REPUBLIK ÖSTERREICH
BUNDESPOLIZEIDIREKTION WIEN
Der Vorstand
der
Wirtschaftspolizei
Wasagasse 22
Postfach 182
1092
Wien
Telefon:
313
44
Telefax:
313
44 /
II-Res/3NVP/01
Wien, am 23.03.01
Ref.:Dr.
T.,
Rat
Mag. F., Rat
Strafsache gegen Horst BINDER u.a.
wegen Verdachtes gern. §§ 302 StGB u.a.
Delikte
Abschlussbericht
Dep 90/WP/00
Staatsanwaltschaft
Wien
z.H.
Herrn Dr. K.
Landesgerichtstraße
11
1080
Wien
In der Strafsache gegen Horst BINDER u.a. wegen §§ 12, 302 f StGB übermittelt die Bundespolizeidirektion Wien - Wirtschaftspolizei unter Bezugnahme auf das do. Ersuchen vom 21.3.2001 den Abschlussbericht hinsichtlich der unten dargestellte Fakten. Angeschlossen sind die im do. Schreiben vom 21.3.2001 (Punkt 2. angeforderten Ablichtungen der Erhebungsergebnisse zu einzelnen Fakten (18 Ordner in insgesamt 3 Kartons).
Zur Systematik:
Die Erhebungsergebnisse zu den einzelnen
nummerischen Fakten wurden zusammengefasst in "Faktenordnern"
abgelegt. Für jeden zum Faktum „Allgemein“
Verdächtigen (unter dem Faktum „Allgemein" wird allgemein die Bezahlung
für lnformationsbeschaffung verstanden, ohne dass ein konkreter Vorgang
zugeordnet werden kann) wurde überdies ein eigener "Personenordner"
angelegt, in dem die jeweiligen Erhebungsergebnisse zum Faktum
"Allgemein" beigelegt worden sind.
Einleitung:
Grundlage für die Faktenbildung waren
hauptsächlich die Angaben des Josef KLEINDIENST sowie im Laufe der Zeit
hinzugekommene neue Anzeigen und erzielte Erhebungsergebnisse.
Dem Gesamterhebungsergebnis kann das
Zugeständnis von Josef KLEINDIENST vorangestellt werden, dass ihm von Michael
KREißL angeboten worden sei, für die Freiheitlichen Politiker Mag. Hilmar KABAS und. Rainer.. PAWKOWICZ (bereits verstorben) Informationen aus der Polizei
zu besorgen , die sich medial verwerten lassen bzw. die sonst wie von der
Partei benötigt werden. Zur Bezahlung für die Beschaffung dieser Informationen
habe Josef KLEINDIENST fingierte Kilometergeldabrechnungen vorgelegt.
Josef KLEINDIENST habe diese Gelder im
Zeitraum von 1996 bis 1998 erhalten wobei er angab, dass auch andere
Funktionäre der AUF wie Helmut S., Franz S., Dietmar H., Helmut K. und
möglicherweise auch Heinz L. laufend Überweisungen von den Konten der AUF bzw.
der FPÖ für die Beschaffung von Informationen erhalten haben.
Insbesondere zu der Person des Helmut K. wird
von Josef KLEINDIENST konkret angeführt, dass Helmut K. ca. S 5.000,- monatlich überwiesen wurden.
Bei den einzelnen Fakten werden sowohl die
Aussagen des Josef KLEINDIENST (teils
wortgetreu, teils zusammengefasst) als auch die erzielten
Erhebungsergebnisse wiedergegeben werden.
INHALTSVERZEICHNIS
1. Zu den allgemeinen Erhebungen:.... 5
a) Beischaffung von
Datenträgern von der EDV- Zentrale des BMfI.................. 5
b) Erhebungen zu den
von KLEINDIENST bekanntgegebenen Telefonnummern 6
c) Vollzug der
Kontoöffnungen 6
d) Erhebungen zu den von Michael KREIßL bei
der Hausdurchsuchung vom 25.10.2000 übergebenen
Kilometergeldabrechnungen.....................................................................................8
e)
Hausdurchsuchungen bei Mag. Hilmar
KABAS und Michael KREIßL ........................................... 10
f) Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am
25.10.2000 in den Büroräumlichkeiten der AUF – Aktion Unabhängiger und
Freiheitlicher/FGÖ - Freie Gewerkschaft Österreichs sichergestellten Unterlagen ....................................................................................................................................11
g.) Analyse ( Rufdaten, EKIS Anfragen und
Zahlungsströme).......................................................... 16
h) Faktenzuordnung zu den Verdächtige
n.........................................................................................17
1. Mag Hilmar
KABAS.....................
