REPUBLIK ÖSTERREICH

BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN

Der Vorstand

der Wirtschaftspolizei

Wasagasse 22

 

Postfach 182

1092 Wien

 

Telefon:

313 44

 

Telefax:

313 44 /

II-Res/3NVP/01

 

Wien, am 23.03.01

                           Ref.:Dr. T.,

                           Rat Mag.  F., Rat

 

Strafsache gegen Horst BINDER u.a.

wegen Verdachtes gern. §§ 302 StGB u.a. Delikte

Abschlussbericht

 

Dep 90/WP/00

 

53St47824/00-253

 

 

 

Staatsanwaltschaft Wien

z.H. Herrn Dr. K.

 

Landesgerichtstraße 11

1080 Wien

 

 

In der Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen §§ 12, 302 f StGB übermittelt die Bundespolizeidirektion Wien - Wirtschaftspolizei unter Bezugnahme auf das do.  Ersuchen vom 21.3.2001 den Abschlussbericht hinsichtlich der unten dargestellte Fakten.  Angeschlossen sind die im do. Schreiben vom 21.3.2001 (Punkt 2. angeforderten Ablichtungen der Erhebungsergebnisse zu einzelnen Fakten (18 Ordner in insgesamt 3 Kartons).

 


 

Zur Systematik:

 

Die Erhebungsergebnisse zu den einzelnen nummerischen Fakten wurden zusammengefasst in "Faktenordnern" abgelegt.  Für jeden zum Faktum „Allgemein“ Verdächtigen (unter dem Faktum „Allgemein" wird allgemein die Bezahlung für lnformationsbeschaffung verstanden, ohne dass ein konkreter Vorgang zugeordnet werden kann) wurde überdies ein eigener "Personenordner" angelegt, in dem die jeweiligen Erhebungsergebnisse zum Faktum "Allgemein" beigelegt worden sind.

 

Einleitung:

 

Grundlage für die Faktenbildung waren hauptsächlich die Angaben des Josef KLEINDIENST sowie im Laufe der Zeit hinzugekommene neue Anzeigen und erzielte Erhebungsergebnisse.

 

Dem Gesamterhebungsergebnis kann das Zugeständnis von Josef KLEINDIENST vorangestellt werden, dass ihm von Michael KREißL angeboten worden sei, für die Freiheitlichen Politiker Mag.  Hilmar KABAS und.  Rainer.. PAWKOWICZ (bereits verstorben) Informationen aus der Polizei zu besorgen , die sich medial verwerten lassen bzw. die sonst wie von der Partei benötigt werden. Zur Bezahlung für die Beschaffung dieser Informationen habe Josef KLEINDIENST fingierte Kilometergeldabrechnungen vorgelegt.

 

Josef KLEINDIENST habe diese Gelder im Zeitraum von 1996 bis 1998 erhalten wobei er angab, dass auch andere Funktionäre der AUF wie Helmut S., Franz S., Dietmar H., Helmut K. und möglicherweise auch Heinz L. laufend Überweisungen von den Konten der AUF bzw. der FPÖ für die Beschaffung von Informationen erhalten haben.

 

Insbesondere zu der Person des Helmut K. wird von Josef KLEINDIENST konkret angeführt, dass Helmut K. ca.  S 5.000,- monatlich überwiesen wurden.

 


Bei den einzelnen Fakten werden sowohl die Aussagen des Josef KLEINDIENST (teils  wortgetreu, teils zusammengefasst) als auch die erzielten Erhebungsergebnisse wiedergegeben werden.

 

INHALTSVERZEICHNIS

1. Zu den allgemeinen Erhebungen:.... 5

a) Beischaffung von Datenträgern von der EDV- Zentrale des BMfI.................. 5

b) Erhebungen zu den von KLEINDIENST bekanntgegebenen Telefonnummern 6

c) Vollzug der Kontoöffnungen 6

d)      Erhebungen zu den von Michael KREIßL bei der Hausdurchsuchung vom 25.10.2000 übergebenen Kilometergeldabrechnungen.....................................................................................8

e) Hausdurchsuchungen bei Mag.  Hilmar KABAS und Michael KREIßL ........................................... 10

 

f)       Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10.2000 in den Büroräumlichkeiten der AUF – Aktion Unabhängiger und Freiheitlicher/FGÖ - Freie Gewerkschaft Österreichs sichergestellten Unterlagen      ....................................................................................................................................11

 

   g.) Analyse ( Rufdaten, EKIS Anfragen und Zahlungsströme).......................................................... 16

 

   h) Faktenzuordnung zu den Verdächtige  n.........................................................................................17

          1. Mag Hilmar KABAS.....................  ...........................................................................................18

          2. Michael KREIßL........................... . ..........................................................................................19

          3. Helmut K......................... ... ......................................................................................................20

          4. Helmut S. ................ ...... .... .....................................................................................................27

          5. Werner R............... ...... .............................................................................................................29

          6. Franz ST............................. ....... ...............................................................................................30

          7. Heinz L.......... ......... ..................................................................................................................33

          8. Dietmar H........... ........... ...........................................................................................................35

          9. Gilbert L.......................... ............. ............................................................-...............................39

        10. Werner H.................  ............... ................................................................................................40

        11. Wolfgang SCH............... ............... ..........................................................................................41

        12. Wolfgang H........................... ...................................................................................................42

        13. Josef KLEINDIENST............................... ................................................................................43

        14. Walter S....................................... ...................................................................................……..43

        15. Horst BINDER........................................... ...............................................................................43


    16. Leopold M..........................................................................................................…..…………...43

   17. Johann B.......................................................................................................................................44

    18. Peter S..........................................................................................................................................44

    19. Dr. Wolfgang Z............................................................................................................................44

   20. Dr. Gerhard C.……………………………………………………………………..…................44

    21. Mag. Martin M............................................................................................................................45

 

2. Zu den Erhebungen zu einzelnen Fakten                              ..45

 

Faktum 1: Weitergabe von Statistiken und Unterlagen zu Amtshandlungen betreffend die Kriminalität

in der U-Bahn sowie die Suchtgiftkriminalität durch Beamte des Wachzimmers

Kärntnertorpassage/Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenenhauses             45

a)            Wachzimmer Kärntnertorpassage .......................................................................................45

b) Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenhaus ............................................. 47

Faktum 2: "Noch nicht medial verwertete Vorf-alle bei der Aktion Spring................................47

 

Faktum 3: Wachzimmerschließungen einschließlich der Fakten 3A (Personalstände der Wiener

Polizei), 3B (Neue Wa'ffenausbildung) und 3C (Krone-Artikel über Versetzungen bei

der Wiener Polizei)............................................................................................................................. 50

 

Faktum 4: Weitergabe von Informationen zur Operation Spring vor der'Aktion, insbesondere

"Terminverrat“...................................................................................................................................57

 

Faktum 5: Sondersitzungen des Parlaments zum Thema Sicherheit............................................53

 

Faktum 6: Weitergabe von Informationen aus dem Verkehrsamt.............................................. .55

      a) Entzug der Lenkerberechtigung Dr. Susanne L..........................................................55

      b) Entzug der Lenkerberechtigung Antun PETROVIC................................................................. 56

      c) Allgemeines................................................................................................................................57

 

Faktum 7 (früher 8): Wolfgang H., Kriminalbeamter der Abteilung 1,

(Jugendbanden) ................................................................................................................................. 57

 

Zum Faktum 8 (froher 9): EKIS- Anfragen betreffend FPÖ - Mitgliedswerber durch Johann

B. und Leopold M...............................................................................................5 9

a) EKIS - Anfragen betreffend Hermann N............................................................................. 60

b) EKIS- Abfragen betreffend Mitgliedswerber der FPÖ und Bewohner von Gemeindewohnungen

     in St. Pölten.......................................................................................................................................61

c) Zu den Verdächtigeneinvemahmen...................................................................................................68

 

Zum Faktum 9 (früher 10): Zivilprozess Dr. Michael LANDAU gegen Mag. Hilmar KABAS..70

 

Zum Faktum 10 (froher 11): Artikel in der Kronen Zeitung vom 07.09.1996 betreffend die

"Freilassung eines Terroristen“ ........................................................................................................73

 

Faktum 11 (früher 12): Aushebung von Geheimnummern für die Freiheitliche Partei..............75


Zum Faktum 12 (früber 13): Artikel in der Kronen Zeitung –„Politwirbel um Atomkriminalität........................ 75

 

Faktum 13 (früher 14): Causa OMOFUMA.. 78

 

Faktum 14 (früher 17): angebl. Weitergabe von Informationen über Missstände bei der Bekämpfung von

Kurdenaktivitäten an Mag. Hilmar K.ABAS........ 79

Zum Faktum 15 (früher 18): Kronen Zeitung Artikel vom 11. 3. 1997:"Sex - Aff-are" um Wiener
Bezirkspolitikerin..................................................................................................................................................81

Faktum 16 (früher 19): Artikel in der Kronenzeitung vom 19.3.1997, "Alarm um drogensüchtige
Autofahrer.............................................................................................................................................................83

Faktum 17 (früher 20): Artikel in der Kronen Zeitung vom 23.07.1997 - U – Bahnkriminalität.................85

Faktum18 (früher21): KREIßL – FGÖ (VerfälschungvonVorstandsprotokollen)........... 86

Faktum 19 (früher 22): KREIßL - BINDER - Exekutivverlags GmbH............. 87

 

Faktum 20 (früher 23): KREIßL - BINDER (Erstellung von gefälschten Schulungsunterlagen für die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten)..................................................................................................................89

 

Faktum 21 (früher 24): EIKIS Abfrage von 5 Zeugen ( Amtshandlung in der U-Bahnstation, Wien 1,

Schottenring gegen einen Suchtgifthändler).......................................................................................................91

 

Faktum 22(früher31): Intervention beiVerwaltungsstrafverfahren................................................................95

 

Faktum 23 (früher 34): Michael KREIßL - Aktenbeschaffung Alfred T........................................97

 

Faktum 24 (früher 42): Weitergabe eines Tagesberichtes durch Michael KRElßL an RA Mag.

 

M........................................................................................................................................................... 98

 

1.     Zu den allgemeinen Erhebungen

 

a) Beischaffung von Datenträgern von der EDV- Zentrale des BMfl

 

Von der EDV-Zentrale des Bundesministerium für Inneres wurden diverse EKIS Protokollauswertungen auf Datenträger beigeschafft, mit deren Hilfe im Laufe der Erhebungen versucht wurde Aktivabfragen von Tatverdächtigen (Wen haben diese Personen wann im EKIS abgefragt ?) sowie Passivabfragen betreffend Personen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie zu Unrecht im EKIS abgefragt worden sind

 


(Wer hat diese Personen wann im EKIS abgefragt?), nachzuvollziehen.  Die Ergebnisse der Auswertungen wurden bei den einzelnen Fakten eingearbeitet.

 

Der Datenbestand umfasst derzeit ca. 270.000 Datensätze.

 

b) Erhebungen zu den von KLEINDIENST bekanntgegebenen

Teleformummern

 

Die von Josef KLEINDIENST in einer Niederschrift bekanntgegebenen Telefonnummern verschiedener F- Funktionäre wurden mit den Einträgen in der Telefonbuch CD- Herold 4/99 abgeglichen.  Entsprechende Beschlüsse auf Rufdatenrückerfassung sind teilweise ergangen.

 

Die Erhebungen soweit ausgewertet wurden auf den einzelnen Datenblättern der Verdächtigen ( Personenordner Verdächtiger Allgemein) dargestellt.

 

Bezüglich der Verknüpfung der Rufdaten mit EKIS - Abfragen wird auf den Pkt. g) verwiesen.

 

c) Vollzug der Kontoöffnungen

 

Aufgrund von Gerichtsbeschlüssen erfolgte die Auswertung folgender Konten:

Aktion Unabhängiger und Freiheitlicher (Bank Austria 256 116 036/00, 256 116 036/02 sowie 418 071 809), der AUF Finanz/Zoll (Bank Austria 693 076 309) sowie der AUF Landessektion Sicherheitswache (Österr.  Volksbanken AG  418 071 809) sowie der FGÖ - Freiheitliche Gewerkschaft Österreichs (Raiffeisenlandesbank Wien/NÖ 1-7.045.222 bzw. 7.045.222)

 

   Die Konten wurden auf Zahlungen an die Hauptverdächtigen ausgearbeitet.  Die einzelnen ersichtlichen Zahlungen, insbesondere Kilometergeldzahlungen, wurden bei den Verdächtigen beim Faktum Allgemein" (unter dem Faktum Allgemein" wird allgemein die Bezahlung für Informationsbeschaffung verstanden, ohne dass ein


konkreter Vorgang zugeordnet werden kann) dargestellt. Die laut den Kontoöffnungen von den Verdächtigen erhaltenen Gelder sind weitgehend ident mit jenen, welche bei der Sichtung der Unterlagen festgestellt wurden.

Anhand der bis dato vorgenommen Kontenauswertungen wurden Zahlungen, wie folgt ausgeschüttet:

 

Name

Auszahlungen

Einzahlungen

BINDER Horst

-27,442.00

 

H. Dietmar

-81,122.00

 

H. Werner

-3,479.00

 

K. Helmut

-219,529.19

 

K. lng. Josef

-219,529.19

 

KLEINDIENST Josef

-110,149.00

42.076,00

KREißL Michael

-84,415.00

 

L. Heinz

-76,130.60

 

L. Gilbert

-1,955.00

 

R. Werner

-16,052.70

 

S. Helmut

-182,628.00

 

S. Franz

-141,630.20

 

 

Im Bericht vom 22.01.2000 werden die von den Verdächtigen erhaltenen Gelder genau aufgeschlüsseit ( Ordner Kontoöffnungen).  Die Zahlung der laut Bankbelege titulierten Fahrtkosten und Monatsabrechnungen erfolgte insbesondere vom Konto der Bank Austria 418 071 809.


Für die oben angeführten Konten wurde als Beilage 3 zum Bericht vom 06.12.2000 eine Gesamtaufstellung der Ein - und Ausgänge erstellt. Die Haupteingangsströme der Gelder kommen von der ExekutivverlagsGmbH (S 2.597.275,25) und der FPÖ ( S 1.961.927,52).

 

Die Ausgänge auf den Konten verteilen sich auf mehrere kleinere Beträge. Die höchsten Ausgänge betreffen die diverse AUF - Sektionen ( S 580.815,59), die Anker Rechtschutzversicherung ( S 499.819,10) und zusammengefasst die Zahlungen an die Verdächtigen, weiche Kilometergeld erhalten haben.

 

Angeführt werden darf, dass aus der Sichtung der Buchhaltung der AUF aus den entsiegelten Bändern der Zahlungsstrom besser ersichtlich gemacht werden konnte.

(siehe Kapitel f Punkt f)

 

d) Erhebungen zu den von Michael KREIßL bei der

Hausdurchsuchung vom 25.10.2000 übergebenen

Kilometergeldabrechnungen

 

Aus den sichergestellten Unterlagen ergeben sich nachstehende der AUF verrechnete Kilometergelder, die Überweisungen erfolgten jeweils vom Bank Austria Konto der AUF mit der Nr. 418 071 809:

 

     Name     Zeitraum     Kilometer       Betrag

     Helmut S.     7.3.96 - 24.9.99     30.882     S      138.659,80.-

     Franz S.     16.1.97 - 16.2.00     26.346     S                 126.782,90.-

     Helmut K.     26.3.96 - 13.4.00     45.071     S                 211.000,19.-

     Dietmar H.     10.3.98-23.12.99     14.572     S                    71.402,80.-

     Heinz L.     7.3.96-3.12.96              8843     S                    40.677,80.-

 

Besonders hingewiesen wird auf den Umstand, dass bei diesen Kilometergeldbeziehern (ausgenommen Heinz L.) wiederholt sowohl was die gefahrenen Kilometer als auch die verrechneten Kilometergelder


angeht - in verschiedenen Monaten idente Summen ausgewiesen sind.  Diese Auffälligkeiten wurden im Krb - Bericht vom 7.11.2000 besonders herausgearbeitet.

 

Jeweils nur einzelne Kilometergeldabrechnungen wurden zu den Personen Werner R., Werner H. und Albert SCH.T gefunden.

 

Angemerkt wird, dass auch im Zuge der Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10.2000 in den Büroräumlichkeiten der AUF - Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher bzw. FGÖ - Freie Gewerkschaft Osterreichs sichergestellten Unterlagen noch Kilometergeldabrechnungen betreffend die Personen Heinz L., Werner R., Helmut S. und Franz S. gefunden wurden (siehe dazu den separaten Auswertungsbericht vom 1.12.2000, .abgelegt im Ordner"Auswertung Fahrtkosten AUF").

 

Demnach hat Heinz L. für Oktober 1995 und November 1995 insgesamt weitere S 6000.- für insgesamt 1315 gefahrene Kilometer verrechnet.  Unklar ist, ob bzw. inwieweit eine weiter Abrechnung des Heinz L. mit der Titulierung "Fahrtkostenspesenersatz 1996" vom 21.1.1997 bereits in der obgenannten Aufstellung („Heinz L. 7.3.1996 bis 3.12.1996“) enthalten ist.

 

Werner R. hat für die Monate Oktober 1995 und November 1995 für insgesamt 1335 gefahrene Kilometer insgesamt S 7000.- an Kilometergeldern verrechnet. Am 24.8.1999 hat Werner R. eine Abrechnung für "Kilometergeld und Unterkunftsabrechnung PV - Wahlkampf 99“ gelegt und S 5523,20.- verrechnet.

 

Helmut S. hat mit Abrechnung vom 21.1.1997 "Fahrtkostenspesen 96“ verrechnet.  Bei dieser Abrechnung ist keine Kilometerzahl angegeben.  Als Betrag wurde S 14.000,- ausgewiesen.

 

Durch Franz S. wurden für die Monate November und Oktober 1995 S 8.500, für 1.870 gefahrene Kilometer mit zwei separaten Rechnungen verrechnet.


Die einzelnen Abrechnungen wurden tabellarisch aufgeschlüsselt, die Tabelle liegt dem Bericht v. 01. 1 2.2000 bei.

 

e) Hausdurchsuchungen bei Mag. Hilmar KABAS und Michael KREIßL

 

Die Berichte über den Vollzug der Hausdurchsuchungen wurden bereits mit der Note vom 20.11.2000 dem do.  Gericht übermittelt.

 

Zusammengefasst kann über den Vollzug der Hausdurchsuchungen berichtet werden:

 

Bei den Hausdurchsuchungen im Büro des Mag. Hilmar KABAS sowie an seiner Wohnadresse in Wien 23., E.gasse, konnten keinerlei verfahrenswesentlichen Gegenstände sichergestellt werden.

 

Bei der Hausdurchsuchung in den Klubräumlichkeiten der FPÖ im Rathaus wurde im Schreibtisch des Michael KREißL eine blaue Klarsichtmappe sichergestellt, die neben diversen Presseaussendungen und Zeitungsartikeln auch Ablichtungen aus einem Kopienakt der Wirtschaftspolizei enthält.  In dem bei der Wirtschaftspolizei zur Zahl II-1482/WP/99 geführten Verfahren (Staatsanwaltschaft Wien 15 St 105.491/99) geht es um einen Untreueverdacht gerichtet gegen Karin LANDAUER (FPÖ Landesrätin in Wien) und Mag.  Hilmar KABAS (Obmann der FPÖ Wien).  Bemerkenswert ist, dass es sich bei den vorgefundenen Ablichtungen offensichtlich um Kopien des bei der Wirtschaftspolizei verbliebenen Kopienaktes handelt. Mit Schreiben vom 20.11.2000 wurde diesbezüglich ein unbekannter Täter zur Anzeige gebracht.

 

Bei der Hausdurchsuchung im Büro des Michael KREIßL in den Räumlichkeiten der Freiheitlichen Partei Österreichs - Landesgruppe Wien, Wien 1., Rathausplatz 8/3/9 wurden ein Konvolut von Computerausdrucken, 13 Disketten sowie eine Festplatte eines PC sichergestellt.  Die Festplatte wurde nach Rücksprache mit Michael KREIßL ausgebaut. Von ihrem Datenbestand wurde durch die Wirtschaftspolizei eine Kopie angefertigt, wobei der Originaldatenbestand der Festplatte nicht verändert wurde.


Bei der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Michael KREißL in Wien 16., Tstraße wurde ein Notebook samt Netzgerät sichergestellt.

Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung des Michael KREIßL -in Wien 14., HStraße, konnten keine relevanten Unterlagen vorgefunden werden.

Ablichtungen jener in der blauen Klarsichtmappe im Schreibtisch des Michael KREIßL sichergestellten Unterlagen wurden bereits mit der Note vom 20.1.00 dem do. Gericht übermittelt.

 

f)     Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10.2000 in den

Büroräumlichkeiten der AUF - Aktion Unabhängiger und Freiheitlicher/FGÖ - Freie Gewerkschaft Österreichs

sichergestellten unterlagen

 

a)         Bei der Sichtung dieser Unterlagen wurde eine Reihe von "Beteiligungsabrechnungen“ der Exekutiv VerlagsgmbH, 8054 Graz, Kärntnerstraße 518 adressiert an die AUF (Aktionsge. Unab. und Freiheitlicher) z.H. Herrn Michael KREIßL gefunden.  Diese Beteiligungsabrechnungen enthalten im unteren Bereich die Formulierung: "Die ausgewiesene Beteiligung überweisen wir auf Ihr Konto Nr. 256116036-02 bei der Bank Austria, BLZ 12000, mit der Bitte, diese Ihrem "Soziaffond" zuzuführen.'

 

Von dem in diesen Beteiligungsabrechnungen als „Nettoumsatz“ ausgewiesenen Betrag wurden jeweils 10 % abgezogen und vom verbleibenden Rest wurde eine 5 %ige Beteiligung der AUF errechnet. Die ausgewiesenen Beteiligungen wurden dann auf das oben schon erwähnte Konto der AUF bei der Bank Austria mit der Nr. 256 116 036/02 überwiesen.


Insgesamt wurden den vorhandenen Belegen zufolge von der Exekutiv VerlagsgmbH in den Jahren 1995 bis 2000 S 2,559.534,04.- aus diesem Titel an die AUF überwiesen.

 

Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass bei der Sichtung der Unterlagen auch drei Dokumente gefunden wurden (Beilagen 168, 171 und 172 zum Sichtungsbericht) in denen sinngemäß zum Ausdruck kommt, dass die Gewinne aus der lnserateneinschaltung in der Zeitschrift "Blaulicht“ in den Sozialtopf der AUF fließen. Bei den Unterlagen handelt es sich um das Protokoll einer Besprechung zwischen Vertretern der AUF und der Exekutiv VerlagsgmbH vom 10.6.1998, ein Schreiben des Michael KREIßL an einen Herrn W. vom 7.4.1999 und ein Fax des Michael B. von der Exekutiv VerlagsgmbH vom 30.3.1999.

 

Erhebungen zur Weiterverwendung des Geldes haben ergeben, dass ein Betrag von mindestens S 1,484.874,99.- auf diverse weitere Konten bzw. Sparbücher (bei zum Teil anderen Geldinstituten) mit den Bezeichnungen "Sparbuch Sozial", "Sparbuch Wal“, 'Sparbuch AUF", Ernest Windholz, AUF Sparbuch', AUF Justizwache', ,AUF Gendarmerie", „AUF Bundessektion SW", "Bundessektion SW", AUF Landessektion SW", "AUF SW Linz“, „AUF Zollwache“, "Landessektion SW“ und "Sparbuch Josef“ überwiesen worden sind. Zur Höhe der jeweils überwiesenen Beträge wird jeweils auf den Krb - Bericht vom 6.12.2000 verwiesen.

Als weitere Zahlungen, die von diesem Bank Austria Konto der AUF mit der Nr. 256 116 036102 bestritten worden sind, konnten erhoben werden:

 

·    Honorarzahlungen an den Cartoonisten und an einen Fotografen der Zeitschrift "Blaulicht"

·    Honorarzahlung an den RA Dr. C. für die Fertigstellung eines Skriptums


·         Barmittel für den Ankauf von Sachspenden für Gewinnspiele, Festveranstaltungen u.ä. sowie von Werbegeschenken bei Personalvertretungswahlen

·         Finanzielle Hilfeleistungen für Sicherheitswache- und Kriminalbeamte in sozialen Notfällen

·         Spesenabrechnungen S. und L.

