes fördert und damit die Chancen für freie und den Wettbewerb unterstützende Kommunikationsarbeit ermöglicht.

                                                   iv.     Daher ist das im Juli 2002 in Kraft tretende Kartellrecht ein richtiger Schritt um in Österreich weitere Medienkonzentrationen zu verhindern.

                                                        v.     Der durch das Privatradiogesetz frei gegebene lokale und regionale Radiomarkt erlaubt keinen nationalen privaten Radiosender. Dies ist jedoch nach gesetzlicher Einstellung des Ö2 Regionalradio-Werberinges eine unbedingte Forderung der Werbewirtschaft um eine Alternative bzw. Ergänzung zum Quasi-Monopol von Ö3 zu gewährleisten, wie etwa Wiedereinführung des nationalen Ö2 Regionalradio-Werberings, eine Neustrukturierung der Senderkette FM 4, usw.

                                                   vi.     Die TV-Gesetzgebung ist durch das neue ORF Gesetz (2001) und das Privat TV-Gesetz (2001) geregelt. Damit wurden zunächst die Voraussetzungen für den Betrieb von privatem terrestrischen Fernsehen geschaffen. Die derzeitige gesetzliche Regelung ermöglicht zwar der Werbewirtschaft über den ORF hinaus nationale TV Werbung terrestrisch auszustrahlen. Die damit verbundenen Reglementierungen bedeuten allerdings eine Einschränkung, die in einem eigenen Punkt angesprochen werden (siehe 2. Elektronische Medien).

 

1.3.     Wirtschaftspolitische und medienpolitische Reglementierungen mit Relevanz für die Werbewirtschaft, d. s. Werbeabgabe, Presseförderung

 

                                              vii.     Die noch immer existierende und in der EU in dieser Form einzigartige Besteuerung von Werbung muss im Sinne des grenzüberschreitenden Wettbewerbs abgeschafft werden. Die bereits auf 5% reduzierte Werbeabgabe ist weiterhin eine nicht zumutbare Belastung der gesamten österreichischen Wirtschaft. Die Abschaffung war bereits im Regierungsprogramm der Bundesregierung 2000 - 2002 festgelegt, stellt aber weiterhin eine wettbewerbsverzerrende Schlechterstellung der betroffenen österreichischen Medien im internationalen Vergleich dar.

                                         viii.     Die Regelung der Presseförderung – eigentlich mit dem Ziel, Medienvielfalt zu unterstützen – ist in der gehandhabten Form wettbewerbsverzerrend. Grundsätzlich sollte sie spezielle Segmentmedien (wie z. B. Randgruppenmedien, Medieninnovationen, usw.) lebensfähig machen. Es muss vor allem die Flexibilität in der Förderungsregelung implementiert sein (die z. B. die Neugründung von Medien unterstützt und bei erfolgreicher Marktposition diese Förderung wieder entzieht). Bestehende erfolgreiche (weil reichweitenstarke und teilweise marktbeherrschende) Medien sollten von der Presseförderung grundsätzlich ausgeschlossen sein.

 

1.4.     Dialog Politik – Medien – Werbung treibende Wirtschaft

 

                                                   ix.     Die Werbung treibende Wirtschaft ist nicht nur ein wesentlicher Motor der Gesamtwirtschaft sondern auch existentiell für die gesamte Medienwirtschaft. Es ist daher notwendig und sinnvoll, dass sie von der Politik und den Medien als Gesprächspartner eingeladen wird, wenn es um Neuregelungen bzw. Gesetzgebungen geht, die eine mittelbare und unmittelbare Relevanz für die Werbung treibende Wirtschaft haben.