...........................................................................................18
2. Michael
KREIßL........................... .
..........................................................................................19
3. Helmut K.........................
...
......................................................................................................20
4. Helmut S. ................ ......
....
.....................................................................................................27
5. Werner R............... ......
.............................................................................................................29
6. Franz
ST............................. ....... ...............................................................................................30
7. Heinz L.......... .........
..................................................................................................................33
8. Dietmar H........... ...........
...........................................................................................................35
9. Gilbert L..........................
.............
............................................................-...............................39
10. Werner H................. ...............
................................................................................................40
11. Wolfgang SCH...............
...............
..........................................................................................41
12. Wolfgang
H...........................
...................................................................................................42
13. Josef
KLEINDIENST............................... ................................................................................43
14. Walter
S....................................... ...................................................................................……..43
15. Horst
BINDER........................................... ...............................................................................43
16. Leopold
M..........................................................................................................…..…………...43
17. Johann
B.......................................................................................................................................44
18. Peter
S..........................................................................................................................................44
19. Dr. Wolfgang
Z............................................................................................................................44
20. Dr. Gerhard
C.……………………………………………………………………..…................44
21. Mag. Martin M............................................................................................................................45
2. Zu den
Erhebungen zu einzelnen Fakten ..45
Faktum 1: Weitergabe
von Statistiken und Unterlagen zu Amtshandlungen betreffend die Kriminalität
in der U-Bahn sowie
die Suchtgiftkriminalität durch Beamte des Wachzimmers
Kärntnertorpassage/Weitergabe
von Informationen betreffend das Polizeigefangenenhauses 45
a) Wachzimmer Kärntnertorpassage
.......................................................................................45
b) Weitergabe von
Informationen betreffend das Polizeigefangenhaus
............................................. 47
Faktum 3:
Wachzimmerschließungen einschließlich der Fakten 3A (Personalstände der Wiener
Polizei), 3B
(Neue Wa'ffenausbildung) und 3C (Krone-Artikel über Versetzungen bei
der Wiener
Polizei).............................................................................................................................
50
"Terminverrat“...................................................................................................................................57
a) Entzug der Lenkerberechtigung Dr.
Susanne L..........................................................55
b) Entzug der Lenkerberechtigung Antun
PETROVIC................................................................. 56
c)
Allgemeines................................................................................................................................57
Faktum 7 (früher 8):
Wolfgang H., Kriminalbeamter der Abteilung 1,
(Jugendbanden) .................................................................................................................................
57
B. und Leopold
M...............................................................................................5
9
a) EKIS - Anfragen
betreffend Hermann
N.............................................................................
60
b) EKIS- Abfragen
betreffend Mitgliedswerber der FPÖ und Bewohner von Gemeindewohnungen
in St.
Pölten.......................................................................................................................................61
c) Zu den
Verdächtigeneinvemahmen...................................................................................................68
"Freilassung
eines Terroristen“
........................................................................................................73
Zum Faktum 12 (früber 13):
Artikel in der Kronen Zeitung –„Politwirbel um Atomkriminalität........................ 75
Faktum 13 (früher 14): Causa
OMOFUMA.. 78
Faktum 14 (früher 17):
angebl. Weitergabe von Informationen über Missstände bei der Bekämpfung von
Kurdenaktivitäten an Mag.
Hilmar K.ABAS........ 79
Zum Faktum 15 (früher
18): Kronen Zeitung Artikel vom 11. 3. 1997:"Sex - Aff-are" um Wiener
Bezirkspolitikerin..................................................................................................................................................81
Faktum 16 (früher
19): Artikel in der Kronenzeitung vom 19.3.1997, "Alarm um drogensüchtige
Autofahrer.............................................................................................................................................................83
Faktum 17 (früher
20): Artikel in der Kronen Zeitung vom 23.07.1997 - U –
Bahnkriminalität.................85
Faktum18 (früher21):
KREIßL – FGÖ (VerfälschungvonVorstandsprotokollen)........... 86
Faktum 19 (früher
22): KREIßL - BINDER - Exekutivverlags GmbH............. 87
Faktum 20 (früher
23): KREIßL - BINDER (Erstellung von gefälschten Schulungsunterlagen für die
Bezahlung von
Rechtsanwaltskosten)..................................................................................................................89
Faktum 21 (früher 24):
EIKIS Abfrage von 5 Zeugen ( Amtshandlung in der U-Bahnstation, Wien 1,
Schottenring gegen
einen
Suchtgifthändler).......................................................................................................91
Faktum 22(früher31):
Intervention
beiVerwaltungsstrafverfahren................................................................95
Faktum 23 (früher
34): Michael KREIßL - Aktenbeschaffung Alfred
T........................................97
Faktum 24 (früher
42): Weitergabe eines Tagesberichtes durch Michael KRElßL an RA Mag.