·         Diverse nicht näher bezeichnete Ausgänge per Scheck

 

b) Neben den Beteiligungsabrechnungen der Exekutiv VerlagsgmbH wurden bei der Hausdurchsuchung eine Reihe von Kontoauszügen der FGÖ betreffend das Konto Nr. 7,045.222 bei der Raiffeisenlandesbank sichergestellt.  Diesen Kontoauszügen zufolge haben Die Freiheitlichen (F), Die Freiheitlichen (Bündnisbüro) und die Freiheitlichen Arbeitnehmer im Zeitraum 26.6.1998 bis 21.7.2000 insgesamt S 6,367.853, 26.- auf dieses Konto überwiesen.

 

c) Aufgelistet wurden ferner jene vorgefunden Belege, die auf Zahlungen an Horst BINDER, Dr. Gerhard C., Michael KREIßL, Heinz L., Helmut S., Josef KLEINDIENST, Albert SCH.T, und Franz S. schließen lassen, denen vermutlich keine Fahrtkostenabrechnungen zugrunde liegen.  Demnach haben diese Personen seit 1995 von der AUF oder der FGÖ aus anderen Titeln als Fahrtkostenabrechnungen nachstehende Beträge erhalten:

 

 

   Horst BINDER   S 45.120.-

   Dr. Gerhard C.   S 158.900.-

   Michael KREIßL   S 31.298.-

   Heinz L.   S 12.000.-

   Helmut S.   S 18.000,-

   Josef KLEINDIENST   S 134.060,-


Albert SCH.T                     S 14.500.

   Franz S.          S 2.998.-

d) In den sichergestellten Unterlagen konnte insgesamt 11 Abrechnungen des RA Dr. C. an die AUF oder die FGÖ gefunden werden.  Es handelt sich hauptsächlich um (zum Teil undatierte und handgeschriebene) Honorarnoten für die Rechtsvertretung von AUF - Mitgliedern.  Lediglich eine Abrechnung vom 19.1.1999 über S 15.000.- betrifft die Erstellung von Skripten (siehe dazu auch die Ausführungen beim Faktum 20, früher 23).

 

e) Bemerkenswert ist letztlich, dass in den sichergestellten Unterlagen ein Fax des RA Mag.  Martin M. an Michael KREißL vom 23.8.1999 gefunden worden ist (Beilage 173 zum Sichtungsbericht), in dem Mag. Martin M. den Michael KREißL bittet, "ihm noch einmal den Tagesbericht des Funkwagen zu schicken“.  Bezüglich dieser Unterlage wurde ein eigenes Faktum angelegt ( Faktum 24, früher 42).

 

f) Die versiegelt sichergestellten Datenbestände der AUF/FGÖ wurden mittlerweile entsiegelt. Folgende Ergebnisse zu den Buchhaltungsunterlagen der AUF liegen vor:

Die vorhandenen Buchhaltungsunterlagen wurden ausgedruckt und wird diesbezüglich auf den beiliegenden Ordner verweisen.

 

Erwähnenswert ist, dass Excel Tabellen vorgefunden wurden (unter der Bezeichnung LAWIEN 9697.xls u.a.) welche in Form einer Einnahmen - und Ausgabenrechnung einen Zusammenhang zwischen Zahlungseingängen der FPO Wien und Kilometergeldabrechnungen herstellen.  Anhand dieser Buchhaltungsunterlagen ist daher ein eindeutiger auch zeitlicher Zusammenhang zwischen Zahlungen der FPO Wien und den Auszahlungen an die Verdächtigen herstellbar.

 

Beispielhalft für den Monat März 96:


 

Datum

Text

Einnahmen

Ausgaben

 

6.3.96

Überweisung Wien

36.000

 

 

7.3.96

Überw. LA.

 

3,735.20

 

 

Überw. SCHM.

 

3,781.20

 

11.03.96

Oberw. LA. 2/96

 

3,928.40

 

 

Oberw. SCHM. 2/96

 

3,969.80

 

26.03.96

Überw. KA. Jän+Feber 96

 

7,799.99

 

29.03.96'

Kontospesen

 

 

145.00

 

SUMME

 

36.000,00

23,359.59

 

Saldo

 

12.640

 

(Der für die einzelnen Monate übriggebliebene Saldo wurde in weitere Folge wieder für Kilometergeldabrechnungen verwendet)

Von März 1996 bis Jänner 2000 wurden laut der vorliegenden Buchhaltung sämtliche Eingänge der FPÖ Wien für die Kilometergeldabrechnungen herangezogen.  Diese Excel - Tabellen wurden ausgedruckt und liegen im Ordner , AUF Buchhaltungsunterlagen bei.

 

Aufgrund der vorhandenen Buchhaltungsdaten wurden für die Jahre 1996 - 2000 (wobei das Jahr 2000 sehr wenige Buchungen aufweist) die Mittelzuflüsse der FPÖ Wien und die Ausgänge an die verdächtigen Personen dargestellt.  Nach der internen Buchhaltung kann daher der Zahlungsstrom insoweit nachvollzogen werden, dass ein Großteil des ausbezahlten Kilometergeldes direkt von der FPÖ - Wie stammt.  Insgesamt wurden laut der internen Buchhaltung S 616.101,80 der FPO Wien für Zahlungen an die Verdächtigen verwendet.  Ein Ausgang in der Höhe von 24.351,45 ist mit der Bezeichnung AUF verbucht.

 

Aus der Sichtung der bereits übersandten Unterlagen der AUF (Ordner 3, Fahrtkostenabrechnungen) geht hervor, dass die Gelder bei der FPÖ-Wien offensichtlich bestellt wurden.


So wurde zum Beispiel die Rechnung von Helmut SCHM. am 29.02.96 über S 3.781,20 gelegt.  Die Überweisung der FPO- Gelder erfolgte am 06.03.96 an die AUF und am 07.03.96 von der AUF an Helmut S..

 

Aus internen Buchhaltung ist weiters ersichtlich, das für die Zeitschrift Blaulicht eine eigene Einnahmen - Ausgabenrechnung geführt wurde.  Aus dieser internen Buchhaltung kann die Feststellung getroffen werden, dass keinerlei Zahlungen des Exekutivverlages für Kilometergeldabrechnungen verwendet wurden ( Faktum 19, früher 22).

Über die Sichtung der AUF Bänder wurde der Staatsanwaltschaft Wien bereits gesondert berichtet.

 

 

 

g.) Analyse ( Rufdaten, EKIS Anfragen und Zahlungsströme)

 

Bezüglich der Analyse darf auf den Bericht vom 26.01.2001 verwiesen werden.  Es wurden ca. 270.000 EKIS- Anfragen mit 63.000 Telefonkontakten verglichen . Der Abgleich wurde anhand eines Modeilfalles einer lnformaftonsbeschaffung vorgenommen.  Dieser Modellfall wurde derart skizziert, dass innerhalb von 48 Stunden vor dem EKIS - Zugriff ein Telefonkontakt erfolgt und innerhalb von 48 Stunden nach dem EKIS - Zugriff ein weiterer, bei welchem das Ergebnis der Abfrage mitgeteilt wird.

 

Das Ergebnis der Auswertung wurde nach verschiedenen Kriterien geordnet in den einzelnen Anlagen dargestellt..

 

Die Auswertung jener fünf EKIS - Abfragen, die Helmut KA. in zeitlicher Nähe (jeweils innerhalb 48 Stunden vor und 48 Stunden nach den EKIS -Abfragen zu Telefonaten mit der Nummer 066413818668 (dabei handelt es sich um jene Telefonnummer, von der Josef KLEINDIENST behauptete, dass er


unter dieser Telefonnummer mit Michael KREißL telefoniert habe) tätigte, ergab keine Hinweise auf missbräuchliche EKIS - Abfragen.  Zwei der fünf Kopienakte des Bez.  Pol.  Kommissariates Ottakring konnten allerdings vorderhand nicht mehr aufgefunden und eingesehen werden.

 

h) Faktenzuordnung zu den Verdächtigen

 

Aus der bestehenden Verdachtslage wurde das nachfolgende personenbezogene Faktenverzeichnis erstellt.

 

Die Aussagen jener Verdächtigen, welche Kilometergeldabrechnungen gelegt haben, 'werden zusammengefasst soweit in diesem Kapitel wiedergegeben, als nicht ein konkreter Bezug zu einem nummerischen Faktum besteht.  In diesem Fall erfolgt die Wiedergabe der Verantwortung der Verdächtigen bei den nummerischen Fakten (Abschnitt 2).

 

 

Aufstellung der Verdächtigen und der ihnen zugeordneten Fakten:

 

Verdächtiger

Faktenzahl

1. Mag. Hilmar KABAS

Allgemein, 1,2,3,4,9 (früher 10), 12 (früher 13), 14 (früher 17), 15 (früher 18), 16 (früher 19), 17 (früher 20)

2. Michael KREißL

Allgemein 2,3,4,5,6,7(früher 8), 9 (früher 10), 15 (früher 18), 17 (früher 20), 18 (früher 21), 19 (früher 22), 20 (früher 23), 23 (früher 34), 24 (früher 42)

3. Helmut KA.

Allgemein, Sichergestellte Unterlagen, 9

(früher 10), 13 (früher 14)

4. Helmut SCHM.

Allgemein, 7 (früher 8),22 (früher 31)

5. Werner RA.

Allgemein, 13 (früher 14)

6. Franz ST.

Allgemein,2

7. Heinz LA.

Allgemein 2,3A, 3B


 

8. Dietmar H.

Allgemein, 23 (früher 34)

9. Gilbert L.

Allgemein

10. Wemer H.

Allgemein, 21 (früher 24)

11. Wolfgang SCH.

Allgemein

12. Wolfgang H.

7 (früher 8)

13. Josef KLEINDIENST

Allgemein,1,2,3A,3B,4,5, 7 (früher 8), 11

(früher 12), 12 (früher 13), 18 (früher 21),

22 (früher 31)

14. Walter S.

6

15. Horst BINDER

3C, 10 (früher 11), 11 (früher 12), 13

(früher 14), 20 (früher 23)

 

16.Leopold M.

8 (früher 9)

17. Johann B.

8 (früher 9)

18. Peter S.

2

19. Dr. Wolfgang Z.

16 (früher 19)

20. Dr. Gerhard C.

20 (früher 23

21. Mag Martin M.

24 (früher 42)

 

Zu den einzelnen Verdächtigen:

 

1. Mag Hilmar KABAS

 

Dem Abgeordneten zum Wiener Landtag Mag. Hilmar KABAS kommt im Tatgeschehen vermutlich eine zentrale Rolle zu. Insbesondere führte laut Angaben des KLEINDIENST der Informafionsfluss zu Mag.  Hilmar KABAS, welcher danach e mediale Verwertung vornahm ( Niederschrift v. 19.10.2000).

 

Mag. Hilmar KABAS steht daher auch im Verdacht, für die angebliche Bezahlung der Beamten für die lnformnationsbeschaffung verantwortlich zu sein.

 

Konkret können Mag.  Hilmar KABAS folgende Fakten zugeordnet werden:

 

Mag. Hilmar Kabas

Allgemein, 1,2,3,4, 9 (früher 10), 12 (früher 13, 14 (früher 17), 15 (früher 18), 16 (früher 19), 17 (früher 20

 

Mag. Hilmar KABAS wurde am 17.01.2001 niederschriftlich einvernommen und gab an, von seinem Recht Gebrauch machen zu wollen, seine Aussage nur vor dem Untersuchungsrichter zu leisten.

 

2. Michael KREißL

 

Dem Abgeordneten zum Wiener Landtag Michael KREißL kommt im Tatgeschehen vermutlich ebenfalls eine zentrale Rolle zu. Laut Angaben des Josef KLEINDIENST ist ihm von Michael KREißL angeboten worden, Informationen zu beschaffen und für die Bezahlung fingierte Kilometergeldabrechnungen vorzulegen.  Aus diesen Angaben des Josef KLEINDIENST kann geschlossen werden, dass Michael KREißL einen wesentlichen Beitrag zum Tatgeschehen lieferte. Insbesondere besteht der Verdacht, dass der Tatplan für manche der Fakten von ihm entwickelt wurde.

 

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt Michael KREIßL von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 73.766,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 256 116 036/00 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte sind Schecks und einmal eine Abrechnung Grillfest um ca.  S 20.000,-

 

ei der Sichtung des Datenbestandes im Büro KREißL konnten hinsichtlich der im gegenständlichen Schreiben aufgelisteten Fakten keine Hinweise auf gerichtlich strafbare Handlungen vorgefunden werden.

 

Bezüglich der bei den Hausdurchsuchungen im Büro KREIßL und dessen Wohnung sichergestellten Unterlagen darf auf den obigen Abschnitt e) verwiesen werden.

 

Michael KREI ßL können folgende Fakten zugeordnet werden:

 

Michael Kreißl

Allgemein 2,3,4,5,6,7 (früher 8, 9 (früher 10), 15 (früher 18), 17 (früher 20), 18 (früher 21), 19 (früher 22), 20 (früher 23), 23 (früher 34), 24 (früher 42)


 

Michael KREißL wurde am 27.12.00 niederschriftlich einvernommen und gab an, eine Aussage nur vor dem Untersuchungsrichter leisten zu wollen.

 

3. Helmut K.

 

In einer Ebene unter Mag. Hilmar KABAS und Michael KREißL ist nach dem Erhebungsstand dem Kriminalbeamten Helmut K. ( gemeinsam mit Josef KLEINDIENST) eine gewichtige Rolle zuzuordnen. Aus der Sichtung der Überweisungen der AUF für die Kilometerabrechnungen ist ersichtlich, dass Helmut K. mit einer erhaltenen Summe von S 211.000,19 sich von den anderen bezahlten Verdächtigen deutlich abhebt.

 

Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht daher der Verdacht, dass Helmut K. im Zeitraum von 26.03.96 bis 13.04.2000 einen Betrag von S 211.000,19 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREißL übergebenen Abrechnungen).

 

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt Helmut K. von der AUF insgesamt Zahlungen in der Höhe von S 219.529,19. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet.  Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.

 

Weiters ergeben sich bezüglich Helmut K. aus der Sichtung der sichergestellten Unterlagen Verdachtsmomente in Richtung strafbare Verletzungen der Amtspflicht, wobei diesbezüglich wie folgt ausgeführt werden kann:

 

Die bei den Hausdurchsuchungen "K.“ sichergestellten Unterlagen u Dokumente (insgesamt drei Kuverts) sowie die sichergestellten Datenträger wurden


zwischenzeitlich genau gesichtet.  Am Bez. Pol.Koat Ottakring (Dienstelle des Helmut

K.)  wurden entsprechende Erhebungen zu den vorgefundenen Aktenkonvoluten getätigt.

Neben Aktenkonvoluten und Datenträgern wurden insbesondere Unterlagen, die auf Kilometergeldabrechnungen des K. hinweisen, sichergestellt.  Konkret handelt es sich um

 

Bemerkenswert erscheint ferner die Sicherstellung nachstehender Unterlagen, wobei zu den Führerscheinen und dem Waffenpass bemerkt wird, dass derartig Dokumente im Falle ihrer Sicherstellung nach Todesfällen üblicherweise an die Ausstellungsbehörde bzw. die ausstellende Dienststelle übermittelt werden:

 

·    Waffenpass und Führerschein des Karl P.; hinsichtlich des Karl P. konnte erhoben werden, dass Karl P. am 16.10.1995 verstorben ist, am Bez. Pol. Koat Ottakring besteht im Ges - Protokoll zu G 323195 eine diesbezügliche Eintragung, der Akt selbst konnte nicht mehr vorgefunden werden,

·   Führerschein des Manfred V.; hinsichtlich des Manfred V. konnte erhoben werden, dass Manfred V. am 28. 4.1999 mit einer Handgranate Selbstmord verübt hat, der Kopienakt des Bez.  Pol.  Koat Ottakring war nicht mehr auffindbar, aus der Grundmeldung der Sicherheitswache und dem Krb Tagesbericht geht hervor, dass Helmut K. als Mitglied der polizeilich Kommission am Vorfallsort anwesend war,

 


·         5 EKIS/KFZ -Zentralregisteranfragen betreffend Fahrzeuge der J.  Radana. sowie eine Anfrage betreffend verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen der J. Radana, jeweils vom 17.1.1997 (gefunden wurden lediglich Aktenunterlagen betreffend eine Amtshandlung/Körperverletzung z. N. d. J. R. beginnend am 28.4.1997),

 

·   zwei von Helmut K. gestellte Anfragen an das KFZ - Zentralregister vom 11.4.2000 mit handschriftlichem Vermerk B 210/0199 betreffend ein auf ihn selbst zugelassenes KFZ und ein auf ihn selbst zugelassenes Motorrad,

 

·         eine Strafregisteranfrage (SC) betreffend den Helmut K. vom 12.3.1992 mit Rundsiegel und Stampiglie, unterschrieben mit "Für die Richtigkeig R., Grl - Gruppenführer der Gruppe 3“.

 

Erwähnenswert erscheint auch, dass auf einer in der Wohnung des Helmut K. sichergestellten Diskette ein "Vertrag geschlossen zwischen J. Radenko und J. Radana im Zuge der Scheidungsverhandlung beim BG Hemals am 3. 7.1997“ gefunden werden konnte.  Wie oben erwähnt wurden bei Helmut K. auch Aktenunterlagen betreffend eine Amtshandlung des Bez. Pol. Koat Ottakring vom 28.4.1997 nach einer Körperverletzung des J. Radenko z. N. der J. Raden gefunden, wobei K. den Unterlagen zufolge allerdings wegen seiner langjährigen Bekanntschaft zum Verdächtigen J. Radenko von der Mitwirkung an dieser Amtshandlung entbunden worden ist.

 

Im Zuge der den Hausdurchsuchungen nachfolgenden Erhebungen ist aufgetaute dass Helmut K. hinsichtlich des J. Radenko noch am 28.6.1998 eine Zentralmeldeamtsanfrage stellte, wobei die Amtshandlung Kr 1172-0/97 gegen diesen J. Radenko am 28.4.1997 begonnen hat und letztmals am 20.03.19 ein Aktenvorgang (Vorführung zu Vf 100310198) begonnen hat.

 

Hinsichtlich des B. M. und des P, K. hat K. noch am 12.5.2000 und 19.7.2000 Zentraimeldeamts- und EKIS-Anfragen gestellt, wobei die Amtshandlung D 3674-0/99 gegen die Genannten am 9.12.1999 ihren


Ausgang genommen hat. Einer Auskunft der Kanzlei des Bez.  Pol.  Kommissariate Ottakring zufolge ist in der Angelegenheit allerdings erst am 10.08.2000 eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet worden.

 

Auf einer in der Wohnung des Helmut K. sichergestellten Diskette wurde u.a. ein Einspruch eines Norbert Z. vom 10.1.1995 gegen eine Strafverfügung des Bez.  Pol Kommissariat Hernals vom 21.12.1994 zur ZI. Cst 224453/Hn/9 vorgefunden.  Bei dem Norbert Z. handelt es sich um einen Kriminalbeamte des Bez.  Pol.  Kommissariat Ottakring, Gruppe II.  Begründet wird der Einspruch damit, dass das Tatfahrzeug am 20.9.1994 von einem Bekannten des Norbert Z. gelenkt worden sei. Bei dem Bekannten handle es sich um den Gerhard N. (..) wohnhaft in Wien 16. (...)

 

Hinsichtlich dieses Gerhard N. konnte erhoben werden, dass er am 15.11.1994 in seiner Wohnung in Wien 16., (...) Selbstmord durch Erschießen begangen hat.  Der Vorfall wurde am Bez. Pol.  Kommissariat Ottakring zur Zi. Ges 336/0/94 protokolliert.  Die Leiche des Gerhard N.  wurde im Beisein von Kriminalbeamten der Gruppe I des Bez.  Pol.  Kommissariat Ottakring kommissioniert.  Weder Helmut K. noch Norbert Z. - beide gehören der Kriminalbeamtengruppe II an - waren an der Kommissionierung beteiligt.

 

Durch die Wirtschaftspolizei wurde versucht vom Bez.  Pol.  Kommissariat Hernals den do.  Verwaltungsstrafakt Cst 224453-Hn/94 beizuschaffen, um abzuklären, ob der Einspruch so wie er am Datenträger gefunden wurde, auch tatsächlich zum Akt gekommen ist.  Da Verwaltungsstrafakten lediglich fünf Jahre aufbewahrt werden konnte der Akt aber nicht mehr beigeschafft werden.

 

Bezüglich der Auswertung der EKIS- Protokolldaten mit bestehenden Aktenvorgängen wurde bei den Aktivanfragen des Helmut K. bei 61 Person festgestellt ( aufgrund der Steckzettelkartei des Koat Ottakring), dass kein Aktenvorgang nachvollziehbar ist.


Von Helmut K. wurden 798 Anfragen mit Dienstnummern vorgenommen.  Bei 16 Personen konnte aufgrund der beigeschafften Akten festgestellt werden, dass Helmut K. als Bearbeiter nicht aufscheint.

 

Ein Abgleich mit den bis dato bekannten Zielpersonen brachte 4 Treffer, es handelt sich dabei allerdings um jene Personen, welche in den bei der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse sichergestellten Aktenläufen aufscheinen.  Wie oben ausgeführt, wurden die Anfragen des Helmut K. bezüglich der Zielpersonen nach der Durchführung der Amtshandlungen gestellt.

 

Bei der Auswertung des von Helmut K. persönlich bei der WP abgegebene PC "COMPAQUE" ProLine MT 4166 konnten folgende möglicherweise für das Verfahren relevante Textpassagen vorgefunden werden:

 

·    ein Schreiben des Helmut K. an den Michael KREißL vom 1.7.1998, in dem Helmut K. ausführt, als Personalvertreter der AUF im Juni 1998 870 Kilometer mit seinem Privat - PKW gefahren zu sein; bei einem Kilometergeld von S 4,60.- ergebe das einen Betrag von S 4.002.- und er ersuche u Oberweisung dieses Betrages, sowie

 

·    in einer "Mitarbeiterinformation" der AUF mit dem Vermerk "DIENT NUR ZUM INTERNEN GEBRAUCH“ der Passus: " Im Oktober 196 wurde uns eine Liste mit 18 Wachzimmern welche seitens des Dienstgebers geschlossen werden sollen zugespielt' (dazu siehe auch Faktum 3A).

 

Bei der vorliegenden Rufdatenauswertung konnten keine Auffälligkeiten festgestellt werden.

 

Zur Niederschrift mit Helmut K.:

 

Helmut K. wurde durch die Wirtschaftspolizei am 17.1.2001 zu den Fakten 3C, 9 (früher 10), 13 (früher 14), früher 15, früher 35 sowie zu Allgemeinem (Kilometergeldfrage, bei ihm sichergestellte Unterlagen, EKIS – Protokollauswertung) einvernommen.  Die Aussagen des Helmut K. zu den einzelnen Fakten sind


jeweils bei den bezughabenden Fakten wiedergegeben, seine Aussagen zum Allgemeinen werden in der Folge dargestellt.  Das Einvernahmeprotokoll mit Helmut K. ist im zweiten"(Personen)Ordner Allgemein/K.' abgelegt.

 

Der Verdächtige Helmut K. hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme angegeben, dass er seit Anfang 1996 Kilometergelder von der AUF erhalten habe. Die Höhe der Kilometergelder sei variabel und monatlich mit S 4000.- begrenzt gewesen.  Ein Fahrtenbuch habe er nicht geführt sondern lediglich lose Aufzeichnungen, die er - nicht aufgehoben habe.  Versteuert habe er die Kilometergelder nicht.

 

Im Regefall habe er alle zwei Monate schriftlich bekanntgegeben, wieviel Kilometer er in den einzelnen Monaten gefahren sei und in der Folge sei ihm etwa ein bis drei Monate später das Kilometergeld auf sein Konto überwiesen worden.

 

Mit dem Kilometergeld seien nur Fahrtkosten abgegolten worden und keine anderen Aufwendungen.  Die Kilometergelder stellten auch keine Abgeltung für andere Leistung von ihm dar, insbesondere keine Abgeltung für die Weitergabe dienstliche Informationen,

 

Die bei ihm sichergestellten Dokumente (Führerscheine und Waffenpass) habe er lediglich aus Schlamperei infolge seiner Arbeitsüberlastung nicht an die Behörde abgeliefert.

Die KFZ - Zentralregisteranfragen betreffend die J. Radana seien aktenmäßig gedeckt.  Er habe sie gestellt, weil er als Kriminalbeamter mit Vorführungsakten und Strafgeldeinhebungen betreffend den J, Radenko (= Gatte der Radana J. befasst gewesen sei und das Fahrzeug des J. eine Zeit lang auf seine Gattin zugelassen gewesen sei.  Mit diesen Anfragen habe er sich eine Übersicht über die Lage verschafft.