 

 

2.  Elektronische Medien

 

a.  Die jahrelange Monopolsituation am Fernseh- und Radiomarkt in Österreich hat die Preispolitik im Vergleich zum europäischen Ausland verzerrt. Aufgrund der Leitfunktion marktbeherrschender Medien bei Werbetarifen ist Österreich zum Hochpreisland der Werbung innerhalb Europas geworden. Für die österreichische Werbewirtschaft stellt dies eine unzumutbare Belastung der Kosten/Nutzen-Relation von Kommunikationsmaßnahmen dar, für die in Österreich tätigen internationalen Unternehmen ein maßgebliches Entscheidungskriterium ob und in welchem Umfang hier Werbeinvestitionen getätigt werden. Dadurch besteht die große Gefahr, dass aus Österreich werbliche Investitionen abgezogen werden, die für die Existenz von Medien und werbewirtschaftlichen Betrieben essentiell sind.

 

b.  Die durch das Privatradio-Gesetz geschaffenen Alternativen zum ORF haben keine signifikante Steigerung der Wirtschaftlichkeit beim bestehenden Anbieter ORF mit sich gebracht. Entsprechend kann nicht vorausgesetzt werden, dass die Zulassung von terrestrischem Privat-TV und somit (späten) Mitbewerbs eine deutliche Korrektur der ORF-Tarife ergibt.

 

c.  Der Gesetzgeber muss daher Rahmenbedingungen in einer freien Marktwirtschaft schaffen, die es ermöglichen, dass bei allen bestehenden Medienanbietern eine wirtschaftliche Überlebenschance gegeben ist.

 

d.  Der Beitrag der Werbung treibenden Wirtschaft zur Medienvielfalt ist die wachsende Investitionsbereitschaft in die Medien, der aber nur dann möglich bzw. gewährleistet ist, wenn eine maximal mögliche Plattform für Kommunikation geschaffen wird, d. h. freie Platzierung der Werbebotschaften.

 

 

3.  Presse (Printmedien)

 

a.  Die österreichische Presselandschaft betreibt aufgrund der starken

Marktpositionen eine sehr differenzierte und eigenständige Tarif- und Preispolitik. Daher sind nach wie vor die Forderungen nach einer einheitlichen, weil transparenten und vergleichbaren, Tarifgestaltung (in Terminologie und Aufbau) weiterhin seitens der Werbung treibenden Wirtschaft aufrecht.

 

    1. Gerade im Hinblick auf Rabattsystem, Kombinationen und Berechnungsgrößen gibt es keine einheitliche Sprach- und Verrechnungsregelung der Printmedien. Hier ist eine Normierung von Strukturen anzustreben.

 

 

4.  Internet/Neue Medien

 

a.     Die neuen Medien, insbesondere Internet und die kommenden mobilen Kommunikationstechnologien ermöglichen eine Vielfalt an Werbemöglichkeiten, deren langfristige Konsequenzen kaum abschätzbar sind.

 

    1. Zwei Grundparameter müssen im Sinne der Selbstkontrolle – da Fremdregulierung bei diesen Medien nur bedingt möglich ist – berücksichtigt werden:

 

                                                        i.     Individualisierter Einsatz von Werbung insbesondere in den mobilen elektronischen Kommunikationsvehikeln; soll nur mit Zustimmung der jeweils angesprochenen Person zulässig sein.

                                                   ii.     Förderung der bereits bestehenden Ethik-Instrumente, die hier als selbstregulierende Stellen den Missbräuchen von anarchischen Technologien entgegen wirken sollen. Diese Einrichtungen müssen ihre Aufgabe begleitend (siehe derzeit Österreichischer Werberat) aber auch im Vorfeld der Werbeaktivitäten wahrnehmen können, was dann möglich sein wird, wenn sie die notwendige Öffentlichkeit und damit Akzeptanz zuerkannt bekommen. (PR Arbeit, aktives Lobbying, u. ä.)

 

 

5.  Sponsoring, Promotion, Product Placement

 

a.     Die Gesetzgebung im Bereich der elektronischen Medien schränkt unverständlicherweise die Möglichkeiten von Sponsoring, Promotion und Product Placement stark ein. Der Gesetzgeber ist aufgefordert diese wirtschaftsfeindlichen Maßnahmen zu überdenken.

 

 

 

Wien, am 10. September 2002