M...........................................................................................................................................................
98
1. Zu den allgemeinen Erhebungen
a) Beischaffung
von Datenträgern von der EDV- Zentrale des BMfl
Von der EDV-Zentrale des Bundesministerium
für Inneres wurden diverse EKIS Protokollauswertungen auf Datenträger
beigeschafft, mit deren Hilfe im Laufe der Erhebungen versucht wurde
Aktivabfragen von Tatverdächtigen (Wen haben diese Personen wann im EKIS
abgefragt ?) sowie Passivabfragen betreffend Personen, bei denen der Verdacht
besteht, dass sie zu Unrecht im EKIS abgefragt worden sind
(Wer
hat diese Personen wann im EKIS abgefragt?), nachzuvollziehen. Die Ergebnisse der Auswertungen wurden bei
den einzelnen Fakten eingearbeitet.
Der
Datenbestand umfasst derzeit ca. 270.000 Datensätze.
b) Erhebungen
zu den von KLEINDIENST bekanntgegebenen
Teleformummern
Die von Josef KLEINDIENST in einer Niederschrift bekanntgegebenen Telefonnummern verschiedener F- Funktionäre wurden mit den Einträgen in der Telefonbuch CD- Herold 4/99 abgeglichen. Entsprechende Beschlüsse auf Rufdatenrückerfassung sind teilweise ergangen.
Die
Erhebungen soweit ausgewertet wurden auf den einzelnen Datenblättern der
Verdächtigen ( Personenordner Verdächtiger Allgemein) dargestellt.
Bezüglich
der Verknüpfung der Rufdaten mit EKIS - Abfragen wird auf den Pkt. g)
verwiesen.
c) Vollzug der Kontoöffnungen
Aufgrund von Gerichtsbeschlüssen erfolgte die Auswertung folgender Konten:
Aktion Unabhängiger und Freiheitlicher (Bank Austria 256 116 036/00, 256 116 036/02 sowie 418 071 809), der AUF Finanz/Zoll (Bank Austria 693 076 309) sowie der AUF Landessektion Sicherheitswache (Österr. Volksbanken AG 418 071 809) sowie der FGÖ - Freiheitliche Gewerkschaft Österreichs (Raiffeisenlandesbank Wien/NÖ 1-7.045.222 bzw. 7.045.222)
Die Konten wurden auf Zahlungen an die Hauptverdächtigen ausgearbeitet. Die einzelnen ersichtlichen Zahlungen, insbesondere Kilometergeldzahlungen, wurden bei den Verdächtigen beim Faktum Allgemein" (unter dem Faktum Allgemein" wird allgemein die Bezahlung für Informationsbeschaffung verstanden, ohne dass ein
konkreter Vorgang zugeordnet werden kann)
dargestellt. Die laut den Kontoöffnungen von den Verdächtigen erhaltenen Gelder
sind weitgehend ident mit jenen, welche bei der Sichtung der Unterlagen
festgestellt wurden.
Anhand der bis dato vorgenommen Kontenauswertungen wurden Zahlungen, wie folgt ausgeschüttet:
Name |
Auszahlungen |
Einzahlungen |
BINDER Horst |
-27,442.00 |
|
H. Dietmar |
-81,122.00 |
|
H. Werner |
-3,479.00 |
|
K. Helmut |
-219,529.19 |
|
K. lng. Josef |
-219,529.19 |
|
KLEINDIENST Josef |
-110,149.00 |
42.076,00 |
KREißL Michael |
-84,415.00 |
|
L. Heinz |
-76,130.60 |
|
L. Gilbert |
-1,955.00 |
|
R. Werner |
-16,052.70 |
|
S. Helmut |
-182,628.00 |
|
S. Franz |
-141,630.20 |
|
Im Bericht vom 22.01.2000 werden die von den Verdächtigen erhaltenen Gelder genau aufgeschlüsseit ( Ordner Kontoöffnungen). Die Zahlung der laut Bankbelege titulierten Fahrtkosten und Monatsabrechnungen erfolgte insbesondere vom Konto der Bank Austria 418 071 809.