 

Die KFZ - Zentralregisteranfragen sein eigenes KFZ und sein eigenes Motorrad betreffend habe er gestellt, nachdem er am Bez.  Pol.  Koat Ottakring eine Anzeige gegen unbekannte Täter erstattet habe, weil ihm u.a. sein Führerschein und seine


Zulassungsscheine entfremdet worden seien.  Dieser Vorgang sei am Bez.  Pol.  Koat Ottakring zur Zahl B 210/0199 protokolliert worden.

 

Wie es zur Ausstellung der ihn betreffenden "Strafregisterauskunft SC" vom 12.3.1992 gekommen ist wisse er nicht, er könne sich an diesen Vorgang nicht mehr erinnern.

 

Den „Vertrag geschlossen zwischen J. Radenko und J. Radana im Zuge Scheidungsverhandlung beim BG Hemals am 3.7.1997" habe er entworfen. Der J. Radenko sei 1997 nach einer Körperverletzung und Gefährlichen Drohung zum Nachteil seiner Gattin in U - Haft genommen worden.  Er sei mit dem Ehepaar J. privat bekannt gewesen und habe die J. Radana in der Folge in Behördenangelegenheiten unterstützt.

 

An die Zentralmeldeamtsanfrage betreffend den J.KIC Radenko vom 28.6.1998 könne er sich nicht mehr erinnern. Möglicherweise habe er den Akt Vf 1003/0/98 gegen J. Radenko bearbeitet, möglicherweise habe ihn aber auch ein Kollege gefragt, ob J. Radenko noch an der bekannten Adresse wohnt und er habe die Zentralmeldeamtsanfrage gestellt.

 

An den Grund der Anfragen vom 12.5.2000 und 19.7.2000 betreffend den B. M. und den P. K. könne er sich nicht mehr erinnern, es habe aber jedenfalls einen Aktenbezug gegeben.  Vermutlich habe er den Akt, der in Verstoß geraten ist, rekonstruieren müssen.

 

Über Befragen zum Einspruch des Norbert Z. gegen eine Strafverfügung, der auf einer bei ihm sichergestellten Diskette gefunden worden ist, gab Helmut K. an, dass er sich nicht erklären könne, wie der Einspruch auf die Diskette kommen ist. Er habe den Einspruch jedenfalls nicht verfasst.  Seine Disketten seien im Büro für jedermann zugänglich und der von ihm benutzte PC sei nicht durch ein Passwort gesichert gewesen.

 

Den Umstand, dass 61 jener Personen, die er im EKIS angefragt hat, nicht in der Steckzettelkartei des Bez. Pol. Koat Ottakring aufscheinen, erklärte Helmut K.


damit, dass vielfach EKIS - Anfragen im Zuge von Perlustrierungen bei Streifen erfolgt seien und dann keine Vormerkung in der Steckzettelkartei bestehe, wenn gegen die von der Anfrage betroffene Person kein Aktenvorgang begonnen worden

 

Ausserdem habe er vielfach für Kollegen, die im Aussendienst Personen kontrollierten, EKIS - Anfragen gestellt. Wenn bei solchen Anfragen „nichts herausgekommen“ sei, sei die Anfrage auch nicht dokumentiert worden bzw. sei eine Dokumentation nicht nachvollziehbar. Die Anfragen könnten nämlich sehr wohl in einem Akt Niederschlag gefunden haben.  Wenn aber gegen die angefragte Person selbst keine weiteren Erhebungen geführt worden seien oder die angefragte Person nicht zur Anzeige gebracht worden sei, schienen diese Personen nicht im Protokoll nicht in der Steckzettelkartei auf.

 

Dass er bei 16 jener Personen, die er mit Dienstnummer angefragt hat, nicht als Sachbearbeiter aufscheint, erklärte Helmut K. damit, dass es im täglichen Dienstbetrieb durchaus üblich sei zur Unterstützung von Kollegen EKIS- Anfragen durchzuführen.

 

Helmu K. bekannte sich jedenfalls zusammenfassend keiner strafbaren Handlung für schuldig.

Helmut K. können folgende Fakten zugeordnet werden:

 

HeImut K.

Allgemein, Sichergestellte Unterlagen, 9 (früher 10), 13 (früher 14)

 

 

4. Helmut S.

 

Der Sicherheitswachebeamte Helmut S. wird von Josef KLEINDIENST in den Niederschriften vom 19.12.00 und 24.10.00 belastet.  Insbesondere steht Helmut S. im Verdacht, im 10.  Bezirk der zuständige.  Ansprechpartner für benötigte Meldeauskünfte, Akte oder EKIS - Anfragen gewesen zu sein.


Ein komplette Zusammenfassung der Verdachtsmomente ist im Bericht v. 15.12.2000 wiedergegeben.

 

Unbhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Helmut S. im Zeitraum vom 7.3.96 bis 24.09.99 einen Betrag von S 138.659,80 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREißL übergebenen Abechnungen).

 

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt Helmut S. von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 170.628,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet.  Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen    Monate      dar     und     dürften     daher       den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.

 

Bei der Sichtung des an der Wohnadresse des Helmut S. sichergestellten Datenmaterials konnten ebenfalls Fahrkostenabrechnungen für die Jahre 1996-1999 in der Höhe von insgesamt S 147.608,80 sichergestellt werden.

 

Von Helmut S. wurden 89 Anfragen mit der Dienstnummer gestellt.  Zu 13 Anfragen konnte im BPK Favoriten kein Aktenvorgang gefunden werden ( Bericht v. .12.02.01).

 

Helmut S. können folgende Fakten zugeordnet werden:

HeImut S.

 1Allgemein, 7 (früher 8),22 (früher 31 )

 

Verantwortung zum Faktum Allgemein:

Helmut S. wurde am 12.12.00 niederschriftlich einvernommen und war nicht geständig. Es gebe laut seinen Angaben in jedem Anfragefall einen Aktenvorgang, welcher nachvollziehbar sein müsste.

 


Die Abrechnung der Fahrtkosten stelle eine Vergütung für die mit seinem Privatauto zurückgelegten Kilometer dar. Ein Fahrtenbuch habe er nicht geschrieben.

 

In einer neuerlichen Einvernahme am 11.01.2001 wurde Helmut S. konkret zu jenen 11 Anfragen einvernommen, zu welchen kein Aktenvorgang besteht. Helmut S. gab an, dass er sich aufgrund der zurückliegenden Zeitspanne ich nicht mehr erinnern könne, in welchem Zusammenhang die Anfragen gestellt wurden. Er sei sich aber sicher, dass die mit den Dienstnummern durchgeführten Anfragen er Gegenstand von Amtshandlungen gewesen seien.

 

5. Werner R.

Zu dem Sicherheitswachebeamten Werner R. wurden nur einzelne Kilometerabrechnungen vorgefunden.

Aufrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt Werner R. von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 8.052.70. Die Buchungstexte lauten „Scheck" und „PV-Wahlkampf“.

 

Von Werner R. wurden von 436 EKIS - Anfragen 327 mit der Dienstnummer gestellt.

 

Die Überprüfung der von Werner R. durchgeführten EKIS - Abfragen mit seiner Dienstnummer hat ergeben, dass bei insgesamt 152 Abfragen, weiche sich auf insgesamt 22 natürliche oder juristische Personen bezogen (d.h. zu einer Person wurden durchwegs mehrere Anfragen gestellt), keine eindeutige Zuordenbarkeit zu Aktenvorgängen besteht.

 

Werner R. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Werner R.  

Allgemein, 13 (früher 14)


Verantwortung zum Faktum Allgemein:

 

Werner R. wurde am 16.01.2001 niederschriftlich einvernommen und gab an, dass er sämtlich EKIS- Anfragen aus dienstlichem Interesse gestellt habe. Er habe keinerlei Informationen weitergegeben. Die von ihm verrechneten Kosten hätten den Aufwand als Personalvertreter bei weitem nicht abgedeckt.

 

6. Franz ST.

 

Der Sicherheitswachbeamte Franz ST. wird von Josef KLEINDIENST insbesondere in den Niederschriften v.19.10.2000 und 24.10.2000 belastet.

 

Zusammengefasst gab Josef KLEINDIENST an:

 

Wenn ich etwas aus dem 19.  Bezirk benötigt habe, habe ich mich an S. gewendet.  Zu einzelnen Details befragt gebe ich an, ob ich H. kontaktiert habe, weiß ich im Moment nicht. S. habe ich mehrmals kontaktiert. Erinnerlich ist mir ein Vorfall hinsichtlich einer Strafrechtsanzeige.  Angefordert wurde diese entweder von KABAS oder KREißL.  Ich kann mich nicht mehr im Detail daran erinnern. Die genaue Anzeige ist mir nicht genau in Erinnerung. Ich habe sie mir von S. faxen lassen und habe sie dann entweder an KREIßL oder KABAS übergeben. Ich möchte in diesem Zusammenhang festhalten, dass mich KREißL nur dann kontaktiert hat, wenn er selbst nicht weitergekommen ist oder keine Zeit hatte.

 

Ein komplette Zusammenfassung sämtlicher Niederschriften mit Bezug zu Franz S. ist im Bericht v.20.12.2000 wiedergegeben ( Ordner S. Allgemein).

 

Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Franz ST. im Zeitraum von 16.01.97 bis 16.02.00 einen Betrag von S 126.782,90.- als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten.  Der Betrag von 5 126.782,90.- ergibt sich sowohl aus der Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen


Kilometergeldabrechnungen als auch aus einem in der Wohnung des Franz S. sichergestellten Konvolut von Fahrtkostenabrechnungen.

 

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt Franz ST. von der AUF Zahlungen in der Höhe von insgesamt S 133.248,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet.  Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den oben erwähnten Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.

 

Bei der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Franz S. in Wien 13., (..) wurden neben zwei PCs (auf denen keine verfahrenswesentlichen Daten gefunden werden konnten) eine Reihe von Disketten (auf einer wurden Fahrtkostenabrechnungen gefunden), eine Kopie des Tagesberichtes des Wachzimmers Hohe Warte vom 19.8.2000, ein Konvolut von Fahrtkostenabrechnungen sowie PSK - Kontoauszüge ein Konto des Franz S. betreffend sichergestellt.

 

Bei der Auswertung der von Franz S. mit der Dienstnummer gestellten EKIS - Abfragen wurde festgestellt, dass zu einer Abfrage betreffend den Paul W. vom 12.7.1998 um 01.09 Uhr am Bez.  Pol.  Kommissariat Döbling kein Aktenvorgang gefunden werden konnte.

 

Die Auswertung der Rufdaten der beiden Telefonanschlüsse des Franz S. mit den Nummern (..) und (..) ergab keine Auffälligkeiten.

Franz ST. können folgende Fakten zugeordnet werden:

 

Franz ST. 

 Allgemein,2

 

Verantwortung zum Faktum Allgemein:

Zum Faktum Allgemein wurde Franz S.. am 13.10.2000 durch die Kriminalabteilung Oberösterreich und am 03.11.2000 sowie am 19.12.2000 durch


die Wirtschaftspolizei niederschriftlich einvernommen. Zusammenfassend gab er dazu an, dass er im Rahmen seiner Personalvertretungsagenden genauso wie Josef KLEINDIENST zwar Informationen aus dem internen Betrieb der Sicherheitswache besorgt habe, er könne sich aber nicht daran erinnern, Informationen über Amtshandlungen besorgt zu haben.  Ferner habe er nie Daten aus dem EKIS an polizeifremde Personen weitergegeben und er habe auch nie einen diesbezüglichen Auftrag oder ein diesbezügliches Ersuchen erhalten.  Letztlich sei er nie für die Weitergabe von EKIS - Daten bezahlt worden.

 

Bei der Wirtschaftspolizei gestand Franz S. zu, von der AUF im Zeitraum von 1996 bis 1999 Geldzahlungen als Kilometergeld im monatlichen Höchstbetrag von S 3000,- erhalten zu haben.  Er sei aber mit Sicherheit mehr Kilometer gefahren, als er verrechnet habe.  Über Vorhalt der für die Monate November 1998, Dezember 1998 und Jänner 1998 gleichbleibenden Kilometeranzahl von 610 gab Franz S. an, dass er eben nicht mehr verrechnen habe können als jene Kilometerleistung, die S 3000.- Kilometergeld entsprochen habe. Über Vorhalt, dass bei der Auswertung der Kilometergeldaufstellungen teilweise auffällig hohe Kilometerleistungen für Dienststellenbesuche innerhalb Wiens festgestellt worden sind, gab Franz S. an, dass er bei Dienststellenbesuchen meistens von zu Hause ins AUF - Büro in die Bartensteingasse oder das Fach- und Zentralausschussbüro Am Hof gefahren sei und von dort aus die Dienststellen besucht habe.  Anschließend sei er meistens wieder nach Hause gefahren.

 

Den Tagesbericht des Wachzimmer Hohe Warte vom 19.8.2000 habe er einen Tag bevor bei ihm die Hausdurchsuchung durchgeführt worden ist kopiert, weil der Akt plötzlich unauffindbar gewesen sei und er mit dem Tagesbericht dokumentieren habe wollen, dass er den Akt ordnungsgemäß abgegeben hat und deshalb nicht für dessen Verschwinden verantwortlich sei.

 

Über konkreten Vorhalt einiger auffälliger Zentralmeldeamtsanfragen ("Paula vom 2.3.1999, „Karl" am 1.1.2000 und "Irene/Michelle" vom 9.4.2000) und eine Strafregisteranfrage betreffend den Paul W. vom 12.7.1998 gab Franz S. an sich nicht mehr an die Anfragen bzw. deren Grund erinnern zu können.


Die EKIS - Abfragen betreffend den Wolfgang S. und die A. habe er deshalb ohne Aktenzahl gestellt, weil es zum Zeitpunkt der Anfrage noch keine Aktenzahl gegeben habe.

 

Die KFZ- Anfrage betreffend das KFZ (..)  habe er im Zusammenhang einer Abschleppung gestellt.

 

Mit „Bzl G. " oder mit „Revlnsp G.“ im Bezug habe er angefragt, weil von den beiden um die Abfragen ersucht worden sei, nachdem in deren Wachzimmer Billrothstraße das EKIS nicht funktioniert habe.

 

7. Heinz L.

 

Der Sicherheitswachbeamte Heinz L. wird von Josef KLEINDIENST in der Niederschrift v. 19.10.2000 belastet. Josef KLEINDIENST zufolge habe Heinz L. glaublich Geld bekommen, um Informationen wie Helmut K. zu besorgen.

 

Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Heinz L. im Zeitraum von 07.03. bis 03..12.96 einen Betrag von S 40.677,80 als Beamter erhalten hat, um Informationen welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen Abrechnungen).

 

Nach dem Ergebnis der bisherigen Kontenauswertung erhielt Heinz L. von der AUF Zahlungen in der Höhe von insgesamt S 72.611,40.  Die Zahlungen wurden von den Konten der Bank Austria  418 071 809 und 256 1 036/00 u. 102 geleistet.  Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate und Schecks dar und dürften daher die Zahlungen den Kilometergeldabrechnung zuzuordnen sein.


Bei der am 25.10.2000 an der Wohnadresse des Heinz L. durchgeführten Hausdurchsuchung wurde ein Notebook sichergestellt, das früher von Josef KLEINDIENST benutzt worden ist.  Dessen Auswertung erbrachte keine Hinweise auf verfahrensrelevante Vorgänge.

 

EKIS - Protokollauswertungen wurden nicht vorgenommen, da Heinz L. technisch möglichen Betrachtungszeitraum über keine EKIS-Berechtigung verfügte.

 

Die Auswertung der Rufdaten seit 20.4.1999 der Telefonnummer des Heinz L. (..) ergab häufige Kontakte zu Werner R. (3186 Sekunden) und Dietmar H. (1701 Sekunden).  Zu Josef KLEINDIENST hatte Heinz L. nur 270 Sekunden telefonisch Kontakt.

 

Heinz L. können folgende Fakten zugeordnet werden:

 

Heinz L.  

  Allgemein 2,3A, 3B

 

Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:

 

Heinz L. wurde am 31.10.00 niederschriftlich einvernommen und gab zusammengefasst folgendes an:

 

Es sei richtig, dass er in Personalvertretungssachen Informationen an Michael  KREIßL bzw.  Josef KLEINDIENST weitergeleitet habe.  Auf die Frage ob es weitere Fälle gab, antwortete Heinz L.:

 

 

"Es handelte sich z.B. um Statistikangelegenheiten, ich meine damit z.B. Aufstellungen über Suchtgiftamtshandlungen und auch in anderen Bereichen, wie z.B. Mißhandlungsvorwürfe gegen Kollegen.  KLEINDIENST ersuchte mich immer wieder um Bekanntgabe von Amtshandlungen, die sich im Bezirk abspielten, bezogen auf Schwarzafrikaner.  Ich bin im Personalvertretungsbüro Am Hof 4 gesessen und hat KLEINDIENST sein Büro zwei Zimmer weiter gehabt"


Von Heinz L. wurde zugestanden, dass die von ihm gestellten Kilometerabrechnungen fingiert waren und er die Kilometer in Wahrheit nicht gefahren ist.  Diese Form der Abrechnung sei gewählt worden, um seinen Verdienstentgang als nicht freigestellter Personalvertreter abzugelten. Seitens der AUF sei ihm vorgegeben worden monatlich nicht mehr als S 4000.- zu verrechnen, weshalb er die Kilometergeldabrechnungen so gestaltet habe, dass sie rd.  S 4000,- .im Monat ausmachten.

 

Die Verantwortung zu den weiteren Fakten wurde bei den einzelnen Faktenkreisen eingearbeitet.

 

8. Dietmar H.

 

Josef KLEINDIENST gab in der Niederschrift vom 19.10.2000 an, dass er sich an Dietmar H. gewandt habe, wenn er Informationen aus dem 17. Bezirk benötigte.  Konkrete von Dietmar H. beigeschaffte Informationen konnten von Josef KLEINDIENST allerdings nicht angeführt werden. Dietmar H. habe laufend Überweisungen von den Konten der AUF bzw. der FPO erhalten.

 

Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Dietmar H. im Zeitraum von 10.03.98 bis 23.12.99 einen Betrag von S 71.402,88 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten ( Sichtung der von Michael KREißL übergebenen Abrechnungen).

 

Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt Dietmar H. von der AUF Zahlungen in der Höhe von S 80.122,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto   bei der Bank Austria 418 071 809 geleistet.  Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein

 


Die unter der Benutzerkennung Hebns7 mit der Dienstnummer durchgeführten EKIS - Anfragen wurden überprüft.. Danach wurden im Bez. Pol. Koat Hernals die bezughabenden Kopienakte überprüft.

 

Zu vier angefragten Namen konnten im Protokoll des Bez.  Pol. Koat Hernals keine Aktenvorgänge festgestellt werden. Bezüglich eines Aktenvorganges wird allerdings auf den nachgereichten Aktenlauf verwiesen.

 

Aufgrund der weiteren Erhebungen konnte für die Person des Cemil K. ein Verwaltungsstrafakt (...) vorgefunden werden. Aus der Anfragezeit und dem Zeitpunkt der Amtshandlung ergeben sich keine Differenzen.

 

Aufgrund dieser weiteren Erhebungen reduziert sich die Zahl der Anfragen ohne Aktenlauf auf drei.

 

Mit einer Ausnahme - Abfrage Ali A. - fanden die Anfragen, bei denen Aktenvorgänge am Kommissariat feststellbar sind, am gleichen Tag der Aktenbearbeitung statt.  Die Zeitspanne zwischen Aktenbeginn und Abfrage im Fall A. ist für Dietmar H. möglicherweise mit der Dauer des Aktenlaufes erklärbar.

 

Die Auswertung der EKIS Anfragen ergab keine Treffer in Bezug auf die bekannten Zielpersonen. Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung von Dietmar H. wurde ein Computer sichergestellt.  Die Auswertung ergab keine neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt.

Aus der Rufdatenauswertung ergibt sich insbesondere ein reger Kontakt zu L. Heinz.

 

Dietmar H. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Dietmar H.

Allgemein, 23 (früher 34)


Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:

 

Dietmar H. verantwortete sich am 22.11.2000 bei der Wirtschaftspolizei in der mit ihm aufgenommenen Niederschrift und gestand zu, S 75.000.- als Kilometergeldentschädigung erhalten zu haben.  Ein monatlicher Betrag von S 3000.bis S 3300.- sei ihm für seine Tätigkeit als AU'F- Funktionär zugestanden, da er keine Dienstfreistellung gehabt habe.  Er habe nicht gewusst, dass für diese Abrechnungen ein Fahrtenbuch erforderlich sei.  Michael KREißL soll im Nachhinein ( um den 11.10.2000) die Erstellung eines Fahrtenbuches angeregt haben, da dies steuerlich für das Finanzamt besser sei.

 

Dietmar H. wurde am 13.12.2000 nochmals niederschriftlich einvernommen und gab neuerlich an, dass er selbst nie widerrechtliche Abfragen durchgeführt habe.

 

Die vier Personen, weichen kein Aktenlauf zugrunde liegt, wurden Dietmar H. vorgehalten und gab dieser ( da es sich nur um vier Personen handelt, wird die Aussage wortgetreu wiedergegeben) an:

 

Zu den Personen C. Goran, angefragt am 11.12.1997, 03:36:43 und N.Branislav angefragt um 03:37:35 gebe ich an:

 

Hier handelt es sich offensichtlich um eine Lokalkontrolle, die ich als Besatzung eines Funkwagens durchgeführt habe.  Näheres kann ich nicht mehr angeben.

 

Zur Person K. Stefan, angefragt am 20.8.1998, 16:14:39, gebe ich an:

Die Suchanfrage war möglicherweise deshalb, weil der Betroffene keinen Ausweis mitgeführt hat.  Näheres kann ich nicht mehr angeben. Ich war an diesem Tag im Tagdienst.

 

Zur Person K. Cemil, angefragt am 5.1.1999, 00:55:11 gebe ich an:


Hier hatte ich wieder Nachtdienst – Überstunden und bin wahrscheinlich Funkstreife gefahren.  Näheres kann ich nicht mehr angeben.

 

Dietmar H. gab weiters an, dass er nie Gelder für die Weitergabe von Informationen bekommen habe bzw. ihm dafür auch nie Gelder angeboten worden seien.

 

Die Verantwortung zum Faktum 23 (früher 34) wurde bei der Darstellung des Faktums eingearbeitet.

 

9. Gilbert L.

Der Sicherheitswachebeamte Gilbert L., Funkstelle der BPD Wien, sei von Michael KREißL und Josef KLEINDIENST kontaktiert worden, wenn diese Informationen aus dem EKIS oder sonstige Informationen aus dem Bereich der Funkstelle benötigten.  Gilbert L. habe hierzu die Dienstnummer von Franz P. verwendet, diese Anfragen würden allerdings schon länger zurückliegen, glaublich 1991 bis 1993 (NS KLEINDIENST v. 23.10.2000, Seite 6).

 

Gilbert L. erhielt aufgrund der bis dato vorgenommenen Kontoauswertung von der AUF eine Zahlung am 06.08.1996 in der Höhe von S 1.955,00 für Fahrtkosten 7/96.

 

Bei der bei Gilbert L. vorgenommenen Hausdurchsuchung wurden am sichergestellten PC ( nach Sicherung am 29.11.00 ausgefolgt) Dienstpläne, Urlaubslisten und Tagesberichte vorgefunden.  Sonst wurden keinerlei bezughabenden Unterlagen vorgefunden.

 

Die EDVZ - Userabfragen des Gilbert L. wurden übmrüft und konnte keine Abfrage mit der Dienstnummer des CI Franz P. 2364 festgestellt werden.  Für die Jahre 1991 bis 1993 liegen allerdings keine Abfragedaten vor und kann daher die Aussage des Josef KLEINDIENST anhand der Aktivanfragen nicht überprüft werden.

 

Eine Einvernahme des Gilbert L. swoie weitere Erhebungen wurde bereits von der SOKO, KA Burgenland aufgrund einer Anzeige des Franz P. vorgenommen.


( Bericht v. 07.12.00).

Weiters wurde eine Oberprüfung der Anfragen des Gilbert L. mit seiner Dienstnummer 3362 vorgenommen. Über diese Anfragen wurden Erhebungen bei der Dienststelle des Gilbert L. ( Funkstelle ID) getätigt ( Bericht v. 12.12.2000.).

 

Jene Personen, welche Gilbert L. mit seiner eigenen Dienstnummer angefragt hat, wurden tabellarisch aufgeschlüsselt.  Es handelt sich inklusive den Anfragen über seine eigene Person um 49 Anfragen.

 

In der Funkstelle wurden die gespeicherten Einsatzdaten (ELS) für jene Tage gesichtet, an weichen Gilbert L. eine EKIS Anfrage mit seiner Dienstnummer durchgeführt hat.  Die Namen der Verdächtigen werden allerdings aus Gründen des Datenschutzes nicht festgehalten. In den fraglichen Zeitraum konnten jeweils ca. 30 - 60 Einsätze der Funkstelle ID vorgefunden werden.

 

Eine Nachvoliziehbarkeit der EKIS Anfragen des Gilbert L. mit seiner eigenen Dienstnummer ist nicht möglich ( Bericht v. 12.12.2000).

 

Unter den abgefragten Personen befinden sich keine bis dato bekannten Zielpersonen.

 

Bemerkenswert ist, dass eine Abfrage betreffend den Christopher S. ( siehe dazu Faktum 8, früher 9) vom 28.05.1996 durch Gilbert L., Funkstelle, lnformationsdienst gestellt worden ist.  Gilbert L. ist einer der Verdächtigen im gegenständlichen Verfahren.

Gilbert L. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

 

Gilbert L.    

              Allgemein

 

Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:


Gilbed L. wurde am 06.12.2000 niederschriftlich einvernommen und gab bezüglich des auf dem sichergestellten PC gespeicherten Datenbestandes an, dass er versucht habe Dienstpläne u. dgl. auf seinem PC lauffähig zu machen.  Im Jahr 1995 /1996 sei es in der Funkstelle zur Umstellung auf EDV gekommen und habe er aus diesem Grunde Formulare für obigen Bezug zu erstellen versucht.  Er habe keinerlei unberechtigte EKIS Anfragen vorgenommen und auch sonst nicht gegen das Amtsgeheimnis verstoßen.

 

10.  Werner H.

 

Der Sicherheitswachebeamte Werner H. wird von Josef KLEINDIENST in der Niederschrift v. 30.10.00 dahingehend belastet bezüglich des Faktums 21 (früher 24, EKIS- Abfragen von 5 Zeugen) sehr aktiv gewesen zu sein.

 

Zu dem Sicherheitswachebeamten Werner H. wurde vorerst nur eine Kilometerabrechnung vorgefunden, und zwar in der Höhe von S 3.479,00 überwiesen am 19.01.00.

 

Werner H. erhielt aufgrund der vorhandenen Kontenauswertung von der AUF einen Betrag von S 3.479,00 und scheint als Buchungstext PV- Wahl 99 auf.

 

Von Werner H. wurden 278 EKIS - Anfragen mit der Dienstnummer gestellt.  Eine der bis dato bekannten Zielpersonen wurde im erfassten Zeitraum nicht abgefragt.

 

Bei 6 angefragten Personen konnte kein Aktenvorgang festgestellt werden.

 

Aufgrund der bis dato vorhandenen Rufdatenauswertung bestand der häufigste Kontakt ( 6999 sec) zu R..

 

Bezüglich der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Werner H. wird auf den Bericht v. 25.10.2000 verwiesen.


Werner H. können folgende Fakten zugeordnet werden:

 

Werner H.    

              Allgemein, 21 (früher 24)

 

Werner H. wurde am 13.12.00 niederschriftlich einvernommen und gab an niemals widerrechtliche Anfragen gestellt zu haben. Über Vorhalt der 6 Personen ohne Aktenvorgang gab Werner H. an, dass er zum derzeitigen Zeitpunkt nicht angegeben könne, warum die Anfragen nicht aktenkundig gemacht wurden, zumal er nicht wisse wo die Anfragen gestellt wurden.

 

Zu Faktum 21 (früher 24) ist Werner H. ebenfalls nicht geständig.

 

11. Wolfgang SCH.

Der Sicherheitswachebeamte Wolfgang SCH., Funkstelle der BPD Wien, sei von Michael KREißL und Josef KLEINDIENST kontaktiert worden, wenn diese Informationen aus dem EKIS oder sonstige Informationen aus dem Wissensbereich der Funkstelle benötigten ( NS v. 23.10.2000, Seite 6).

 

Bei der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse konnten keinerlei relevanten Unterlagen oder Gegenstände vorgefunden werden.  Von 1981 EKIS Anfragen wurden 165 Anfragen mit der eigenen Dienstnummer gestellt.

 

Bezüglich den Erhebungen zur Nachvollziehbarkeit der Anfragen darf auf den Bericht v. 12.12.2000 ( Faktum L. Allgemein ) verwiesen werden.  Eine Grundlage der Anfragen ist im Bereich der Funkstelle nicht nachvollziehbar.

 

Wolfgang SCH.

AlIgemein

 

Wolfgang SCH. wurde am 12.01.2001 niederschriftlich einvernommen und er gab an, dass er keinerlei Informationen widerrechtlich weitergegeben habe.


12. Wolfgang H.

Dem Kriminalbeamten Wolfgang H. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

 

Wolfgang H.

7 (früher 8)

 

 

13.  Josef KLEINDIENST

 

In einer Ebene unter Mag.  Hilmar KABAS und Michael KREißL ist den Erhebungen zufolge  dem karenzierten Sicherheitswachebeamten Josef KLEINDIENST (gemeinsam mit Helmut K.) eine gewichtige Rolle zuzuordnen. Josef KLEINDIENST gesteht selber in der Niederschrift vom 19.10.00 zu, dass ihm seit Sommer bzw. früher Herbst 1996 eine Summe im Jahresdurchschnitt von S 120.000,- auf unterschiedliche Beträge im Monat verteilt, ausbezahlt wurde.

 

Aus den im Büro von Mag.  Hilmar KABAS sichergestellten Unterlagen ( Bericht v. 29.10.2000) ist ersichtlich, dass von Josef KLEINDIENST ab April 1996 bis April 1998 ein Betrag von S 313.651,8 für Kilometer, Diäten und Ausgaben in Rechnung gestellt wurde.  Tatsächlich wurde allerdings geringfügig weniger ( S 310.293,4) ausbezahlt.

 

Josef KLEINDIENST wurde am 30.11.2000 zu den Kilometerabrechnungen gesondert niederschriftlich einvernommen und gab an, dass er die verrechneten Gelder am Tage der Rechnungsübergabe an Mag.  Hilmar KABAS in bar erhalten habe.  Die Gelder seien durch eine Angestellte (Frau R.) übergeben worden und sei Mag.  Hilmar KABAS bei der Übergabe, soweit erinnerlich, immer dabei gewesen.

 

Zur Aussage des Josef KLEINDIENST vom 14.11.2000 wonach 1998 zur Versendung der Zeitschrift "Die Freie" Datensätze der Gemeinde Wien (möglicherweise Daten aus der Wählerevidenz) verwendet worden seien und er im Nachhang dazu in einem Verwaltungsstrafverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt


worden sei, wurde der diesbezügliche Verwaltungsstrafakt des Amtes der Wiener Landesregierung zur ZI.  MA 62 - 11 364100 beigeschaffft.  Demnach ist Josef KLEINDIENST mit Straferkenntnis vom 28.5.1999 vom Amt der Wiener Landesregierung wegen Übertretung der §§ 22 und 23 Datenschutzgesetz mit einer Geldstrafe von S 2000.- belegt worden, weil er als Obmann des Vereines "FREIE GEWERKSCHAFT ÖSTERREICHS" (FGÖ) zu verantworten hatte, dass der Verein automationsunterstützt adressiert eine Druckschrift versendet hat, ohne dass bezüglich dieser Datenverarbeitung der Registrierungspflicht gern. §§ 22 und 23 Datenschutzgesetz nachgekommen worden wäre.

 

Josef KLEINDIENST können folgende Fakten zugeordnet werden:

 

Josef KLEINDIENST 

   Allgemein,1,2,3A,3B,4,5, 7 (früher 8), 11 (früher 12), 12 (früher 13), 18 (früher 21), 22 (früher 31)

 

14. Walter S.

 

Dem Beamten Walter S. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

Walter S.

6

 

 

1 6. Horst BINDER

 

Dem Beamten Horst BINDER können folgende Fakten zugeordnet werden:

 

Horst BINDER

3C, 1 0 (früher 1 1), 1 1 (früher 12), 13 (früher 14), 20 (früher 23)

 

 

16.  Leopold M.


Dem Abgeordneten zum Niederösterreichischem Landtag Leopold M. kann folgendes Faktum zugeordnet werden.

 

Leopold M.

8 (früher 9)

 

 

17.  Johann B.

 

Dem Sicherheitswachebeamten Johann B.. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

 

 

Johann B.

8 (früher 9)

 

 

18.  Peter S.

Peter S. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

 

Peter S.

2

 

 

19. Dr.  Wolfgang Z.

 

Dem Stadthauptmann des 3. Bezirkes Dr. Wolfgang Z. kann folgendes Faktum zugeordnet werden.

 

Wolfgang Z.

            16 (früher 19)

 

 

 

 

20.  Dr. Gerhard C.

 

Dr. Gerhard COLF:RUS kann folgendes Faktum zugeordnet werden:


 

 

Dr. Gerhard C.

20 (früher 23)

 

 

21.  Mag.  Martin M.

Mag.  Martin M. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:

 

Mag.  Martin M.

24 (früher 42)

 

 

2. Zu den Erhebungen zu einzelnen Fakten

 

Faktum 1: Weitergabe von Statistiken und Unterlagen zu

Amtshandlungen betreffend die Kriminalität in der U-Bahn

sowie die Suchtgiftkriminalität durch Beamte des Wachzimmers

Kärntnertorpassage/Weitergabe von Informationen betreffend das

Polizeigefangenenhauses

 

 

a)   Wachzimmer Kärntnertorpassage

 

 

Verdachtslage:

 

KABAS habe Josef KLEINDIENST mehrfach in das Wachzimmer Kärntnertorpassage geschickt, um Amtshandlungen und Statistiken betreffend Kriminalität in der U-Bahn und Drogenkriminalität zu besorgen.  Diese Informationen seien in Artikeln in den Printmedien Krone und Standard bzw. auch in Presseaussendungen der Freiheitlichen Partei verwendet worden.  Die bezugnehmenden Ausdrucke aus dem PC im Wachzimmer Kärntnertorpassage habe KLEINDIENST mitgenommen und KABAS übergeben ( Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000)


Erhebungsstand :

 

Bei dem von Josef KLEINDIENST in diesem Zusammenhang benannten Wachkommandant I. handelt es sich um den Bzi Roland I.  Er war von Jänner 1991 bis 31.3. 1998 Wachkommandant am Wachzimmer Kärntnertorpassage.  Bei dem von Josef KLEINDIENST bezeichneten älteren Revierinspektor handelt es sich vermutlich um den RevI Franz Ü.

 

Beide gaben über formloses Befragen durch die Wirtschaftspolizei übereinstimmend an, sich zwar an Wachzimmerbesuche des Josef KLEINDIENST erinnern zu können, sie hätten aber nie Unterlagen oder Informationen an Josef KLEINDIENST weitergegeben.  Dieser habe auch gar nie Auskünfte über Akte, Amtshandlungen oder Statistiken von ihnen verlangt.

 

Bemerkt wird, dass Josef KLEINDIENST bei einer ergänzenden Befragung am 31.10.2000 nicht in der Lage war Details zu seinen Behauptungen zu diesem Faktum zu nennen. Josef KLEINDIENST gab allerdings an, sich eventuell anhand von bezughabenden Medienberichten an Details erinnern zu können.  Bezughabende Medienberichte, anhand derer Josef KLEINDIENST eventuell in der Lage gewesen wäre Details zu benennen, konnten nicht beigeschafft werden.

 

Zur Führung der Wachzimmerstatistiken für das Wachzimmer Kärntnertorpassage allgemein wurde erhoben, dass die Wachzimmerstatistiken (sie enthalten z.B. die Anzahl der Anzeigen, Festnahmen, Sicherstellungen u.ä.) bis September 1999 von dem obgenannten Revl Franz Ü.  händisch geführt worden sind.  Seit Einführung des BAKS (Büroautomatisiertes Kommunikationssystem) III werden die Eintragungen für die Statistiken von jeder Dienstgruppe selbst vorgenommen, wodurch theoretisch jeder Dienst versehende Sicherheitswachebeamte auf das Statistikmaterial Zugriff hat.  Lt.  Revi Franz Ü. hatte aber auch schon zuvor de facto jeder im Wachzimmer Zugriff auf die Statistikunterlagen, da diese in einer unverschlossenen Lade im Raum des Wachkommandanten verwahrt worden seien.

Bzi Anton S., der seit 1.1.1995 Dienst am Wachzimmer Kärntnertorpassage versieht und der im Frühjahr 1997 die Nachfolge des Bzl Roland I.als


Wachkommandant angetreten hat, gab an, dass Josef KLEINDIENST relativ selten am Wachzimmer erschienen sei, und wenn, dann immer in seiner Funktion als Personalvertreter.  Er habe jedenfalls nie wahrgenommen, dass Josef KLEINDIENST nach Anzeigen oder Statistiken gefragt oder dass ihm irgend jemand solche Unterlagen ausgehändigt hätte.

 

 

b)          Weitergabe von Informationen betreffend das Polizeigefangenhaus

 

Verdachtslage:

 

KABAS habe Informationen über das Polizeigefangenenhaus begehrt. Insbesondere sei dieser an der Situation von Schubhäftlingen interessiert gewesen, insbesondere an Größenordnungen von kriminellen Ausländern, die nicht abgeschoben wurden. ( Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000)

 

Erhebungsstand :

 

Da Josef KLEINDIENST seine nur sehr allgemein gehaltenen Angaben vom 19.10.2000, wonach Mag.  Hilmar KABAS Informationen zum Polizeigefangenenhaus (insbesondere zur Größenordnung von in Schubhaft befindlichen kriminellen Ausländern) begehrt habe, nicht weiter konkretisieren konnte, wurden mangels geeigneter Anhaltspunkte keine weiteren Erhebungen zu diesem Faktum geführt.

 

Faktum 2: "Noch nicht medial verwertete Vorfälle bei der Aktion Spring',"

 

Verdachtslage:

 

Nach dem Ablauf der Operation SPRING im Jahr 1999 sei Josef KLEINDIENST von KREIßL darauf angesprochen worden, dass es SPRING - Vorfälle gebe, die medial noch nicht verwendet wurden und dass solche Vorfälle für KABAS zu besorgen


seien.  KREIßL habe gewusst, dass es im 13. und im 19.  Bezirk solche Amtshandlungen gegeben habe.  Als Beweis zu seinem Vorbringen wurde von KLEINDIENST eine Anzeige des Wachzimmers 13., Lainzer Straße, vom 16.05.99 vorgelegt.  Diese Anzeige wurde vom Wachzimmer Am Platz in das Personalvertreterbüro der AUF gefaxt und zwar zu Handen des Josef KLEINDIENST.  Die Faxsendung wurde dann KREIßL übergeben ( Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

Erhebungsstand:

 

Aufgrund der Angaben des KLEINDIENST, wonach dem Zentralausschuss zumindest eine Anzeige des Wachzimmers Wien 13., Lainzerstraße 49-51 übermittelt worden sei, konnte erhoben werden:

                       

Eine Anzeige des Wachzimmers Wien 13., Am Platz, vom 26.5.1999 wurde am 27.5.1999 um 13.53 Uhr vom Wachzimmer am Platz per Fax an den Zentralausschuss "z.H. KLEINDIENST“ übermittelt.  Aus der Auflistung der Aussendienste und Wachhabenden geht hervor, dass zum Zeitpunkt der Absetzung des Faxes der Wachkommandant BzI Peter S.., der Wachhabende RvI Ernst M. und RvI Wilfried S. im Wachzimmer anwesend waren.  Das Faxgerät war und ist noch immer im Raum des Wachkommandanten aufgestellt.  Bei den Erhebungen wurde den Beamten der Wirtschaftspolizei vertraulich mitgeteilt, dass es sich bei BzI Peter S. um einen AUF - Funktionär handle.

 

In diesem Zusammenhang wird angemerkt, dass Josef KLEINDIENST bei seiner Einvernahme am 24.10.2000 (Seite 4 f) angegeben hat, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass Peter S. den Akt gefaxt hat, mit Sicherheit könne er es allerdings nicht sagen. Peter S. sei des öfteren um die Übermittlung von Akten aus dem 13.  Bezirk gebeten worden, dies habe Amtshandlungen oder Eintragungen in den Tagesbericht betroffen. Peter S. dürfte, so Josef KLEINDIENST, diese Anforderungen allerdings als Ersuchen des Zentralausschusses verstanden haben und davon ausgegangen sein, dass das von ihm übermittelte Material vom Zentralausschuss verwendet wird.


L. gab bezüglich dieses Faktums in der Niederschrift v. 31.10.2000 an, dass er sich nicht konkret erinnern könne, Aktenvorgänge des 13. und 19.  Bezirks beigeschafft zu haben.  Faktum sei aber, dass KLEINDIENST ihn des öfteren nach derartigen Vorgängen befragt habe.

 

Peter S. wurde von der Wirtschaftspolizei zu den von Josef KLEINDIENST geäußerten Vorwürfen einvernommen. Er gab an AUF Personalvertreter der Sicherheitswache in Hietzing zu sein und in dieser Funktion tatsächlich im 13. Bezirk als Ansprechpartner für den Fach- und Zentralausschuss zu fungieren.  Er sei aber nie ersucht worden Daten aus dem EKIS abzufragen oder Daten bzw.  Polizeiakte weiterzugeben und habe so etwas auch nie gemacht.

 

Über konkretes Befragen, ob er am 27.5.1999 die Anzeige des Wachzimmers Lainzer Straße vom 26.5.1999 betreffend den Mamadou D. gefaxt hat, gab Peter S. an, sich weder an diese Anzeige noch an das Absetzen eines Faxes erinnern zu können.

 

Durch die Wirtschaftspolizei wurden hinsichtlich des Peter S. jene EKIS - Anfragen der letzten drei Jahre erhoben, die mit der Dienstnummer gestellt worden sind.  Zu zwei dieser mit seiner Dienstnumme r gestellten Anfragen (Friedrich K. am 12.5.1999 und Andreas K. am 5.1.1998) konnten bei nachfolgenden Erhebungen am Bez.  Pol.  Kommissariat HIETZING keine Aktenvorgänge gefunden werden.  Peter S. wurde durch die Wirtschaftspolizei auch zu diesen beiden Anfragen einvernommen und gab zu beiden Anfragen an, sich nicht mehr an sie erinnern zu können.  Er schließe aber aus die Anfragen ohne gesetzliche Grundlage gestellt zu haben.

 

Franz S. gab bei seiner Einvernahme durch die Wirtschaftspolizei am 3.11.2000 über Vorhalt der dementsprechenden Aussage des Josef KLEINDIENST vom 19.10.2000 zu diesem Faktum an, sich nicht daran erinnern zu können, von Josef KLEINDIENST ersucht worden zu sein Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Operation Spring zu suchen bzw. zu besorgen und er habe auch keine derartigen Akten oder Informationen beschafft.


Faktum 3: Wachzimmerschließungen einschließlich der Fakten 3A (Personalstände der Wiener Polizei), 3B (Neue Waffenausbildung) und 3C (Krone-Artikel über Versetzungen bei der Wiener Polizei)

 

Verdachtslage:

 

Mag.  KABAS sei auch an dem Thema Wachzimmerschließungen" interessiert gewesen und seien diesem 1997 oder 1998 von KREIßL Unterlagen der Bundespolizeidirektion Wien, insbesondere Listen über die Wachzimmer, die geschlossen werden sollten, übergeben worden ( Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.20OO).

 

 

Faktum 3 A: Personalstände der Wiener Polizei

 

KLEINDIENST habe immer wieder Mag.  KABAS Unterlagen über die Personalstände der Wiener Polizei übergeben.  Teilweise seien diese Unterlagen in Fachausschussakten beinhaltet gewesen.  Wenn dies nicht der Fall gewesen sei, habe sie KLEINDIENST unter dem Vorwand, er würde sie für Personalvertretungsangelegenheiten benötigen, selbst geholt oder L. gebeten sie für ihn zu holen.  In der Folge sei auch am 05.09.1996 ein Artikel in der Kronen Zeitung "Der Storch ist schuld“ erschienen.

 

 

Faktum 3 B: Artikel in der Kronen Zeitung " Neue Waffenausbildung" v. 15.01.1997

 

Die Informationen zu dem Artikel stammten lt.  KLEINDIENST aus einem Fachauschussakt und seien von KREißL, L. oder KLEINDIENST an Mag.  KABAS herangetragen worden.


Faktum 3 C: Artikel in der Kronen Zeitung " Hunderte Polizisten lassen sic versetzen" v. 24.01.1997

 

KLEINDIENST gab hiezu an, dass vermutlich BINDER diese Zahlen in Erfahrung gebracht habe und sie von ihm ( KLEINDIENST) an KABAS weitergegeben worden seien.

 

Erhebungsstand:

 

Heinz L. gab in der Niederschrift v. 31.10.2000 an, dass er als Fachausschussmandatar die Aktenvorgänge betreffend Wachzimmerschließungen bekommen habe und diese Informationen an KREIßL und KLEINDIENST weitergegeben habe.

 

In dem von Helmut K. selbst nach den bei ihm durchgeführten Hausdurchsuchungen bei der Wirtschaftspolizei - abgegebenen PC „COMPAQ“ ProLinea MT 4/66 konnte eine „Mitarbeiterinformation“ der AUF mit dem Vermerk „DIENT NUR ZUM INTERNEN GEBRAUCH“ mit nachstehendem Passus gefunden werden: Im Oktober /96 wurde uns eine Liste mit 18 Wachzimmern welche seitens des Dienstgebers geschlossen werden sollen zugespielt".

 

Der Verdächtige Helmut K. hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 17.1.2001 angegeben, dass der betreffende Computer vor ihm von der Personalvertretung der Sicherheitswache verwendet worden sei.  Er habe diesen Passus jedenfalls nicht verfasst und wisse deshalb auch nicht, wer wem eine solche Liste zugespielt haben könnte.  Als Kriminalbeamter sei er auch nicht mit der Problematik „Wachzimmerschließungen“ befasst gewesen.

 

Zum Faktum 3B gab der Verdächtige L. an, dass diese Information im Fachausschussakt beinhaltet gewesen sei und er diese Informationen an K. weitergegeben habe.

 

Der Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland am 15.12.2000 z um Faktum 3C ausgesagt, als


Versetzungsreferent der AUF im Zentralausschuss Kenntnis über sämtliche Versetzungsanträge bzw. - wünsche gehabt zu haben.  Nicht auszuschließen sei, dass Josef KLEINDIENST bei ihm etwas erfragt und ohne sein Wissen die Auskunft weitergegeben habe.

 

Faktum 4: Weitergabe von Informationen zur Operation Spring vor der Aktion, insbesondere „Terminverrat“

 

Verdachtslage:

 

Im Frühjahr 1999 habe KREißL zu Josef KLEINDIENST gesagt, dass KABAS dringend Informationen über die Operation SPRING und deren Hintergrund benötige. Josef KLEINDIENST habe KREIßL mitgeteilt, er solle die lnformationsbeschaffung über die AUF Leute im Sicherheitsbüro versuchen.  Da KREißL nichts in Erfahrung bringen habe können, habe KLEINDIENST selbst den Einsatztermin für die Operation SPRING und die Größe des Einsatzes in Erfahrung gebracht.  Die Informationsbeschaffung sei ihm über einen Journalisten gelungen, dessen Name er derzeit nicht nennen wolle.

 

Den Termin für den Einsatz der Operation SPRING habe KLEINDIENST dem KREißL mitgeteilt.  Dieser habe in seiner Gegenwart unmittelbar KABAS angerufen und ihn informiert.  Daraufhin sei seitens der FPÖ eine Inseratenkampagne gegen Schwarzafrikaner gestartet worden. In der Folge sei allerdings der Einsatztermin die Operation SPRING vorverlegt worden, über den oben angeführten Journalisten sei es KLEINDIENST aber erneut gelungen den neuen Einsatztermin zu erfahren (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

Die Aktion Spring wurde am 27.5.1999 durchgeführt.  Erhoben werden konnte, dass in der "Neue Kronen Zeitung" und "Die Presse" jeweils am 26.5.1999 sowie im „Kurier“ am 27.5.1999 Inserate der FPÖ Wien erschienen, in denen die Drogenproblematik thematisiert wurde.  Im „Der Standard“ wurde das Inserat zwar


nicht geschaltet, in seiner Ausgabe vom 28.5.1999 wurde allerdings über das Inserat berichtet.