Für
die oben angeführten Konten wurde als Beilage 3 zum Bericht vom 06.12.2000 eine
Gesamtaufstellung der Ein - und Ausgänge erstellt. Die Haupteingangsströme der
Gelder kommen von der ExekutivverlagsGmbH (S 2.597.275,25) und der FPÖ ( S
1.961.927,52).
Die
Ausgänge auf den Konten verteilen sich auf mehrere kleinere Beträge. Die
höchsten Ausgänge betreffen die diverse AUF - Sektionen ( S 580.815,59), die
Anker Rechtschutzversicherung ( S 499.819,10) und zusammengefasst die Zahlungen
an die Verdächtigen, weiche Kilometergeld erhalten haben.
Angeführt
werden darf, dass aus der Sichtung der Buchhaltung der AUF aus den entsiegelten
Bändern der Zahlungsstrom besser ersichtlich gemacht werden konnte.
(siehe
Kapitel f Punkt f)
d)
Erhebungen zu den von Michael KREIßL bei der
Hausdurchsuchung
vom 25.10.2000 übergebenen
Kilometergeldabrechnungen
Aus den sichergestellten Unterlagen ergeben sich nachstehende der AUF verrechnete Kilometergelder, die Überweisungen erfolgten jeweils vom Bank Austria Konto der AUF mit der Nr. 418 071 809:
Name Zeitraum Kilometer Betrag
Helmut
S. 7.3.96 - 24.9.99 30.882 S
138.659,80.-
Franz S. 16.1.97 - 16.2.00 26.346 S 126.782,90.-
Helmut K. 26.3.96 - 13.4.00 45.071 S 211.000,19.-
Dietmar H. 10.3.98-23.12.99 14.572 S 71.402,80.-
Heinz L. 7.3.96-3.12.96 8843 S 40.677,80.-
Besonders
hingewiesen wird auf den Umstand, dass bei diesen Kilometergeldbeziehern
(ausgenommen Heinz L.) wiederholt sowohl was die gefahrenen Kilometer als auch
die verrechneten Kilometergelder
angeht
- in verschiedenen Monaten idente Summen ausgewiesen sind. Diese Auffälligkeiten wurden im Krb -
Bericht vom 7.11.2000 besonders herausgearbeitet.
Jeweils nur einzelne
Kilometergeldabrechnungen wurden zu den Personen Werner R., Werner H. und
Albert SCH.T gefunden.
Angemerkt
wird, dass auch im Zuge der Sichtung der bei der Hausdurchsuchung am 25.10.2000
in den Büroräumlichkeiten der AUF - Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und
Freiheitlicher bzw. FGÖ - Freie Gewerkschaft Osterreichs sichergestellten
Unterlagen noch Kilometergeldabrechnungen betreffend die Personen Heinz L.,
Werner R., Helmut S. und Franz S. gefunden wurden (siehe dazu den separaten
Auswertungsbericht vom 1.12.2000, .abgelegt im Ordner"Auswertung
Fahrtkosten AUF").
Demnach
hat Heinz L. für Oktober 1995 und November 1995 insgesamt weitere S 6000.- für
insgesamt 1315 gefahrene Kilometer verrechnet.
Unklar ist, ob bzw. inwieweit eine weiter Abrechnung des Heinz L. mit
der Titulierung "Fahrtkostenspesenersatz 1996" vom 21.1.1997 bereits
in der obgenannten Aufstellung („Heinz L. 7.3.1996 bis 3.12.1996“) enthalten
ist.
Werner
R. hat für die Monate Oktober 1995 und November 1995 für insgesamt 1335
gefahrene Kilometer insgesamt S 7000.- an Kilometergeldern verrechnet. Am
24.8.1999 hat Werner R. eine Abrechnung für "Kilometergeld und
Unterkunftsabrechnung PV - Wahlkampf 99“ gelegt und S 5523,20.- verrechnet.
Helmut
S. hat mit Abrechnung vom 21.1.1997 "Fahrtkostenspesen 96“
verrechnet. Bei dieser Abrechnung ist
keine Kilometerzahl angegeben. Als
Betrag wurde S 14.000,- ausgewiesen.
Durch
Franz S. wurden für die Monate November und Oktober 1995 S 8.500, für 1.870
gefahrene Kilometer mit zwei separaten Rechnungen verrechnet.