 

Das Inserat selbst zeigt Mag. Hilmar KABAS unter der Oberschrift „Machtlos gegen 1000 Nigerianer: Dank absurder Gesetzeslage handeln sie als U-Boote fast unbehelligt mit Drogen.“ Die Fusszeile lautet: „Handeln Sie endlich Herr Minister Schlögl !“

 

 

Faktum 5: Sondersitzungen des Parlaments zum Thema Sicherheit

 

 

Verdachtslage:

 

Josef KLEINDIENST habe bei einer Vorbesprechung zu einer parlamentarischen Sondersitzung zum Thema Sicherheit im Parlament teilgenommen und zwar zu einer Zeit, als Dr. EINEM Innenminister war, vermutlich 1995 oder 1996.  Die Besprechung habe im großen Besprechungszimmer des Freiheitlichen Parlamentsclubs stattgefunden.  Infolge dieser Besprechung habe Dr. HAIDER ihn und Micha KREIßL zur Seite genommen und zwar etwas entfernt vom Besprechungstisch. Hierbei habe Dr. HAIDER ihn und KREIßL ersucht zu zwei Personen lnformationen zu besorgen.  Nach Angaben des KLEINDIENST handelte es sich vermutlich um den Mordfall OTT und um einen Ausländer.  An den Namen des Ausländers könne sich KLEINDIENST nicht mehr erinnern (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

KLEINDIENST wurde zu diesem Faktum am 30.10.00 und am 14.11.00 nochmals niederschriftlich einvernommen und schildert insbesondere in der Niederschrift vom 30.10.00 den genauen Hergang des Sachverhaltes zu obigen Faktum.

 

Beigeschafft wurde das Stenographische Protokoll zur 44.  Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich vom 05.07.1995. Aus der Rede des Abgeordneten Dr. HAIDER (Beginn 17.48 Uhr) geht eindeutig hervor, dass dieser auf den Fall OTT Bezug nimmt.  Weiters werden von Dr. Jörg Haider. Beispiele aus Polizeiakten zitiert


und werden konkret die Namen folgender Personen angeführt (teilweise wortgetreu zitiert):

 

Beispiel vier: Suchtgifthandel .- Es ist ein gewisser Herr Selim R., ein Albaner, seit einigen Jahren in Österreich.  Er ist viele Monate im Caritas-Wohnheim in Wien Neustiftgasse 141, wohnhaft gewesen.  Dort hat er einen schwunghaften Rauschgifthandel mit Preßburg betrieben und Heroin nach Österreich verhökert. Keine Aufenthaltsbewilligung, keine Beschäftigungsbewilligung, aber im Sozialheim untergebracht!  Alle schützen ihn, und er gefährdet unsere Bevölkerung, vor allem die Jugend.

 

Oder, nächster Fall.  Abschub durch rechtsstaatliche Maßnahmen behindert. - Dacic S. aus dem Kosovo ist wegen Raubes in Österreich rechtskräftig verurteilt worden.  Beteiligt an diesem Raub war der Chef einer Mafia-Bande, die sich in Köln während eines Gerichtsverfahrens freigeschossen hat. - Das ist alles aktenkundig; wir haben die Akten mit. - Dacic S. hat ein Aufenthaltsverbot für 20 Jahre in Österreich.  Er befindet sich noch immer in Österreich auf freiem Fuß, weil sein Anwalt einen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt hat.

 

Oder, Gashi R., 56 Einbrüche, Flüchtlingsstatus offiziell, ebenfalls Einspruch vor dem Verwaltungsgerichtshof, darf sich frei herumtreiben, kann die Sicherheit der Bevölkerung gefährden.

 

Bezüglich des Mordfalles OTT verwies Dr. HAIDER lediglich auf einen Zeitungsartikel.

 

Zu den von Dr. HAIDER genannten Personen bestehen tatsächlich Aktenvorgänge und liegen diese Personen daher auch im EKIS (KPA u. EDE) ein.  Konkret besteht zu Selim R. der Akt der Bundespolizeidirektion Graz, II-8668/1/94, zu Selim D. ein Akt des LGK für Salzburg, Kriminalabteilung, AZ P 301/91 und zu Ramiz G., ein Akt der Bundespolizeidirektion Salzburg, AZ II-3/6-4529/94. Die bezugnehmenden Akte wurden bereits beigeschafft.


Bezüglich der Passivanfragen zu diesen Personen wird auf den Bericht v. 07.11.2000 verwiesen.  Diesbezüglich muss allerdings angeführt werden, dass die Auswertung der Passivanfragen nur für einen Zeitraum der letzten drei Jahre möglich ist und die Rede des Dr. HAIDER schon am 05.07.1995 gehalten wurde.  Festgestellt wurde jedenfalls, dass die Zielpersonen von den Verdächtigen nicht abgefragt wurden.

 

 

Faktum 6: Weitergabe von Informationen aus dem Verkehrsamt

 

Verdachtslage:

 

Josef KLEINDIENST sei mehrmals bei Gesprächen anwesend gewesen, als KREIßL den S. telefonisch kontaktiert habe und Auskünfte über Führerscheinakte erbeten habe.  Konkret wird von KLEINDIENST geschildert, dass man nach Informationen gesucht habe, dass einer SPÖ Kandidatin für die EU-Wahl der Führerschein abgenommen worden sein soll.  Aus dem Format vom 16.10.00 lasse sich entnehmen, dass es sich offenbar um die ehemalige VRANITZKY Ex-Mitarbeiterin L. handelte (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

 

In Ergänzung zum Faktum 6 betreffend den Führerscheinakt L. wurde von KLEINDIENST angegeben, dass ihm auch ein Telefongespräch zwischen KREIßL und S. erinnerlich sei, in dem KREIßL von S. über eine Führerscheinabnahme betreffend den Ehemann der Grünen Abgeordneten PETROVIC informiert worden sei.

 

Erhebungsstand:

 

a) Entzug der Lenkerberechtigung Dr. Susanne L.

 

Beim Verkehrsamt wurde der bezugnehmende Führerscheinentzugsakt beigeschafft und steht fest, dass S. Walter tatsächlich den Bescheid zum Entzug zur Lenkerberechtigung unterfertigt hat.

 

 


 

S. Walter wurde am 24.10.2000 niederschriftlich einvernommen, bestreitet allerdings   bezügl.    des     obigen    Führerscheinentzugsaktes  Informationen weitergegeben zu haben.

 

Durch die Wirtschaftspolizei wurde ergänzend erhoben, ob der Entzug der Lenkerberechtigung der Dr. Susanne L. medial ein Echo gefunden hat.  In Erfahrung gebracht werden konnte lediglich, dass Dr. Susanne L. ehemals EU-Beraterin des damaligen Bundeskanzler Dr. VRANITZKY und von der SPÖ als Kandidatin zur Wahl des EU - Parlamentes aufgestellt war.  Im Juni 1996 ist sie plötzlich als Kandidatin zurückgetreten, wobei keiner der gefundenen Pressemeldungen ein Grund für den Rücktritt zu entnehmen war.

 

Über Befragen, ob ihr Rücktritt von der Kandidatur mit einer Indiskretion im Zusammenhang mit ihrer Führerscheinabnahme gestanden ist, gab Dr. L. an, dass dies nicht der Fall gewesen sei.  Sie könne sich auch an keine diesbezüglichen Zeitungsartikel erinnern.

 

 

b) Entzug der Lenkerberechtigung Antun P.

 

Hinsichtlich dieses Faktums wurde ergänzend erhoben, dass am 12.1.1996 in der Kronenzeitung und vermutlich am 1.11.1996 in der Zeitung „Täglich Alles“ Artikel über die Führerscheinabnahme betreffend den Antun P. erschienen sind.  Die Führerscheinabnahme erfolgte am 9.1.1996 um 22.45 Uhr, die diesbezügliche Meldung wurde am 10.1.1996 gelegt.  Noch am selben Tag um 12.10 Uhr wurde vom Bez.  Pol.  Kommissariat Josefstadt ein Aktenvermerk darüber gelegt, dass in de Radiosendung „Mittagsjournal“ über den Vorfall berichtet worden sei, worauf der Führerscheinabnahmeakt dem lnformationsdienst - Pressestelle der BPD Wien gefaxt wurde.  Am Verkehrsamt langte der Führerscheinakt lt.  Eingangsstempel am 12.1.1996 ein.  Am selben Tag erschien in der Kronenzeitung ein Artikel über die Führerscheinabnahme.  Vermutlich am 1.11.1996 erschien dann auch in der Zeitung „Täglich Alles“ ein Artikel über diesen Vorfall.


Ober telefonisches Befragen gab MMag.  Madeleine PETROVIC an, dass es bereits kurze Zeit nach dem Vorfall zu Medienberichten gekommen sei, wodurch für sie der Verdacht entstanden sei, dass nur an dem Vorfall „beteiligte Personen“ die Informationen in so kurzer Zeit weitergegeben haben können.  Bestimmte Personen habe sie diesbezüglich jedoch nicht in Verdacht.

 

c) Allgemeines

 

Die Überprüfung der Dr. Susanne L. betreffenden Passivanfragen im EKIS (Wer hat Dr. Susanne L. wann abgefragt ?) sowie der von Walter S. gestellten Aktivanfragen im EKIS ( Wen hat Walter S. wann im EKIS abgefragt ?) ergab keine weiteren Verdachtsmomente.

 

 

Faktum 7 (früher 8): Wolfgang H., Kriminalbeamter der Abteilung 1, (Jugendbanden)

 

 

Verdachtslage:

 

In der Niederschrift vom 19.10.2000 hat Josef KLEINDIENST sinngemäß behauptet, Wolfgang H. sei von ihm, Michael KREIßL und Helmut Sch. kontaktiert worden, wenn sie Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Wolfgang H. (Abteilung 1, Jugendbanden) benötigten.  Wolfgang H. habe aber nicht gewusst, dass sie seine Informationen politisch verwendeten, vielmehr habe Wolfgang H. vermutlich geglaubt, dass dies Informationen von der Personalvertretung benötigt und auch verwendet würden (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

Bei den folgenden Erhebungen hat sich der Tatverdacht gegen Wolfgang H. nicht erhärtet.  Bei den an seiner Wohnadresse und an seinem Arbeitsplatz durchgeführten Hausdurchsuchungen konnte kein belastendes Material


sichergestellt werden.  Auch die Sichtung der bei den Hausdurchsuchungen sichergestellten Datenträger ergab keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten des Wolfgang H.  Der einzige gefundene Hinweis auf eine Weitergabe von Akten betrifft die Übersendung einer Ablichtung einer Verkehrsunfallanzeige nach einem Verkehrsunfall vom 29.5.1996 an die Wiener Städtische Versicherung, wobei bei diesem Verkehrsunfall offensichtlich das Fahrzeug des Wolfgang H. beschädigt worden ist.

 

Auf Befragen zum Erhalt von Geldern von der AUF gab Wolfgang H. an, lediglich einmal im Jahr 1998 ca.  S 1500.- für div.  Spesen erhalten zu haben, regelmäßige Fahrtspesenersätze habe er nicht bekommen.

 

Die Auswertung der EKIS - Aktivanfragen des Wolfgang H. (Wen hat Wolfgang H. wann im EKIS angefragt?) ergab keine Hinweise darauf, dass Wolfgang H. Personen des öffentlichen Lebens abgefragt hätte.

 

Da bei den Erhebungen zu den EKIS - Anfragen des Wolfgang H., die dieser mit der Dienstnummer stellte, aufgefallen ist, dass H. zwei Personen (Radek Z. und Michael K.) mit der Dienstnummer 4445 anstatt mit seiner eigenen Dienstnummer 4480 im EKIS angefragt hat, wurde er zur Klärung dieses Sachverhaltes ergänzend einvernommen.  Wolfgang H. gab dazu an, dass die Behördenkennzahl der Abt. 1 274445 laute und er sich sein Anfragen mit der (falschen) Dienstnummer 4445 nur so erklären könne, dass er in der Rubrik „Bezug“ anstatt seiner Dienstnummer die Behördenkennzahl eingegeben habe.

 

Bezüglich des Radek Z. habe es in der Abt. 1 einen „Suchtgiftakt“ gegeben, den er selbst bearbeitet habe, an diese Amtshandlung und an seine Anfragen könne er sich noch erinnern.  Bezüglich des Michael K. könne er sich momentan an keinen Anfragegrund erinnern.  Er werde in seiner Dienststelle und versuchen die Aktenzahl zu eruieren und sie dann der Wirtschaftspolizei nachreichen.


H. gab weiters am 12.12.00 einvernommen an, dass ihm KLEINDIENST nie um Informationen über seinen Zuständigkeitsbereich „Jugendbanden“ oder sonstige Angelegenheiten ersucht habe.

 

Helmut SCH. gab am 12.12.00 niederschriftlich einvernommen an, dass er H. nie kontaktiert habe.

 

 

Zum Faktum 8 (früher 9) : EKIS- Anfragen betreffend FPÖ - Mitgliedswerber durch Johann B. und Leopold M.

 

 

Verdachtslage:

 

Der Sicherheitswachebeamter M. habe bei KLEINDIENST vorgesprochen, ob ihm die AUF oder die FGÖ einen Rechtsanwalt zur Verfügung stelle, falls es wegen unerlaubter EKIS Zugriffe zu einem Disziplinar- bzw Strafverfahren komme.

 

M. und B. hätten in einigen Fällen Mitgliedsbewerber der FPÖ überprüft, um zu verhindern, dass Kriminelle in die Partei aufgenommen werden.

 

Aus den Medien habe KLEINDIENST dann entnommen, dass konkret Herma N. ( Polizist der BPD St. Pölten) überprüft worden ist.  In den Medien sei dann Hermann N. eine Körperverletzung an einer Frau vorgeworfen worden (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

 

Ergänzung zum Faktum (Werber für Mitgliedschaft in der FPÖ)

 

Der ehemalige Angestellte der FPÖ - Niederösterreich, Günter K., habe einen Journalisten folgendermaßen informiert, welcher die Information an KLEINDIENST weitergegeben habe:

 

M. und B. hätten im Zuge eines Wahlkampfes in St. Pölten 1996 oder 1997 eine Reihe von KFZ- Anfragen im EKIS getätigt.  Der Grund der EKIS


Anfragen sei gewesen, dass der St. Pöltner SP - Bürgermeister GRUBER behaupte habe, in Gemeindebauten wohnen keine Ausländer.  Mit den KFZ Anfragen hätte diese Behauptung widerlegt werden sollen.

 

Der selbe Journalist sei von Christopher S., einem Funktionär des Ring Freiheitlicher Jugendlicher informiert worden, dass M. einen EKIS- Ausdruck über ihn (S.) bei einer Kameradschaftsbundsitzung in St. Leonhard hergezeigt habe (Niederschrift mit KLEINDIENST v. 23.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

a) EKIS - Anfraqen betreffend Hermann N.

 

Aufgrund der Angaben des KLEINDIENST, wonach Hermann N., Polizeibeamter in St. Pölten, überprüft worden und in der Folge der Vorwurf ein Körperverletzung z.N. einer Frau erhoben worden sei, hat die Wirtschaftspolizei erhoben:

 

Am 13.10.1982 beging Hermann N. angeblich eine gefährliche Drohung und eine Körperverletzung z.N. seiner Gattin.  Die diesbezüglichen Erhebungen wurden durch die BPD St. Pölten zur ZI. II-1986/82 geführt.

 

Das Strafverfahren gegen Hermann N. wegen Verdachtes gem. § 107 StGB wurde in der Folge gem. § 90 StPO eingestellt, hinsichtlich des Vorwurfes der Körperverletzung erfolgte ein Freispruch gem. § 259 (3) StPO.  Ein wegen des Vorfalles eingeleitetes Disziplinarverfahren wurde eingestellt.

 

Mediale Verbreitung fand der Vorfall in der (heute nicht mehr existierenden) Faberzeitung und in den NÖN.

 

Anläßlich der Gemeinderatswahlen in St. Pölten im Jahr 1998 war der Vorfall erneut Gegenstand von Medienberichten, wobei es insbesondere zu einer medialen Auseinandersetzung zwischen Hermann N. (er war zu dieser Zeit FPÖ - Gemeinderat in St. Pölten) und dem SPÖ - Nationalratsabgeordneten Anton H.


gekommen ist.  Anton H. soll in diesem Zusammenhang auch eine parlamentarische Anfrage an den damaligen Innenminister Mag.  SCHLÖGL gestellt haben.

 

Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass Johann B. bereits bei einer niederschriftlichen Einvernahme durch das Sicherheitsbüro am 6.3.1998 im Verfahren II-40.084/SB/98 (23 St 165 775/97) zugegeben hat den Hermann N. am 28.8.1997 im EKIS abgefragt zu haben.  Grund für die Abfrage sei gewesen, dass in einer St. Pöltner Regionalzeitung ein Bericht gestanden sei wonach Hermann N. mit einer Hacke auf seine Frau losgegangen sei.  Zu dieser EKIS - Abfrage sei er durch niemanden veranlasst worden und er habe die aus der Abfrage gewonnen Erkenntnisse an niemanden weitergeben.

 

Im Zuge der Erhebungen wurde überprüft, ob bzw. wann und von wem Herman N. seit November 1997 im EKIS abgefragt worden ist.  Dabei wurden insgesamt 7 Abfragen festgestellt, von denen 6 von Grenzkontrollstellen gestellt worden sind.  Eine Anfrage wurde von der BPD St. Pölten gestellt, und zwar am 27.11.1997. Als Grund für diese Anfrage wurde eine Reisepassneuausstellung erhoben.

 

Verwiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits in einem Verfahren im Jahr 1997 festgestellt worden ist, dass Hermann N. einmal durch den Verdächtigen Johann B. im EKIS abgefragt worden ist.  Darauf bzw. auf die damalige Rechtfertigung des Johann B. wird weiter unten im Pkt. bb) noch im Detail eingegangen werden.

 

 

b) EKIS- Abfragen betreffend Mitgliedswerber der FPÖ und Bewohner von Gemeindewohnungen in St. Pölten

 

Am 31.10.2000 hat der Zeuge Günter K., Ortsparteiobmann der FPÖ in Pöchlarn, von 1994 bis 1998 Wahlkreissekretär für den Bereich Niederösterreich


Mitte, von April 1999 bis 31.01.2000 Landesgeschäftsführer der FPÖ Niederösterreich, zusammengefasst nachstehende Angaben gemacht:

 

Während der Wahkampfvorbereitung entweder zu den St. Pöltner Gemeinderatswahlen 1996 oder zur Wahlwiederholung im Dezember 1996 habe e ein Gespräch zwischen Franz M., Franz M. und Johann B. wahrgenommen, in dessen Verlauf Franz M. und Franz M. sich mit Johann B. darüber unterhalten hätten, dass KFZ - Kennzeichen rund um Gemeindebauten abgefragt werden sollten, um nachweisen zu können, dass sich Ausländer in Gemeindebauten aufhalten.  Er könne sich aber nicht mehr erinnern, was Johann B. antwortete, d.h. ob er dies durchführen werde oder nicht.

 

Anfang 1997 habe der Christopher S., dieser habe zu dieser Zeit 1997 Parteimitglied werden wollen, ihn telefonisch kontaktiert und von ihm wissen wollen, wie Leopold M. dazu käme, bei einer Kameradschaftsbundsitzung sein (S.) Vorstrafen vorzulesen.  Der Vater seiner Freundin sei bei dies Kameradschaftsbundsitzung anwesend gewesen.

 

Ferner sei Günter K. von Mitgliedern des Bezirksvorstandes Melk mitgeteilt worden, dass Leopold M. bei einer Bezirksleitungssitzung zwischen Jänner und Mai 1997 Vorstrafen von Beitrittswerbern, vorrangig aus dem Gebiet Mank/Melk vorgelesen habe.

 

Leopold M. habe einige FPÖ - Beitrittswerber, die sein innerparteilicher Konkurrenten für die Position des Spitzenkandidaten zur Landtagswahl 1998 für den Bezirk Melk DI Reinhard B. gebracht habe, zum Teil mit der Begründung abgelehnt, dass sie vorbestraft seien.  Durch die Ablehnung der Beitrittswerber habe DI Reinhard B. nicht die erforderliche Stimmenzahl bei der Vorwahl Landtagswahl erreicht.  Ihm (K.) gegenüber habe Leopold M. erklärt, dass DI Reinhard B. „permanent Leute mit Vorstrafen werbe“, andeutungsweise habe es sich um Suchtgiftdelikte gehandelt.

 

Bei einer Bezirksleitungssitzung des Bezirks St. Pölten Land im Jahr 1997 in Rabenstein, habe Franz M. die Mitglieder aufgefordert ihm Personen


namhaft zu machen, welche „nicht ganz in Ordnung seien, er habe die Möglichkeit diese Personen auf Vorstrafen überprüfen zu lassen“. Dem anwesenden Hermann B., damals RFJ - Obmann im Bezirk St. Pölten, habe Franz M. vorgeworfen, bei seinen Aufnahmen zu wenig auf das Vorleben der Beitrittswerber zu achten.  Franz M. habe B. konkret die Aufnahme von vier Beitrittswerbern aus Herzogenburg, welche Vorstrafen hätten, vorgeworfen und dem Hermann B. einen handgeschriebenen Zettel vorgelegt, auf dem die vier Namen sowie die dazugehörigen Vorstrafen gestanden seien.

 

Der Zeuge Christopher S., ehemaliger Obmannstellvertreter und Schriftführer des Ringes Freiheitlicher Jugendlicher in Mank gab am 2.11.2000 bei der Wirtschaftspolizei zusammengefasst Nachstehendes an:

 

Im September und Oktober 1996 seien zahlreiche Mitglieder für die FPÖ und den FRJ geworben worden.  Die Antragsformulare seien über den FPÖ - Gemeinderat in Mank DI Reinhard B. an die FPÖ - Zentrale in St. Pölten weitergeleitet worden, Leopold M. habe dann 5 Mitgliedswerber (Hannes W., B. Thomas und B. Gerhard, Harald G., Susanne L.) bei Franz M. zur Ablehnung vorgeschlagen.  Hinsichtlich der Beitrittswerber Hannes W., B. Thomas und B. Gerhard habe Christopher S. von DI Reinhard B. erfahren, dass Strafregistereinträge bestanden und diese Beitrittswerber deshalb von Leopold M. abgelehnt worden seien.  Bei einem in der Folge geführten Gespräch mit Leopold M. im Jänner 1997 habe der Leopold M. ihm gegenüber auf Befragen erklärt, dass „Strafregisteranfragen bei Parteieintritten üblich seien und er wissen wolle, mit wem er es zu tun hat“.

 

Von dem Harald S., FPÖ Gemeinderat in Melk, habe Christopher S. erfahren, dass bei einer Kameradschaftssitzung in St. Leonhard/Forst Strafregisterauszüge von ihm (S.) und anderen Personen öffentlich vorgelesen worden seien.  Auch bei anderen Veranstaltungen soll Leopold M. seine (S.) strafrechtlichen Verfehlungen zum Anlass genommen haben um gegen ihn zu argumentieren.


Der Zeuge Dipl.-Ing. Reinhard B., FPÖ Gemeinderat der Stadtgemeinde Melk gab an, dass der RFJ im Vorfeld des für 05.04.1997 anberaumten Wahlkonventes massiv versucht habe Mitglieder für die FPÖ zu werben.  Diese Beitrittswerbungen seien wochenlang durch die Landesgeschäftsstelle nicht bearbeitet worden. Im Februar oder März 1997 habe der Bezirksobmann Leopold M. auf einer Bezirksleitersitzung dazu Stellung genommen.  Er habe dabei eine Reihe von Beitrittswerbern und deren strafrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Verfehlungen genannt. Dipl.-Ing. Reinhard B. gab an, dass Leopold M. seiner Erinnerung nach Verurteilungen dezitiert (d.h. z.B. zu wie vielen Monaten jemand verurteilt worden ist) vorgelesen habe.  Namentlich könne er sich bei den genannten Personen nur mehr an den Christopher S. und den Hannes W. erinnern.

 

Der Zeuge Hermann B. gab an von 1996 bis 1998 Mitglied der FPÖ Bezirksleitung St. Pölten Land gewesen zu sein.  Zu Beginn des Jahres 1997 habe er an einer Bezirksleitersitzung in Rabenstein teilgenommen, diese Sitzung sei durch den damaligen Bezirksobmann und Landtagsabgeordneten Franz M. geleitet worden.  Er könne sich daran erinnern, dass Franz M. bei dieser Sitzung die Äusserung gemacht habe, man möge ihm Namen bekannt geben, wo die Vermutung besteht, dass „diese Personen nicht ganz in Ordnung wären“.  Damit sei unmissverständlich die Prüfung des gesetzlichen Vorlebens der in Frage kommenden Personen gemeint gewesen.  Einen Ausspruch des Franz M. wonach „er die Möglichkeit habe Personen auf Vorstrafen überprüfen zu lassen“  habe er so nicht gehört.

 

Nach Ende der Sitzung habe Franz M. ihm einen handgeschriebenen Zettel übergeben, auf dem vier Namen von Beitrittswerbern aus Herzogenburg und dazu gehörige Vorstrafen vermerkt gewesen seien.  An die Namen der vier Beitrittswerber könne er sich nicht mehr erinnern.  Woher Franz M. die Liste gehabt habe wisse er nicht, es könnte sich auch um Mitteilungen aus der Bevölkerung von Herzogenburg gehandelt haben.

 

Der Zeuge Franz M. hat bestritten, dass es das Gespräch zwischen Johann B., Franz M. und ihm über KFZ- Anfragen rund um Gemeindebauten in St.


Pölten in der von Günter K. beschriebenen Form gegeben hat.  Er habe jedenfalls nie jemand damit beauftragt KFZ- Kennzeichen abzufragen und wisse auch nichts davon, dass Franz M. jemals einen solchen Auftrag erteilt habe.  Franz M. (sein Schwager) sei Mitglied des St. Pöltner Stadtsenates und habe als solches ohnehin die Obersicht, wer ein Gemeindewohnung zugeteilt erhalten hat.

 

Was die Angaben des Günter K. zu angeblichen Äusserungen von ihm anlässlich einer Bezirksleitungssitzung in Rabenstein im Jahr 1997 (Anmerkung: ihm Personen namhaft zu machen, welche „nicht ganz in Ordnung seien, er habe die Möglichkeit diese Personen auf Vorstrafen überprüfen zu lassen) angeht, so weise er diese Beschuldigungen ebenfalls als falsch zurück.  Grundsätzlich habe seinerseits nie der Bedarf nach Namen von Mitgliedswerbern bestanden, da er ohnehin jede Mitgliedswerbung auf seinen Schreibtisch bekommen habe, um innerhalb von zehn Tagen über die Genehmigung oder Ablehnung zu entscheiden. Er habe jedenfalls nie jemanden beauftragt EKIS - Ausdrucke über Vorstrafen beizuschaffen. Den einwandfreien Leumund der Beitrittswerber habe er sich vom jeweiligen Werber oder vom Ortsobmann bestätigen lassen. Letztlich verwies Franz M. auf den Umstand, dass Günter K. in einem E- Mail an den LPO Ernes W. (dieses E-Mail wurde von Franz M. der Wirtschaftspolizei zu Verfügung gestellt und liegt bei) im Widerspruch zu seiner Aussage vor der Wirtschaftspolizei behauptet, dass dieser Vorfall sich in Haunoldstein zugetragen habe.

 

Zu den Ausführungen des Hermann B., wonach er diesem Anfang 1997 nach einer Bezirksleitersitzung in Rabenstein einen handgeschriebenen Zettel übergebe habe, auf dem vier Namen von Beitrittswerbern aus Herzogenburg und dazu gehörige Vorstrafen vermerkt gewesen seien, gab Franz M. an, dass es sei könne, dass er handschriftliche Notizen über einige Namen angefertigt habe „Vormerkungen in bezug auf Vorstrafen“ seien in diesen Notizen nicht enthalten gewesen.  Es stimme aber, dass er Hermann B. darauf aufmerksam gemacht habe, dass einige Personen, die dem RFJ beitreten wollten oder bereits Mitglied waren, nicht seinen Vorstellungen entsprochen hätten.  Insbesondere sei es um einen Skinhead, der 1999 in der Nähe von Phyra ein grosses Neonazitreffen veranstalt habe, sowie um Mitglieder aus dessen Clique gegangen.  Es habe aber hinsichtlich
dieser Personen keiner EKIS - Abfragen bedurft, die Gruppe sei im ganzen Bezirk St. Pölten bereits aufgefallen gewesen.

 

bb) Zu den anderen Erhebungen

 

 

Hinsichtlich der vom Zeugen Christopher S. genannten fünf Mitgliedswerber Hannes W., B. Thomas, B. Gerhard, Harald G. und Susanne L. wurde durch die Wirtschaftspolizei festgestellt, dass bei B. Gerhard, B. Thomas und W. Johannes tatsächlich EKIS Vormerkungen in der Strafregisterauskunft bestehen.  Bei B. Gerhard und B. Thomas dürften diese EKIS Vormerkungen auch im Herbst 1996 schon bestanden haben, die einzige in der Strafregisterauskunft des Johannes W. aufscheinende Verurteilung wurde erst am 16.01.1997 rechtskräftig.

 

An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass gegen Leopold M. und Johann B. bereits 1998 Erhebungen wegen des Verdachtes gemäß §§ 302, 310 StGB geführt worden sind.  Die damaligen Erhebungen wurden vom Sicherheitsbüro zur Zahl II-40.084/SB/98, das Erhebungsergebnis wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien zur Zahl 23 St 165.775/97 anhängig gemacht.  Sowohl das Verfahren gegen Leopold M. als jenes gegen Johann B. wurde am 06.05.1998 von der Staatsanwaltschaft Wien gemäß § 90 StPO eingestellt.

 

Bereits in diesem Verfahren wurden EKIS Protokollauswertungen vorgenommen, wobei hinsichtlich des Johann B. insgesamt 37 EKIS Abfragen festgestellt werden konnten zu deren entsprechende Unterlagen fehlten, bei Leopold M. wurden 16 derartige EKIS Abfragen festgestellt.

 

Eine dieser nicht durch Unterlagen gedeckten Abfragen des Johann B. vom 27.08.1997 betraf den oben genannten Hermann N.  Einer Einvernahme durch das Sicherheitsbüro hat Johann B. am 06.03.1998 angegeben, dass Hermann N. deshalb abgefragt habe, weil in einer St. Pöltner Regionalzeitung ein Bericht gestanden sei, wonach Hermann N. mit einer Hacke auf sei Frau losgegangen sei.  Zu dieser EKIS Abfrage sei er durch niemanden veranlasst


worden und er habe die aus der Abfrage gewonnenen Erkenntnisse an niemanden weitergegeben.

 

Hinsichtlich des Christopher S. wurde in diesem Vorverfahren festgestellt, das Christopher S. insgesamt 51mal im EKIS von verschiedenen Beamte abgefragt worden ist.  Leopold M. und Johann B. schienen nicht als abfragende Beamte auf.  Bemerkenswert ist, dass eine Abfrage betreffend den Christopher S. vom 28.05.1996 durch Gilbert L., Funkstelle, lnformationsdienst gestellt worden ist.  Gilbert L. ist einer der Verdächtigen im gegenständlichen Verfahren.

 

Im Zuge der laufenden Erhebungen wurde überprüft, welche EKIS - Anfragen die Verdächtigen Johann B. und Leopold M. seit November 1997 gestellt haben.  Dabei wurde festgestellt, dass Johann B. insgesamt 14 Abfragen tätigte, Leopold M. 14 Abfragen.  Personen des öffentlichen Lebens wurden von ihnen nicht abgefragt.

 

Bei der Oberprüfung der Namensabfragen des Leopold M. konnte nachstehenden Namensabfragen keine aktenmäßige Deckung festgestellt werden, wobei allerdings darauf hingewiesen wird, dass die Anfragen des Leopold M. im Zeitraum 21.11.1996 bis 1.11.1997 (offensichtlich allerdings noch nicht erfasst die Anfrage betreffend die Julia P. vom 1.11.1997)  bereits Gegenstand der Untersuchung im angesprochenen Vorverfahren waren:

 

       Julia P.       1.11.1997

       Andreas R.       10.12.1997

       Heinrich Christian W.       19.12.1997

       Esfhahani Hossein A.       22.12.1997

       Emil G.       22.12.1997

       Birgit Z.       22.12.1997

       Rudolf J.       22.12.1997

 

Bei der Oberprüfung der Namensabfragen des Johann B. konnte nachstehenden Namensabfragen keine aktenmäßige Deckung festgestellt werden,


 

wobei allerdings darauf hingewiesen wird, dass die Anfragen des Johann B. im Zeitraum 13.6.1996 bis 4.11.1997 bereits Gegenstand der Untersuchung im angesprochenen Vorverfahren waren:

 

Alfred S.                4.11.1997

Rudolf  B.              4.11.1997

 

Erhoben wurden auch sämtliche EKIS- Anfragen, die zu den Personen Thomas B., Gerhard B., Johannes W., Harald G., Sabine L. und Christopher S. seit November 1997 gestellt worden sind.  Dabei wurde festgestellt, dass die Genannten von den Verdächtigen Leopold M. und Johann B. nicht abgefragt worden sind

 

c) Zu den Verdächtigeneinvernahmen

 

ca) Leopold M.

 

Leopold M. wurde am 10.1.2001 bei der Wirtschaftspolizei zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen einvernommen.  Er hat bei dieser Einvernahmen zusammengefasst sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und insbesonders angegeben im Vorfeld von Gemeinderatswahlen in St. Pölten keine unberechtigten EKIS - KFZ Abfragen gestellt zu haben.  Er wisse auch nichts davon, dass andere Personen derartige unberechtigte Abfragen gestellt hätten.

 

Ferner habe er nie mit angeblichen Vorstrafen gegen Personen, insbesonders Beitrittswerber der FPÖ, argumentiert, derartige Vorstrafen bekanntgemacht oder in Gesprächen erwähnt.  Dazu sei er gar nicht in der Lage gewesen, weil er nicht über die diesbezüglichen Informationen verfügt habe.  Dem Christopher S. gegenüber habe er dezidiert nie geäußert, dass „Strafregisteranfragen bei Parteieintritten üblich seien“.  Er habe lediglich bei diversen Parteianlässen oder bei innerparteilichen Gesprächen wiederholt darauf hingewiesen, dass Personen, die in der Bevölkerung einen „schlechten Ruf“ genossen, nicht in die Partei aufgenommen werden sollten.  Diesbezügliche Informationen seien ihm aus der Bevölkerung


manchmal zugetragen worden und seien solche Informationen auch der Grund dafür gewesen, dass er verschiedene Personen als neue Parteimitglieder abgelehnt habe.

 

Über Befragen zu den festgestellten EKIS - Namensanfragen, zu denen bei den Erhebungen keine aktenmäßige Deckung festgestellt werden konnte, gab M. an, dass er sich lediglich an den Namen Rudolf J. erinnern könne.  Gegen J. sei im ersten Bezirk eine Amtshandlung wegen einer Bedrohung des damaligen Innenministers Karl SCHLÖGL und der damaligen Wien Stadträtin Brigitte EDERER geführt worden.  J. habe in Penzing, dem Dienstbezirk des Leopold M., gewohnt und er habe den J. im Rahmen dieser Amtshandlung im EKIS abgefragt.

 

cb) Johann B.

 

Johann B. bestritt bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 11.1.2001 jemals FPÖ - Beitrittswerber oder KFZ - Kennzeichen von in der Umgebung von Gemeindebauten in St. Pölten abgestellten KFZ im EKIS abgefragt zu haben. Er wisse auch nichts darüber, dass andere Personen derartige Anfragen gestellt hätten.

 

Über konkreten Vorhalt der Angaben des Zeugen Günter K., wonach dieser 1996 vor Gemeinderatswahlen in St. Pölten einmal ein Gespräch zwischen Franz M., Franz M. und Johann B. wahrgenommen habe, dessen Verlauf Johann B. sinngemäß darauf angesprochen worden sei KFZ - Kennzeichen von Fahrzeugen in der Nähe von Gemeindebauten in St. Pölten abzufragen, um dokumentieren zu können, dass sich Ausländer in den Gemeindebauten aufhielten, gab Johann B. an, dass er sich an wiederholte Gespräche mit Franz M. und Franz M. erinnern könne, in denen auch die Problematik von Ausländern in Gemeindebauten zur Sprache gekommen sei. Er könne sich allerdings nicht erinnern, dass jemals davon die Rede gewesen wäre KFZ - Kennzeichen rund um Gemeindebauten abzufragen, dies insbesonders zum Nachweis dafür, dass sich Ausländer in den Gemeindebauten aufhielten.

 

Über Vorhalt jener beiden Namensabfragen im EKIS vom 4.11.1997 (Alfred S. und Rudolf B.), zu denen bei den Erhebungen der


Wirtschaftspolizei keine aktenmäßige Deckung gefunden werden konnten, gab Johann B. an, sich nicht an die Namen und auch nicht an den Grund der Anfrage erinnern zu können.

 

 

Johann B. bekannte sich jedenfalls keiner strafbaren Handlung für schuldig.

 

 

Mit Schreiben vom 16.3.2001 hat das LG für Strafsachen Wien die Wirtschaftspolizei mit der Einvernahme der Zeugen Harald S., Franz G. und Eric L. beauftragt.  Die diesbezüglichen Erhebungen sind noch im Gange.

 

 

Zum Faktum 9 (früher 10) : Zivilprozess Dr. Michael LANDAU gegen Mag. Hilmar KABAS

 

 

Verdachtslage:

 

Im Verfahren beim Handelsgericht Wien, 10 Cg 61/99 x (Klage Dr. Michael LANDAU - Dir.  Caritas gegen Mag.  KABAS - FPÖ) wurden seitens der beklagten Partei Unterlagen vorgelegt, welche auf eine Polizeiaktion (Suchtgiftrazzia) am 29.01.97 bei der U-Bahn Station Thaliastraße, verweisen.

 

In der Niederschrift vom 19.10.2000 gab KLEINDIENST an, dass KREIßL den K. über den Zivilprozess informiert habe.  Weiters habe KREißL den K. gefragt, ob er Amtshandlungen kenne, mit welchen sich die Behauptung beweise lasse, dass die Caritas Drogendealer unterstütze bzw. beherberge.  K. habe dies bejaht und zugesagt, Amtshandlungen zu suchen und bereitzustellen.

 

Erhebungsstand:

 

Im Verfahren 10 Cg 61/99x des HG Wien (Kläger Dr. Michael LANDAU, Beklagter: Mag.  Hilmar KABAS wegen einer öffentlichen Äußerung des Beklagten, die Caritas habe unter dem Deckmantel christlicher Nächstenliebe Drogenhändler gedeckt) hat


 

der Beklagte Unterlagen vorgelegt, die auf eine Suchtgiftrazzia am 29.1.1997 bei der U - Bahnstation Thaliastraße hinweisen.

 

Der Kriminalbeamte K. hat im 16.  Bezirk Dienst versehen.

 

Bezüglich der Erhebungen im Bezirkspolizeikommissariat für den 16.  Bezirk wird auf den bereits übersandten Bericht vom 19.10.00 verwiesen.  Ein eventuell bezugnehmender Aktenlauf konnte erhoben werden, doch ist im Bezirkspolizeikommissariat Ottakring nur mehr ein Teilakt vorhanden und war es bis dato nicht möglich den Verbleib des gesamten Aktes zu erheben.

 

Durch die Wirtschaftspolizei konnte erhoben werden, dass durch das Bez.Pol. Kommissariat Ottakring am 28.1.1997 im Bereich Thaliastraße/Gürtel - Umgebung U-Bahnstation U 6 eine Schwerpunktaktion gegen den Suchtgifthandel gesetzt worden ist, in deren Verlauf es auch zu Festnahmen gekommen ist.  Die Amtshandlung war auch Gegenstand einer APA- Aussendung vom 29.1.1997 und einer Aussendung der BPD Wien vom 29.1.1997, wobei sich die Textierungen in den Aussendungen zum Teil mit jenen im Gerichtsakt 10 Cg 61/99x decken.  In einigen der zu diesen Vorgängen am Bez.  Pol Kommissariat Ottakring angelegten Akten konnte durch die Wirtschaftspolizei festgestellt werden, dass Textpassagen gelb markiert worden sind, wobei in diesen gelb markierten Passagen auch die Begriffe „Caritas“ oder „Caritas Heim“ enthalten sind.

 

Einzelne Passagen der im Zuge des Verfahrens von der beklagten Parte aufgestellten Tatsachenbehauptungen sind in den Ermittlungsakten betreffend die Suchtgiftrazzia beinhaltet.

 

Parallel zu diesem Verfahren ist beim LG für Strafsachen Wien auch eine Privatanklage gegen Mag.  Hilmar KABAS eingebracht worden.  Nachdem mangels Aufhebung der Immunität des LAbg.  Mag.  Hilmar KABAS in der Folge ein Strafverfahren beim LG für Strafsachen Wien nicht durchgeführt werden konnte, hat Mag.  Werner S. den Mag.  Hilmar KABAS in einem im Profil am 6.12.1999 veröffentlichten Artikel als einen „nicht besonders mutigen Rechtsbrecher, der sich


 

hinter seiner Immunität versteckt“  bezeichnet.  Daraufhin hat Mag.  Hilmar KABAS den Mag.  Werner S. beim HG Wien geklagt.

 

Die Wirtschaftspolizei hat zwischenzeitlich eine Ablichtung dieses Aktes 38 Cg 17/00m (Kläger: Mag.  Hilmar KABAS, Beklagter : Mag.  Werner S. beigeschafft.  Dieser Akt enthält nämlich einen vorbereitenden Schriftsatz des Klägers Mag.  Hilmar KABAS vom 26.9.2000, in dem dieser auf Seite 2 im Pkt. 2 sinngemäß ausführt, dass er „jene Äusserung, die Gegenstand des Verfahrens 10  Cg 61/99 des HG Wien und 9bE Hv 3069199 des LG für Strafsachen Wien gewesen sei, nach  bestem Wissen und Gewissen getätigt habe.  Jene Sachinformationen, die seine Presseaussendung zu Grunde gelegen seien, habe Mag.  KABAS von einer vertraulich zugespielten und glaubwürdigen Information eines Polizeibeamten bezogen, dessen Identität er nicht bekanntgeben dürfe“.

 

Der Verdächtige Helmut K. hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 17.1.2001 angegeben, dass er zwar Kenntnis vom Gerichtsverfahren Dr LANDAU/Mag.  KABAS habe.  Seit wann und von wem er von diese Gerichtsverfahren Kenntnis habe, wisse er nicht mehr.  Er könne jedenfalls nicht definitiv bestätigen vom Michael KREißL über das Verfahren informiert worden zu sein.

 

Er sei nie von irgend jemand gefragt worden, ob er Amtshandlungen kenne, mit denen sich die Behauptung beweisen lässt, dass die CARITAS „Drogendealer unterstützt“ und er habe nie derartige Amtshandlungen gesucht oder jemand „bereitgestellt“.

 

An der Schwerpunktaktion des Bez.  Pol.  Koates Ottakring gegen den Suchtgifthandel vom 28.1.1997 sei er nicht beteiligt gewesen und er könne sich auch nicht konkret an diese Amtshandlung erinnern.  Er habe jedenfalls auch keine Aktenteile oder Informationen aus dieser Amtshandlung weitergegeben.

 

Die von der Wirtschaftspolizei vorgefundenen gelben Markierungen in den bezughabenden Akten habe er nie zu Gesicht bekommen und er wisse auch nicht, wer die Markierungen vorgenommen hat.  Die Markierungen könnten laut Helmut

 


K. möglicherweise der besseren Übersicht im Rahmen der behördeninternen Berichterstattung gedient haben.

 

Zum Faktum 10 (früher 11) : Artikel in der Kronen Zeitung vom 07.09.1996 betreffend die "Freilassung eines Terroristen“

 

Verdachtslage:

Von BINDER sei in Kollegenkreisen in Erfahrung gebracht worden, dass ein Terrorist nicht abgeschoben worden ist.  In diesem Fall habe BINDER die notwendigen Unterlagen besorgt und Kontakt mit der Kronen Zeitung aufgenommen worauf ein Artikel veröffentlicht worden sei (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

Aufgrund der Angaben des Josef KLEINDIENST wonach Horst BINDER, nachdem er im Kollegenkreis erfahren habe, dass ein mutmaßlicher Terrorist nicht abgeschoben worden ist, die notwendigen Unterlagen besorgt und einen Kronen Zeitung - Artikel lanciert habe, wurde erhoben:

 

Dieser Vorwurf dürfte sich auf die versuchte Abschiebung des H. Abdelkar Karim, algerischer Staatsbürger, beziehen.  Der (insgesamt bereits dritte) Versuch den H. durch das Gendarmerieeinsatzkommando (GEK) mit dem Flugzeug über Schwechat via Sofia nach Algier abzuschieben scheiterte am 20.8.1996 kurz vor dem Abflug im Flugzeug am körperlichen Widerstand des H..

 

H. ist den Erhebungen der Wirtschaftspolizei zufolge nach diesem dritten erfolglosen Abschiebungsversuch am 20.08.1996 auf freiem Fuß gesetzt worden Bei Erhebungen der BPD Linz konnte die Behauptung, dass es sich bei H. u einen Terroristen handelte, nicht bestätigt werden.  Unbekannt ist, woher die Behauptung überhaupt stammt.


Der diesbezügliche Akt des GEK wurde im original beigeschafft. In diesem Akt liegt ein Faxdeckblatt vom 7.9.1996 (= Tag des Erscheinens des Artikels in der Kronenzeitung) ein, wonach das Gendarmerieeinsatzkommando, Hptm SCH. der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit z.H. Herrn Cl R. einen "AV d GEK zu gegenständlichem Vorfall sowie AVs zu vorhergehenden erfolglos Abschiebungsversuchen“, insgesamt 11 Seiten faxte.

 

Hptm. SCH. konnte sich bei einer Befragung durch die Wirtschaftspolizei dieses Fax überhaupt nicht mehr erinnern.  Cl Franz R. gab über Befragen am 7.9.1996 aufgrund des gegenständlichen Artikels in der Kronen Zeitung eine Anfrage von der EBT (Einsatzgruppe zur Bekämpfung des Terrorismus) erhalten zu haben, dies aufgrund der Behauptung, dass es sich bei H. angeblich um ein Terroristen handelte. Zur Abklärung des Sachverhaltes habe er sich daraufhin dem GEK in Verbindung gesetzt und um Übersendung diverser Aktenteile ersucht.

 

Zusammenfassend kann gesagt werden, dass über den Vorgang vermutlich eine Reihe von Beamten (des GEK, der Bezirkshauptmannschaft Spital/ Drau, Flughafenpolizei, des BMfI und der BPD Linz) zumindest teilweise Kenntnis hatte Eine weitere Einschränkung des Personenkreises, der für eine allfällige Informationsweitergabe in Frage kommt, ist nach dem gegenwärtigen Erhebungsstand nicht möglich.

 

Durch die APA-Power-Search-Abfrage wurde festgestellt, dass der vorliegende Vorgang lediglich am 07.09.1996 in der , Neue Kronenzeitung" in Bundeslandausgaben Wien, Kärnten und Steiermark publiziert worden ist.  Zu diesem Thema gab es keine Presseaussendung oder Pressekonferenz, die Grundlage für den Bericht hätte sein können.

 

Der Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland am 15.12.2000 zu dieser Angelegenheit ausgesagt, dass er im Jahr 1996 als Personalvertreter aufgrund des damaligen "Sparpaketes“ ständig mit Journalisten Kontakt gehabt habe und er seine Informationen zur versuchten Abschiebung des angeblichen Terroristen ausschließlich von Journalisten bezogen habe. An die Namen der ihn informierenden


 Journalisten könne er sich nicht mehr erinnern.  Einen bezughabenden Akt habe er nie besessen und er habe auch niemand veranlasse ihm einen Akt zukommen z lassen.

 

Faktum 11 (früher 12): Aushebung von Geheimnummern für die

Freiheitliche Partei

 

Verdachtslage-

 

BINDER habe sich bei KLEINDIENST beschwert, dass er immer wieder Geheimnummern für die Freiheitliche Partei ausheben muss.  Er habe aber nicht gesagt, von wem er konkret beauftragt wurde ( Einvernahme KLEINDIENST 20.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

Der Verdächtige Horst BINDER wurde zu diesem Faktum einvernommen und hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland a 15.12.2000 zu dieser Angelegenheit ausgesagt, nie beauftragt worden zu sei Geheimnummern zu besorgen.  Er habe nie Geheimnummernbesorgt oder weitergegeben.  Es sei auch unrichtig, dass er sich bei Josef KLEINDIENST darüber beschwert habe.

 

Zum Faktum 12 (früher 13): Artikel in der Kronen Zeitung "Politwirbel um Atomkriminalität“

 

Verdachtslage:

 

Josef KLEINDIENST sei von einem Mitarbeiter des Innenministeriums Verschlussbericht übergeben worden. Josef KLEINDIENST sei damals viel Innenministerium unterwegs gewesen und sei ihm bei einem Gespräch mit Kolleg gesagt worden, dass bezüglich der Bekämpfung von Nuklearkriminalität zu wer unternommen werde. Der Verschlussakt des Ministeriums sei KABAS persönlich
.
weitergegeben worden und habe KABAS entschieden, dass PAWKOWICZ jener sei sollte, der sich dazu äußern sollte.  In der Kronen Zeitung sei daraufhin am 29.09.1996 ein Artikel erschienen (Einvernahme KLEINDIENST v. 20.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

Auf Seite 136 des KLEINDIENST - Buches ist das Deckblatt eines Berichtes über die Nuklearkriminalität aus dem Jahr 1995 abgedruckt.  Bei diesem Bericht handelt sich um einen vom Bundesministerium für Inneres, Gruppe II/C, Abteilung II/7 Fachreferentin G. erstellten Lagebericht über die Nuklearkriminalität in Österreich aus dem Jahr 1995.  G. hat der Wirtschaftspolizei gegenüber angegeben, dass in der Hausdruckerei des Bundesministerium für Inneres bis Februar 1996 ca. 50 Stück dieses Berichtes angefertigt worden seien.  G. verfüge jetzt nur mehr über ein Arbeitsexemplar dieses Berichtes, die Originalexemplare seien ab 22.02.1996 als Verschlusssache verschickt worden Hinsichtlich der Empfänger dieser Exemplare wird auf den Krb - Bericht vom 6.11.2000 verwiesen.

 

Erwähnenswert erscheint noch, dass lt.  Angaben der G. der Josef KLEINDIENST sie einmal im Büro besucht habe, als gerade die von der Hausdruckerei gelieferten Exemplare dieses Lageberichtes in ihrem Büro gelegen seien.  Zu diesem Zeitpunkt hätten die Exemplare noch nicht den Vermerk "Verschluss' getragen.  Josef KLEINDIENST habe sich sofort für den Lagebericht interessiert und G. gefragt, ob er ein Exemplar haben könne.  Sie habe dieses Ansinnen jedoch abgelehnt.

 

Aufgrund der Aussage des Josef KLEINDIENST vom 20.10.2000, wonach auch Horst BINDER dabei gewesen sei, als er den Lagebericht von einem Mitarbeiter des Bundesministerium für Inneres erhalten habe, wurde Horst BINDER dazu einvernommen.  Der Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland am 15.12.2000 zu die Angelegenheit ausgesagt, dass ihn das Thema Nuklearkriminalität noch nie interessiert habe und er sich nicht erinnern könne, dass dem Josef KLEINDIENST in seiner Gegenwart ein solcher Bericht übergeben worden ist.


Heinz L. gab in der Niederschrift vom 31.10.2000 an, dass ihm erinnerlich sei, dass KLEINDIENST einen Akt, welcher sich mit Uran beschäftigte bei sich gehabt habe und er sich gewundert habe, als er ein paar Tage später einen Artikel in der Kronenzeitung drüber gelesen habe.

 

Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung“ vom 29.9.1996 "Politwirbel um Atom-Kriminalität" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt.  Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweilig Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.

 

Das Thema wurde in der Neue Kronen-Zeitung" erstmals am 20.9.1996 unter dem Titel "Europa ist mit einer neuen Art der Kriminalität konfrontiert“ publiziert.  In diesem Artikel wird bereits auf den Verschlussakt der Gruppe II/C „Nuklear-Kriminalität in Österreich“ bezug genommen und aus diesem zitiert. Bereits am 19.9.2000 wurde in einer APA-Aussendung auf diesen Artikel hingewiesen, wobei die Abendausgabe Grundlage für die Aussendung gewesen sein muss.

 

Am 21.9.1996 veröffentlichten "Die Freiheitlichen" über APA-OTS eine Aussendung im Konnex zu Studie.  Darin werden Äußerungen des früheren Obmannes der Wiener Freiheitlichen, Di Dr. Rainer PAWKOWICZ, zitiert.  Dieser nimmt allgemein z Verschlussakt Stellung.  In der Aussendung geben die Wiener Freiheitlichen keinen direkten Hinweis darauf, dass sie im Besitze der Studie gewesen wären.

Zitate:“,... wie jetzt erstmals eine Verschluß-Akte des lnnenministeriums enthüllt' "Aufgrund der uns vorliegenden Daten und Fakten, ..."

Dazu wird bemerkt, dass wie oben angeführt, am Vortag der Artikel in der "Neue Kronen-Zeitung“ erschienen ist.

 

Eine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz, die Grundlage für den Bericht am 20.9.1996 in der angeführten Tageszeitung hätte sein können, ist nicht evident


Faktum 13 (früher 14): Causa OMOFUMA

 

Verdachtslage:

Der Erinnerung von Josef KLEINDIENST nach seien möglicherweise BINDER und K. daran interessiert gewesen, festzustellen, ob OMOFUMA Vormerkungen im EKIS hat.  KLEINDIENST könne aber auch nicht ausschließen, dass er R. um Beschaffung dieser Information ersucht habe.  R. habe ihm gesagt, dass sich ein befreundeter Kriminalbeamter im 4 Bezirk der Angelegenheit annehmen werde.  KLEINDIENST gibt weiters an, dass er den anfragenden Beamten wiedererkennen würde ( Einvernahme KLEINDIENST v. 20.10.2000).

Erhebungsstand:

 

Durch die passive Zielpersonenauswertung konnte festgestellt werden, dass OMOFUMA von zwei Personen des Koat Wieden angefragt wurde.  Von den beiden BI A. und M. Michael wurden KLEINDIENST Lichtbildaufnahmen gezeigt. Zu beiden gibt KLEINDIENST an,dass er sie nicht kenne

 

M. wurde soweit bekannt, bereits seitens der SOKO im Zuge der Passivauswertungen einvernommen.

 

Bezüglich des Bi A. wurde die Anfrage unter einer bestehenden Aktenzahl durchgeführt und gibt in diesem Akt der Anzeiger an, dass er ein Foto von OMMOFUMA in der Zeitung gesehen habe und dieser möglicherweise der Dealer sei, welchen er am 13.03.1999 bereits zur Anzeige gebracht habe ( Bericht 10.11.2000).

 

Der Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland am 15.12.2000 zu dieser Angelegen ausgesagt, nie ein gesteigertes Interesse gehabt zu haben Informationen über OMUFUMA zu erhalten.  Natürlich sei aber auch in der Exekutive über die Angelegenheit gesprochen worden.


R. Werner wurde am 16.01.2001 niederschriftlich einvernommen u bestreitet jegliche Mitwirkung an der Beschaffung von Informationen hinsichtlich der Person des OMOFUMA.

 

Der Verdächtige Helmut K. hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 17.1.2001 angegeben, dass er keine EKIS - Anfragen betreffend OMOFUMA gestellt habe und dass er auch an niemanden mit dem Ersuchen herangetreten sei, derartige EKIS - Anfragen zu stellen.  Er wisse nicht einmal jetzt, ob EKIS - Vormerkungen des OMOFUMA bestehen.  Er vermute es jedoch, weil OMOFUMA sonst wohl nicht abgeschoben worden wäre.  Er habe nie in Schriftform allfällige EKIS - Vormerkungen des OMOFUMA gesehen, könne aber nicht ausschließen, dass er in seiner Funktion als Personalvertreter seinerzeit mündlich über EKIS - Vormerkungen des OMOFUMA informiert worden ist.  Von wem und wann diese lnformationen gekommen sind, wisse er aber nicht mehr.  Er könne nicht einmal mehr mit Sicherheit sagen, dass er solche Informationen tatsächlich bekommen hat.

 

 

Faktum 14 (früher 17): angebl. Weitergabe von Information über Missstände bei der Bekämpfung von Kurdenaktivitäten an Mag.  Hilmar Kabas

 

Verdachtslage:

 

Ein Revierinspektor der SW-Abteitung Innere Stadt , genannt „M.“ habe die Absicht gehabt die Freiheitliche Partei über Mißstände im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Kurdenaktivitäten in Kenntnis zu setzen.  KLEINDIENST habe daraufhin einen Termin bei KABAS organisiert, weichen „M.“„ und der Personalvertreter Georg H. gemeinsam wahrgenommen hätten (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000)

 

Erhebungsstand:


Der betreffende Polizeibeamte mit Spitznamen "M.“ konnte in der Person des Revl Johann K., (geb. ...1963) ausgeforscht und einvernommen werde K. gab u.a. an von 1990 bis 1993 als verdeckter Ermittler bei der EBT tätig gewesen zu sein und sich in dieser Zeit viel Wissen u.a. über die Kurdenszene angeeignet zu haben.  Von 1993 bis 1999 sei er der SW - Abteilung Innere Stadt dienstzugeteilt gewesen.

 

Über Vermittlung seines SW - Kollegen Georg H. vom Wachzimmer Stubenring der ihn gefragt habe, ob er einmal mit einem Politiker über die Aktivitäten der Kurden und Türken sprechen wolle, sei es einmal zu einem Gespräch mit Mag. Hilmar KABAS gekommen (an den Termin des Gespräches konnte sich K. nicht mehr erinnern), bei dem auch Georg H. anwesend gewesen sei.  Bei diesem Termi habe er (K.) lediglich allgemein Bekanntes über die Türken- bzw.  Kurdenszene referiert, keinesfalls habe er das Amtsgeheimnis gebrochen.  Er habe kein Unterlagen weitergegeben und sei auch weder von Mag.  KABAS noch von Georg H. angestiftet worden Polizeiakte oder dergleichen zu beschaffen.

 

Der erwähnte Sicherheitswachebeamte Georg H. wurde ebenfalls zeugenschaftlich zu diesem Vorgang befragt.  Zur Art der weitergegeben Informationen bestätigte er sinngemäß die Angaben des Johann K.  Zusätzlich gab Georg H. an, dass der Termin bei Mag.  Hilmar KABAS seiner Erinnerung nach vor 1997 stattgefunden habe.  Wie der Termin zustand gekommen ist, wisse er nicht mehr genau, die Initiative dafür sei seiner Erinnerung nach von Josef KLEINDIENST ausgegangen. Dieser habe auch den Termin bei Mag.  Hilmar KABAS arrangiert.  Aus den Ausführungen des Josef KLEINDIENST habe er geschlossen dass Josef KLEINDIENST dem Mag.  Hilmar KABAS vermutlich Hoffnungen gemacht hat, irgend etwas Brauchbares von ihnen zu erfahren, was er als "politischen Aufhänger“ verwenden hätte können.

 

Bei einer ergänzenden Einvernahme zu diesem Vorgang, insbesondere zur Frage, von wem die Initiative zu dem Treffen H.- K.  - Mag.  KABAS ausgegangen ist, hat Josef KLEINDIENST am 14.11.2000 angegeben, dass Georg H. ihn 1997 einmal gefragt habe, ob er Interesse an Informationen aus dem Kurdenbereich habe.  Er habe entgegnet kein persönliches lnteresse zu haben, möglicherweise habe


aber Mag.  Hilmar KABAS Interesse. Mag.  Hilmar KABAS habe dann tatsächlich ihm (KLEINDIENST) gegenüber sein diesbezügliches Interesse bekundet, worauf er (KLEINDIENST) das Treffen mit Georg H. und Johann K. vereinbart habe.  KLEINDIENST selbst sei bei dem Treffen nicht dabei gewesen und wisse deshalb auch nicht, welche Informationen ausgetauscht worden sind,

 

Zum Faktum 15 (früher 18): Kronen Zeitung Artikel vom 11.3.1997:"Sex - Affäre- um Wiener Bezirkspolitikerin

 

Verdachtslage:

 

Kleindienst gehe bezüglich dieses Faktums davon aus, dass sich KREIßL den ganzen Akt besorgt habe.  KABAS habe KREIßL darum gebeten, sich um die Affäre zu kümmern und Näheres in Erfahrung zu bringen (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).

 

 

Erhebungsstand:

 

Diesem Artikel liegt ein Vorfall vom 7.3.1997 in Wien 15., zugrunde, bei dem die FP - Bezirksrätin Beatrix SCH. von ihrem früheren Lebensgefährten Peter  E. am Körper verletzt und mit dem Umbringen bedroht worden ist. Im Zuge ihrer zeugenschaftlichen Einvernahme hat Beatrix SCH. dann angegeben von Peter E. auch erpresst worden zu sein, weil sie vor Jahren eine Zeit lang der Prostitution nachgegangen sei.

 

Der von Josef KLEINDIENST bezeichnete Kronen Zeitung - Artikel ist bereits am 11.3.1997 erschienen.  Zuvor hatte das Bez.  Pol.  Kommissariat Schmelz sowohl das Sicherheitsbüro als auch die Pressestelle der BPD Wien über die Amtshandlung informiert.  Die Pressestelle der BPD Wien hat den von der Pressestelle verfassten Tagesbericht vom 11.3.1997 (der um 08.00 Uhr des 11.3.1997 abgeschlossen worden ist und im Pkt. 2. eine Kurzschilderung des Vorfalles enthält) durch Boten als interne Information an den Behördenleiter, das Bundesministerium für Inneres, die


 

Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit, die Präsidentschaftskanzlei und das Büro des Bürgerneisters übermittelt. In diesem Tagesbericht, der in Kopie beigeschafft Worden ist, findet sich ein kurzer Hinweis auf die angebliche Vergangenheit der Beatrix SCH. ("Sch. soll kurzzeitig Verbindung zum Rotlichtmilieu gehabt haben.")

 

Die von der Pressestelte am 10.3.1997 veranlasste APA - Aussendung enthält jedenfalls keinen Hinweis auf die Tatsache, dass eine FPÖ - Politikerin in den Vorfall verwickelt war oder auf deren Vergangenheit.

 

Faxe an die Pressestelle gehen über die Faxgeräte in der Pressestelle, dem Präsidialjournaldienst und der Funkstelle - Informationsdienst ein.

 

Aufgrund der Vielzahl der Personen, die letztlich von diesem Vorgang Kenntnis hatte, war die Ausforschung jener Person, die Informationen zu dieser Amtshandlung weitergegeben hat, bis dato nicht möglich.  Da Josef KLEINDIENST ausgesagt hat, dass er davon ausgehe, dass Michael KREIßL den ganzen Akt besorgt hat, nachdem Mag. Hilmar KABAS den Michael KREIßL darum gebeten habe sich um die Affäre zu kümmern und Näheres in Erfahrung zu bringen, wären die Genannten dazu zu befragen.  Hingewiesen wird jedenfalls auf den Umstand, dass den Erhebungen der Wirtschaftspolizei zufolge Michael KREIßL am 8.3.1997 Tagdienst und am 9.3.1997 Nachtdienst bei der Funkstelle - Informationsdienst versehen hat.

 

Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung“ vom 11.3.1997 "Sex-Affäre um Wiener Bezirkspolitikerin" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt. Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichen österreichischen Printmedien an.

 

Das Thema wurde in der "Neue Kronen-Zeitung“ am 11.3.1997 in den Bundeslandausgaben Wien, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und Steiermark und 12.3.1997 in der "Wiener Zeitung" publiziert.  Zu diesem Thema ist keine


 

Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.

 

Die Auswertung der EKIS - Passivabfragen betreffend Beatrix SCH. und Peter E. (Wer hat Beatrix SCH. oder Peter E. wann im EKIS abgefragt ?) hat keinen Zusammenhang zu dem gegenständlichen Vorfall ergeben.  Bemerkt wird dazu allerdings, dass sich der gegenständliche Vorfall im März 1997 zugetragen hat und ein Zurückverfolgen der EKIS - Anfragen technisch nur bis Dezember 1997 möglich war.

 

Faktum 16 (früher 19) : Artikel in der Kronenzeitung vom

19.3.1997, Alarm um drogensüchtige Autofahrer"

 

 

Verdachtslage:

 

KABAS habe KLEINDIENST erzählt, diese Informationen habe er vom Stadthauptmann des 3. Bezirks bekommen (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).

 

 

Erhebungsstand:

 

Gegen Ende des Jahres 1996 wurden durch die Sicherheitswacheabteilungen 2, 3 und 8 sowie die Verkehrsabteilung Planquadrate zur Erkennung drogenauffälliger Lenker im Straßenverkehr (Drogenschwerpunkte) durchgeführt. Der Aktion ging eine Anregung des damaligen Polizeichefarzt - Stellvertreters Dr. F. voraus, der zusammen mit dem Amtsarzt Dr. S. vom Bundesministerium für Wissenschaft, Verkehr und Kunst mit der Erstellung einer Studie über Drogenerkennung im Straßenverkehr beauftragt worden war.

 

Die Berichte der einzelnen Sicherheitswacheabteilungen wurden via Kommissariatsabtellung V dem Büro für Organisation, Rechtsfragen und Dienstaufsicht übermittelt.  Darüber hinaus wurden von auch den Bezirksleitern der Bez. Pol. Koate 2,3 und 8 Berichte über die Schwerpunktaktionen via die


Kommissariatsabteilung V dem Büro für Organisation, Rechtsfragen und Dienstaufsicht übersandt.

Den Bericht des Bez.  Pol.  Koates 3 vom 31.1.1997 hat der do.  Stadthauptmann HR Dr. Wolfgang Z.  gelegt.

 

In diesem Erfahrungsbericht wird auf einen eminenten Handlungsbedarf zur Bekämpfung der Suchtgiftbeeinträchtigung am Steuer hingewiesen. Im übrigen weist dieser Bericht diverse Ähnlichkeiten mit dem am 19.3.1997 in der Kronenzeitung erschienen Zeitungsartikel „Alarm um immer mehr drogensüchtige Autofahrer“ auf, wobei zu diesen Ähnlichkeiten im Detail auf den Krb - Bericht vom 8.11.2000 verwiesen wird.

 

Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung“ vom 19.3.1997 "Alarm um immer mehr drogensüchtige Autofahrer" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt.  Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.

 

Das Thema wurde in der Neue Kronen-Zeitung" am 19.3.1997 in der Bundeslandausgabe Wien publiziert.

 

Zu diesem Thema ist keine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.

 

Dr. Wolfgang Z.  wurde am 11.01.01 niederschriftlich einvernommen und konnte nicht ausschließen, dass der lnformationsfluss zu dem gegenständlichen Artikel von ihm stammt.  Der Informationsfluss wäre allerdings legal zustandegekommen und werden von Dr. Wolfgang Z. dazu zwei Wege skizziert.

 

Erstens habe er im Rahmen des community policing an einer bezirksinternen Veranstaltung teilgenommen, auf welcher über die Problematik der drogensüchtigen


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Autofahrer diskutiert wurde. Zweitens wäre er seitens der Pressestelle der Bundespolizeidirektion Wien ersucht wurden, Journalisten zu diesem Thema ein Interview zu geben.

 

Faktum 17    (früher 20): Artikel in der ]Kronen Zeitung vom 23.07.1997    - U - Bahnkriminalität

 

 

Verdachtslage:

 

Die Verdachtslage besteht aufgrund der sinngemäßen Aussage des Josef KLEINDIENST, dass Michael KREIßL die Informationen für diesen Artikel für Mag. Hilmar KABAS beschafft habe (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

Bei der in diesem Artikel zitierten „brandneuen Studie zur Kriminalität in der Wiener U - Bahn" handelt es sich um eine vom Büro für Organisation, Rechtsfragen und Fachaufsicht der BPD Wien, Referentin Fr. L. , erstellte Halbjahresstatistik über Amtshandlungen im U - Bahnbereich. Die im Kronen Zeitung Artikel genannten Zahlen stimmen mit den in der Statistik ausgewiesenen Zahlen überein oder lassen sich aus diesen Zahlen errechnen.

 

Die Statistik wurde am 11.07.1997 mit der Dienstpost innerhalb der BPD Wien an die Abteilung II, die Abteilung V, das Generalinspektorat der Sicherheitswache, das Kriminalbeamteninspektorat und das Sicherheitsbüro z.H. Herrn Rat Dr. J. verschickt.  Der Verteiler trägt den Vermerk "nur für innerbehörliche Zwecke bestimmt“.

 

Von den Abteilungen II und V sowie vom Kriminalbeamteninspektorat wurde die Statistik lt.  Angaben der do. Bediensteten nicht mehr weiter verteilt. Dr. J.  vom Sicherheitsbüro gab über Befragen an, dass er die Studie lediglich seinem Mitarbeiter beim kriminalpolizeilichen Beratungsdienst RevI A. zu Verwertung im Rahmen der gewaltpräventiven Beratung überlassen habe.


 

Das Generalinspektorat der Sicherheitswache hat die Statistik an die Sicherheitswachekommandanten der Bezirke 1 bis 23, an die Referatsgruppe 1, an die Funkstelle, an die Alarmabteilung, an die Diensthundeabteilung und an die Verkehrsabteilung weitergeleitet.  In der Funkstelle ist die Statistik am 18.7.1997 eingetroffen.  Bemerkenswert ist, dass Michael KREIßL, der wie eingangs erwähnt von Josef KLEINDIENST der Weitergabe dieser Statistik an Mag.  KABAS bezichtigt worden ist, an diesem Tag in der Funkstelle Dienst versehen hat.

 

Zum Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 23.7.1997 "U-Bahn-Kriminalität steigt dramatisch an" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt.  Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.

 

Das Thema wurde in der "Neue Kronen-Zeitung“ am 23.7.1997 in der Bundeslandausgabe Wien um im "Kurier“ vom 23.7.1997 publiziert. Von. den "Freiheitlichen/Kabas“ wurde nach Erscheinen dieser Ausgaben am 23.7.1997 (11.53 Uhr) via APA-OTS ein Text mit Zitaten des Mag. KABAS ausgesendet.  Auf die FPÖ-Aussendung reagierte die "SPÖ-Wien/Kopietz am 23.7.1997 (14.23 Uhr) mit einer Stellungnahme.

 

Zu diesem Thema ist keine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.

 

Faktum 18 (früher 21): KREIßL - FGÖ ( Verfälschung von

Vorstandsprotokollen)

 

Verdachtslage:
Laut KLEINDIENST habe KREißL in den vergangenen Jahren öfters den Versuch unternommen, an der Personalvertreter- bzw.  Gewerkschaftsaktivität Geld zu verdienen.  Bezüglich eines Vertrages mit der Agentur Blue Brothers habe es keinen Vorstandsbeschluss zu Genehmigung des Vertrages gegeben.  KREIßL habe darauf hin ein Vorstandssitzungsprotokoll in der Form verändert, dass der Vertrag anläßlich der Sitzung besprochen und bei weitester Auslegung genehmigt wurde.  Dieses verfälschte Vorstandssitzungsprotokoll wäre von KLEINDIENST unterschrieben worden.  Der Vorteil für KREIßL hätte darin bestanden, dass dieser aus dem lnseratenumsatz Provisionen bekommen hätte (Einvernahme KLEINDIENST v. 24.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

KLEINDIENST wurde am 08.11. 00 nochmals eingehend zu diesem Faktum befragt und bezeichnete nach Vorhalt sichergestellter Unterlagen das Protokoll der FGÖ-Vorstandssitzung vom 22.10.1999 als verfälscht.  Es soll nachträglich der Satz:

 

„KLEINDIENST berichtet, dass Peter P. die Mitgliederwerbung versuchen möchte.  Er soll sein Konzept am 03.12.1999 vorstellen"

 

eingefügt worden sein.

 

 

Peter P. sei der Verantwortliche der Agentur" Blue Brothers".

 

Faktum 19 (früher 22): KREIßL - BINDER - Exekutivverlags GmbH

 

Verdachtslage:

 

Die Exekutivverlags GmbH bewerbe und produziere für die AUF die Zeitschrift BLAULICHT und eine Reihe von anderen Broschüren.  Die Inserate seien mit der Erklärung geworben worden, dass die Gelder ausschließlich für in Not geratenen Exekutivbeamte (nach Abzug der Produktionskosten) verwendet werden.  Tatsächlich seien allerdings die Gelder der AUF überwiesen und lediglich 10% für Sozialfälle


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verwendet worden.  Von diesem Konto sollen ST., SCH., H. und glaublich L. Zahlungen erhalten haben und seien diese Zahlungen ein Teil der Gesamtentlohnung für die Informationsbeschaffung gewesen (Einvernahme KLEINDIENST v. 24.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

KLEINDIENST wurde am 8.11.2000 nochmals niederschriftlich einvernommen und gab ergänzend an, dass Inserenten bewusst mit dem Argument geworben werden, dass die Erlöse aus den Inseraten ausschließlich für soziale Zwecke verwendet werden. In Wirklichkeit seien vom vereinbarten Rückfluss von 5% lediglich 10% auf das Konto für Sozialfälle überwiesen worden. Der Rest sei für Werbemittel und Aufwand für Personalvertreter überwiesen worden.

 

Hinsichtlich der "Exekutiv Verlags GmbH“ wurden Firmenbucherhebungen geführt.  Im Detail wird diesbezüglich auf den Krb - Bericht vom 5.12.2000 verwiesen.  Die Gesellschaft ist jedenfalls zur FN 126927 h im Firmenbuch des LG für ZRS Graz protokolliert.  Ihr Stammkapital beträgt S 500.000.-, hierauf geleistet wurden S 300.000.- als handelsrechtlicher Geschäftsführer fungiert Michael B.  als Prokuristin Tamara W.. Michael B. und ein Christoph M. sind die beiden Gesellschafter der Exekutiv Verlags GmbH".

 

Bei der Sichtung der Unterlagen der AUF konnte der Geldstrom vom Exekutivverlag an die AUF nachvollzogen werden (siehe Kapitel 1, Punkt g).  Da der Geldstrom dann zum Teil weiter auf diverse Sparbücher führt, wird nur eine Befragung des Michael KREIßL als Verantwortlichen der AUF über den weiteren Geldfluß Klarheit bringen.

 

Bezüglich der Analyse des Geldstromes darf auf die obigen Ausführungen zum Kapitel Kontoöffnungen verwiesen werden.  Die Zahlungen vom Exekutivverlag stellen zumindestens eine Haupteinnahmequelle jenes Kontos dar, von welchen die Kilometergeldzahlungen geleistet wurden.  Aus der internen Buchhaltung der AUF kann die Feststellung getroffen werden, dass keinerlei Zahlungen des Exekutivverlages für Kilometergeldabrechnungen verwendet wurden.  Aus der


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vorhandenen Buchhaltung der Nachvollzug des Zahlungsstromes ebenfalls nicht nachvollziehbar.

Aufgrund der Angaben des KLEINDIENST, dass Inserenten bewußt mit der sozialen Komponente geworben wurde, wurde unter den Inserenten eine Fragebogenaktion durchgeführt.

 

Aufgrund der Fragebogenaktion konnte erhoben werden, dass für ein Inserat durchschnittlich S 3.500 in Rechnung gestellt wurde. Eine systematische Kundenwerbung mit dem Argument der sozialen Komponenten konnte nicht festgestellt werden.

 

Sehr wohl geben allerdings 5 der angeschriebenen 83 Inserenten an, dass die soziale Komponente für sie bei Schaltung des Inserates ausschlaggebend gewesen sei.

 

Im Fragebogen, welcher zum Beispiel von der Fa. L. retourniert wurde, wird angegeben, dass die Verkaufsargumente seitens des Werbers die Spende für einen guten Zweck gewesen seien.

 

Der Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland am 15.12.2000 zu dieser Angelegenheit ausgesagt, dass er nicht verstehe, warum er mit diesem Faktum in Verbindung gebracht werde. Er sei nie mit der Finanzgebarung befasst gewesen und habe nur als Redakteur der Zeitschrift Blaulicht Beiträge geliefert. Er selbst habe von der AUF auch nie für Aufwendungen oder Kilometergeld finanzielle Aufwendungen erhalten.

 

Faktum 20 (früher 23): KREIßL - BINDER (Erstellung von gefälschten Schulungsunterlagen für die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten)

 

Verdachtslage:


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KLEINDIENST führt in der Niederschrift vom 24.10.2000 aus:

 

Da für die Übernahme von Rechtsanwaltskosten seitens der AUF nicht immer Geld vorhanden gewesen sei, sei in mehreren Fällen das Rechtsanwaltshonorar als Schulungsgeld der Freiheitlichen Akademie ausbezahlt worden.  Der Rechtsanwalt Dr. C. habe fingierte Honorarnoten für die Schulung von AUF-Personalvertretern erstellt, die Schulungen hätten tatsächlich nie stattgefunden.  Die Honorarnoten seien dann infolge der Freiheitlichen Akademie in Rechnung gestellt worden und sei mit der Zahlung das Rechtsanwaltshonorar für die Vertretung der Kollegen abgedeckt worden.  BINDER sei Schulungsverantwortlicher der AUF und habe mit Wissen von KREIßL fingierte Schulungsunterlagen erstellt, auf welchen Dr. C. als Vortragender ausgewiesen sei (Einvernahme KLEINDIENST v. 24.10.2000).

 

Erhebungsstand:

 

KLEINDIENST wurde am 08.11.2000 nochmals ergänzend niederschriftlich einvernommen und gab an, dass diese Vorgangsweise nur in Einzelfällen gewählt worden sei.  Namen von Kollegen, die Rechtsanwaltskosten verursacht haben, könne er keine nennen.

 

Unter den Unterlagen der AUF konnte lediglich eine Abrechnung vom 19.01.1999 über S 15.000,- des Dr. C. für die Erstellung von Skripten vorgefunden werden

 

Der Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland am 15.12.2000 zu dieser Angelegenheit ausgesagt, Schulungsreferent der AUF gewesen zu sein. Er habe in dieser Funktion allerdings lediglich die Verhandlungen über das jeweilige Jahresbudget mit der Freiheitlichen Akademie geführt, die einzelnen Exekutivsektionen hätten ihre Abrechnungen eigenständig vorgelegt.  Da bei Schulungen eine von den Teilnehmern unterfertigte Teilnehmerliste, die Honorarnote des jeweiligen Vortragenden und die Rechnungen von eventuellen Unterbringungs- und

Verpflegungskosten der Freiheitlichen Akademie vorgelegt habe werden müssen,


 

weil sonst keine Refundierung der Kosten erfolgt wäre, schließe er aus, dass es zu fingierten Rechnungslegungen gekommen ist und dass Schulungsgelder für die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten verwendet worden sind. Seines Wissens seien keine fingierten Honorarnoten Dr. C. für Vorträge bei de Freiheitlichen Akademie zur Zahlung eingereicht worden.

 

Dr. C. wurde am 07.03.2001 gemäß eines gesonderten Auftrages der Staatsanwaltschaft Wien einvernommen und gibt an, dass sich die Rechnung vom 19.01.1999 auf die Erstellung zweier Skripten bezogen habe. Es sei richtig, dass er für Schulungen ebenfalls Honorarnoten gelegt worden seien, doch habe er nie Honorarnoten fingiert.  Die Abrechnung der Rechtsanwaltkosten für die Vertretung erfolgt nicht von ihm, sondern von der Kanzlei, bei weicher er angestellt sei.

 

Faktum 21 (früher 24): EKIS Abfrage von 5 Zeugen ( Amtshandlung in der U- Bahnstation, Wien 1, Schottenring gegen einen

Suchtgifthändler)

 

Verdachtslage:

 

Gegen die Sicherheitswachebeamten, weiche die obige Amtshandlung führten, wurden in der Zeitung "Falter“ Misshandlungsvorwürfe erhoben. Laut der Wochenzeitung "Profil“ hätte ein freiheitlicher Gewerkschafter über die Zeugen der Amtshandlung EKIS Anfragen gestellt, um deren Glaubwürdigkeit vor dem Prozess zu erschüttern (Einvernahme KLEINDIENST v. 30.10.2000)..

 

Erhebungsstand:

 

Die bezughabende Amtshandlung wurde durch das Bez.  Pol.  Kommissariat Innere Stadt zur ZI.  Kr 522-S/99 gegen einen Mohamed Ali S. geführt.  Eine Ablichtung des Polizeiaktes liegt bei.


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S. wurde am 16.4.1999 durch das LG für Strafsachen Wien zur ZI. 4de Vr 3033/99, Hv 1870199 wegen §§ 15 i.V.m. 269 (1), 83 (1), 84 (2) Ziff. 4 StGB und 27 (1) SGG zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon ein Monat unbedingt, verurteilt.

 

Die Wirtschaftspolizei hat vom Landesgericht für Strafsachen Wien den Akt 4dE Vr 3033/99, Hv 1870199 im Original beigeschafft.

 

In einem "Falter“ - Artikel wurden in der Folge massive Misshandlungsvorwürfe gegen die an der Arntshandlung beteiligten Sicherheitswachebeamten Wolfgang K. und Wolfgang S. geäußert. Das Sicherheitsbüro führte Erhebungen gegen die beiden Sicherheitswachebeamten und brachte beide mit Schreibän vom 11.3.1999 bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachtes gem. §§ 83, 313 StGB zur Anzeige.  Die Zeugen der angeblichen Misshandlungen wurden durch das Sicherheitsbüro bei den Erhebungen nicht einvernommen, da sie abgelehnt hatten vor der Polizei eine Aussage zu machen.  Die Anzeige des Sicherheftsbüros wurde von der Staatsanwaltschaft Wien (21 St 27.077/99) am 4.5.1999 zurückgelegt, das beim Landesgericht für Strafsachen Wien zur Zi. 28 a Vr 2056/99 anhängige Verfahren gegen die Sicherheitswachebeamten wurde mit Beschluss vom 7.5.1999 eingestellt.

 

Der Akt 28 a Vr 2056/99 wurde durch die Wirtschaftspolizei ebenfalls im Original beigeschafft.

 

Die beigeschafften Akte 4 d E Vr 3033/99, Hv 1870/99 und 28a Vr 2056/99 sowie 12 U 459/99 wurden auf allfällige Hinweise darauf untersucht, dass Ergebnisse aus EKIS - Abfragen betreffend die Zeugen verwertet worden sind, um die Zeugen "unglaubwürdig'j zu machen.  Konkrete derartige Hinweise konnten nicht festgestellt werden.

 

Aufgefallen ist lediglich eine Bemerkung des Wolfgang S. bei seiner niederschriftlichen Einvernahme vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien am 24.3. 1999 auf der Seite 9 unten.  Dort hat Wolfgang S. auf die sinngemäße Frage des Untersuchungsrichters, wie er sich die Misshandlungsvorwürfe der Zeugen erklären könne u.a. geantwortet, dass er glaube,


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dass die Zeugen die Unwahrheit sagten, "da zumindest ein Teil der Zeugen von vornherein polizeifeindlich eingestellt war.“

 

Über zeugenschaftliches Befragen zu dieser Äusserung vor dem Untersuchungsrichter gab Wolfgang S. sinngemäß an, dass er etwa eine Woche nach dem Vorfall in der U - Bahnstation Schottenring in den Medien diverse Artikel über die Amtshandlung gelesen und dabei festgestellt habe, dass die dort wiedergegebenen Aussagen der Zeugen, welche grundsätzlich gleichlautend gewesen sein, keinesfalls der Wahrheit entsprochen hätten.  Er habe diese Aussagen als gegen seinen Kollegen und ihn gerichtet empfunden und deshalb als "polizeifeindlich" angesehen.

 

Die Wirtschaftspolizei hat das Nationale der Zeugen der Amtshandlung durch Einsichtnahme in die Gerichtsakten wie folgt eruiert:

 

Veronika G., geb. (..1964), Barbara H., geb. (...1965), Kristina P., geb. (..1973), Robert S., geb. (...1951) und Alois W., geb. (..1965).

 

Gegen Veronika G. und Christina P. haben die Sicherheitswachebeamten Wolfgang K. und Wolfgang S. am 29.6.1999 beim BG Innere Stadt zur ZI. 12 U 459/99 eine Privatanklage wegen § 111 StGB eingebracht.  Eine Kopie dieses Aktes wurde beigeschafft und liegt bei.

 

Aufgrund des Vorwurfes, dass EKIS - Abfragen über die Zeugen gestellt worden seien, wurden über die EDV - Zentrale des Bundesministeriums für Inneres sämtliche Passivabfragen ("Wer hat die Person wann im EKIS abgefragt?“) hinsichtlich der Personen, die als Zeugen aufgetreten sind, erhoben und für den Zeitraum ab dem 3.3.1999 (=Tag der Amtshandlung in der U - Bahnstation Schottenring) ausgearbeitet Dabei hat sich folgendes herausgestellt:

 

Die Personen Barbara H. und Alois W. wurden seit dem 3.3.1999 überhaupt nicht im EKIS abgefragt.


 

Hinsichtlich der Veronika G. erfolgten drei Strafregisterabfragen und zwar allesamt am 29.8.2000. Am 29.8.2000 fand beim BG Innere Stadt die Hauptverhandlung in der Privatanklagesache wegen § 111 StGB statt.  Die Strafregisteranfragen wurden vom Strafregisteramt der Bundespolizeidirektion Wien im Auftrag des BG Innere Stadt durchgeführt.

 

Hinsichtlich der Kristina P.  erfolgten  ebenfalls am  29.8.2000 Strafregisteranfragen, hier gilt das Gleiche wie bei Veronika G.. Weitere Strafregisteranfragen wurden am 10.5.2000 im Vorfeld einer Reisepassausstellung am 12.5.2000 durch das Bez.  Pol.  Kommissariat Alsergrund gestellt.  Zwischen dem 5.3.1999 und dem 11.3.2000 wurden ferner insgesamt vier Kennzeichenzentralregisteranfragen mit den Suchkriterien "P.“ und "2" (das bedeutet "weiblich") gestellt, bei denen u.a. auch Kristina P. als Treffer verzeichnet worden ist. Namentlich  wurde Kristina P. im Kennzeichenzentralregister nicht abgefragt.

 

Da aufgefallen ist, dass eine dieser Abfragen im Kennzeichenzentralregister am 5.3.1999, also nur zwei Tage nach dem Vorfall in der U - Bahnstation Schottenring, gestellt worden ist, wurde der diese Abfrage tätigende Michael K., Beamter der BPD Klagenfurt, dazu einvernommen. Er hat sinngemäß zusammengefasst angegeben zum Anfragezeitpunkt Dienst in der Datenstation der Sicherheitsdirektion Kärnten gehabt zu haben. An die Anfrage selbst könne er sich nicht erinnern, Aufzeichnungen zu dieser Anfrage habe er nicht mehr finden können. Aufgrund der Anfragekriterien "P.“ und "weiblich“ könne es sich um eine Suchanfrage für einen Kollegen im Außendienst gehandelt haben oder er habe die Suchanfrage gestellt um die Daten für einen Fahndungszugang zu komplettieren. Die Anfrage habe sich jedoch sicher nicht auf die verfahrensgegenständliche Kristina P. bezogen.

 

Bemerkt wird dazu noch, dass das Nationale der Zeugen der angeblichen Misshandlungen erst nach dem Anfragezeitpunkt 5.3.1999 bekannt geworden sein dürfte, da die Zeugen den Erhebungen zufolge erstmals durch ein Fax an das Bundesministerium für Justiz (dort eingelangt am 10.3.1999) in Erscheinung


 

getreten sind.  Der Grundanzeige der Sicherheitswachebeamten gegen den S. ist ihr Nationale jedenfalls nicht zu entnehmen.

 

Hinsichtlich des Robert S. wurde eine Strafregisteranfrage vom 4.7.2000, gestellt durch die Magistratsabteilung 62 (Wählerevidenz), festgestellt. Über Befragen hat der einzige Bedienstete der Magistratsabteilung 62, der über eine Anfrageberechtigung verfügt, erklärt, dass solche Anfragen aufgrund von Mitteilungen von Gerichten und Strafvollzugsanstalten gestellt würden. Werde festgestellt, dass kein Grund zur Berichtigung der Wählerevidenz vorliegt, so würden die Mitteilung und der Ausdruck vernichtet und nicht protokolliert.

 

Werner H. gibt am 13.12.2000 niederschriftlich einvernommen an, dass er die 5 Zeugen nicht angefragt habe, noch jemanden damit beauftragt habe.

 

Faktum 22 (früher 31): Intervention bei

Verwaltungsstrafverfahren

 

Verdachtslage:

 

Laut den Angaben des KLEINDIENST in der Niederschrift vom 19.10.2000 sei bei Verwaltungsstrafverfahren zugunsten von Funktionären der FPÖ interveniert worden. In Bezug auf S. sei KLEINDIENST ein Vorfall mit W. in Erinnerung.  W. sei 1996 bis 1998 im 10. Bezirk wegen Verkehrsdelikten 2 mal zur Anzeige gebracht worden.  KLEINDIENST habe dann den Akt von S. aus dem 10.  Bezirk angefordert.

 

Allgemein habe es lnterventionsvorgänge wie diesen öfters gegeben. Im AUF-Büro habe man öfters Anrufe von R., G., SCHW. (entweder er bzw. seine Sekretärin W.) erhalten, damit er (KLEINDIENST) bzw.  KREIßL bzw.  BINDER, wer halt gerade am Telefon gewesen sei, Verkehrsdelikte planierten“ (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).


 

Erhebungsstand:

 

Seitens dieses Faktums wurde ein Erhebungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien erteilt.  Soweit möglich, wurden auf die genannten Personen bezugnehmende Verwaltungsstrafakte beigeschafft und einer Sichtung unterzogen.

Im örtlichen Wirkungsbereich der BPD-Wien wurden sämtliche

 

Verwaltungsstrafverfahren gegen die oben genannten politischen Funktionäre ab

1995 erhoben.  Es wurden

 

gegen Gernot R.                                            13 Verwaltungsstrafverfahren

gegen Mag Karl S.                                                 1 Verwaltungsstrafverfahren

gegen Walter M.                                            2 Verwaltungsstrafverfahren

gegen Ing.  Peter W.                                             10 Verwaltungsstrafverfahren

 

geführt.  Alle Verfahren sind bereits abgeschlossen und die Strafen wurden bezahlt.

 

Hingewiesen wird auf das Verfahren „S 135064/F/96“ gegen Ing. W., da er die einschreitenden Beamten beschimpft und mit dem Anrufen des Präsidenten gedroht hat. Die Verwaltungsstrafe wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet wurde von der Berufungsinstanz von S 1500.- auf S 800.herabgesetzt.  Der Berufung in Bezug auf die Anstandsverletzung wurde keine Folge gegeben. „Weiters wird im Verfahren Cst 13106/97 von lng. W. bei der Anhaltung durch die einschreitenden Beamten u.a. wie folgt angegeben: .Außerdem bevor sie die Anzeige geschrieben haben, habe ich das schon geregelt“

 

Konkrete Hinweise auf Interventionen in den vorliegenden Verwaltungsstrafverfahren konnten nicht eruiert werden.

 

S. gibt am 27.12.00 niederschriftlich einvernommen an, dass er KABAS nach mehreren Vorfällen mit W. um eine Terminvereinbarung gebeten habe.  Es sei allerdings von niemanden versprochen worden, dass Sorge getragen werden soll, W.s Übertretungen zu pardonieren.
Die beigeschafften Originalakte befinden sich im Deposit.

 

 

Faktum 23 (früher 34): Michael KREIßL - Aktenbeschaffung

Alfred T.

 

Verdachtslage:

 

Dem Sachverhalt liegt eine Anzeige des Alfred T. zugrunde.  Seitens der Staatspolizei sei ein von T. erstelltes Plakat beschlagnahmt worden, das Verfahren sei seitens der Staatsanwaltschaft Wien allerdings eingestellt worden. In der Gemeindesitzung vom 27.03.1998 habe KREißL eine Kopie dieses Plakates zur Illustration seiner Rede verwendet.

 

Erhebungsstand:

 

Von der ha. Krb Abteilung konnte erhoben werden, dass die Amtshandlung vom Kommissariat Hernals unter der AZ Kr 336/HN/98 am 21.03.1998 geführt wurde.  In der Folge wurde der Akt am 23.03.1998 der Abt 1 übermittelt, welche den Akt der Staatsanwaltschaft am 26.03.1998 Wien vorlegte.

 

Eine Kopie des Aktes liegt bei, wobei keiner der Verdächtigen (H. Abt 1, H. Koat 17) als Sachbearbeiter aufscheint.

 

Dietmar H. wurde am 22.1 1.00 zu diesem Faktum einvernommen und gibt an, dass er das Plakat noch nie gesehen habe und nicht angegeben könne, wie KREIßL zu dem Plakat gekommen sei.


 

 

Faktum 24 (früher 42): Weitergabe eines Tageaberichtes durch

Michael KREIßL an RA Mag. M.

 

Verdachtslage:

 

Unter den sichergestellten Unterlagen ( siehe Abschnitt 1, Punkt f) im Büro der AUF/FGÖ wurde ein Fax des RA Mag. Martin M. an Michael KREIßL vom 23.8.1999 gefunden (Beilage 173 zum Sichtungsbericht), in dem Mag. M. den Michael KREIßL bittet, "ihm noch einmal den Tagesbericht des Funkwagen zu schicken“

 

Erhebungsstand:

 

Dieses Schreiben dürfte im Zusammenhang mit einer medienrechtlichen Auseinandersetzung zwischen der AUF und dem Generalinspektor der Wiener Sicherheitswache Franz S. nach einem Artikel in der von der AUF herausgegebenen Zeitschrift "Blaulicht" (Nr.18 vom Juni 1999) stehen. In dem Artikel geht es zusammengefasst darum, dass Generalinspektor Franz S. nach einem Defekt an einem von einem Bekannten gelenkten KFZ eine Funkwagenbesatzung beordert habe um neue Batterien für die Fernbedienung des KFZ zu besorgen.

 

Aufgrund der Formulierung im vorgefundenen Schriftstück besteht der Verdacht, dass Michael KREIßL zum Beweis dieser Behauptung den entsprechenden Tagesbericht des Wachzimmers der intervenierenden Funkwagenbesatzung beigeschafft hat.

 

Seitens der Wirtschaftspolizei wurde der entsprechende Tagesbericht des Wachzimmers Stubenring 1 vom 13. 6.1999 in Kopie beigeschafft.  Darin findet sich eine Eintragung, wonach die Funkwagenbesatzung A/l zwischen 17.00 und 17.45 Uhr zur Unterstützung des Generalinspektors S. interveniert hat, weil am Fahrzeug eines Bekannten des Generalinspektors S. die Fernbedienung der Wegfahrsperre aufgrund leerer Batterien nicht mehr funktioniert habe.


 

Am 2.3.2001 wurde über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien RA Mag. Martin M..zu diesem Faktum als Verdächtiger einvernommen. Mag. Martin M. gab vorweg an, die Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher vertreten zu haben und deshalb - da er von seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht entbunden worden sein - nur in geringem Umfang Angaben machen zu können.

 

Das Schreiben vom 23. 8. 1999 stamme jedenfalls von ihm. Er habe es an Michael KREIßL in dessen Eigenschaft als Obmann der AUF als Medieninhaberin einer periodischen Druckschrift (Anmerkung: Blaulicht), in welcher ein auf dem bezughabenden Tagesbericht beruhender Artikel erschienen sei, gerichtet. Der Tagesbericht sei ihm erstmals bei der Erstbesprechung in Kopie zur Verfügung gestellt worden. Da er diese Kopie verlegt habe, habe er um neuerliche Obersendung einer Kopie gebeten.

 

Wie die ursprüngliche Kopie an die Redaktion gelangt ist, unterliege dem Redaktionsgeheimnis.  Wer ihm die erste Kopie zur Verfügung gestellt hat. und ob Michael KREißL ihm auf sein Schreiben vom 23.8.1999 hin eine weitere Kopie übermittelte hat, gab Mag.  Martin M. unter Hinweis auf seine Verschwiegenheitspflicht nicht bekannt.

 

Er selbst habe jedenfalls niemand aufgefordert die Kopie des Tagesberichtes beizuschaffen und ihm vorzulegen, der Tagesbericht sei ja bereits Grundlage für den Artikel in der Zeitschrift gewesen.  Einer strafbaren Handlung fühle er sich deshalb nicht schuldig.

 

Beilage: 3 Kartons mit insqesamt 18 Ordnern

 

Dr. T., Rat

Mag. F., Rat

 

Der Vorstand der Wirtschaftspolizei

Mag. H., OR