Die
einzelnen Abrechnungen wurden tabellarisch aufgeschlüsselt, die Tabelle liegt
dem Bericht v. 01. 1 2.2000 bei.
e) Hausdurchsuchungen bei Mag. Hilmar KABAS
und Michael KREIßL
Die
Berichte über den Vollzug der Hausdurchsuchungen wurden bereits mit der Note
vom 20.11.2000 dem do. Gericht
übermittelt.
Zusammengefasst
kann über den Vollzug der Hausdurchsuchungen berichtet werden:
Bei
den Hausdurchsuchungen im Büro des Mag. Hilmar KABAS sowie an seiner
Wohnadresse in Wien 23., E.gasse, konnten keinerlei verfahrenswesentlichen
Gegenstände sichergestellt werden.
Bei
der Hausdurchsuchung in den Klubräumlichkeiten der FPÖ im Rathaus wurde im
Schreibtisch des Michael KREißL eine blaue Klarsichtmappe sichergestellt, die
neben diversen Presseaussendungen und Zeitungsartikeln auch Ablichtungen aus
einem Kopienakt der Wirtschaftspolizei enthält. In dem bei der Wirtschaftspolizei zur Zahl II-1482/WP/99
geführten Verfahren (Staatsanwaltschaft Wien 15 St 105.491/99) geht es um einen
Untreueverdacht gerichtet gegen Karin LANDAUER (FPÖ Landesrätin in Wien) und
Mag. Hilmar KABAS (Obmann der FPÖ
Wien). Bemerkenswert ist, dass es sich
bei den vorgefundenen Ablichtungen offensichtlich um Kopien des bei der
Wirtschaftspolizei verbliebenen Kopienaktes handelt. Mit Schreiben vom
20.11.2000 wurde diesbezüglich ein unbekannter Täter zur Anzeige gebracht.
Bei
der Hausdurchsuchung im Büro des Michael KREIßL in den Räumlichkeiten der
Freiheitlichen Partei Österreichs - Landesgruppe Wien, Wien 1., Rathausplatz
8/3/9 wurden ein Konvolut von Computerausdrucken, 13 Disketten sowie eine
Festplatte eines PC sichergestellt. Die
Festplatte wurde nach Rücksprache mit Michael KREIßL ausgebaut. Von ihrem
Datenbestand wurde durch die Wirtschaftspolizei eine Kopie angefertigt, wobei
der Originaldatenbestand der Festplatte nicht verändert wurde.
Bei
der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Michael KREißL in Wien 16., Tstraße
wurde ein Notebook samt Netzgerät sichergestellt.
Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung des Michael KREIßL -in Wien 14., HStraße, konnten keine relevanten Unterlagen vorgefunden werden.
Ablichtungen
jener in der blauen Klarsichtmappe im Schreibtisch des Michael KREIßL
sichergestellten Unterlagen wurden bereits mit der Note vom 20.1.00 dem do.
Gericht übermittelt.
f) Sichtung
der bei der Hausdurchsuchung am 25.10.2000
in den
Büroräumlichkeiten der AUF - Aktion
Unabhängiger und Freiheitlicher/FGÖ - Freie Gewerkschaft Österreichs
sichergestellten unterlagen
a) Bei der Sichtung dieser Unterlagen
wurde eine Reihe von "Beteiligungsabrechnungen“ der Exekutiv VerlagsgmbH,
8054 Graz, Kärntnerstraße 518 adressiert an die AUF (Aktionsge. Unab. und
Freiheitlicher) z.H. Herrn Michael KREIßL gefunden. Diese Beteiligungsabrechnungen enthalten im unteren Bereich die
Formulierung: "Die ausgewiesene Beteiligung überweisen wir auf Ihr
Konto Nr. 256116036-02 bei der Bank Austria, BLZ 12000, mit der Bitte, diese
Ihrem "Soziaffond" zuzuführen.'
Von
dem in diesen Beteiligungsabrechnungen als „Nettoumsatz“ ausgewiesenen Betrag wurden
jeweils 10 % abgezogen und vom verbleibenden Rest wurde eine 5 %ige Beteiligung
der AUF errechnet. Die ausgewiesenen Beteiligungen wurden dann auf das oben
schon erwähnte Konto der AUF bei der Bank Austria mit der Nr. 256 116 036/02
überwiesen.
Insgesamt
wurden den vorhandenen Belegen zufolge von der Exekutiv VerlagsgmbH in den
Jahren 1995 bis 2000 S 2,559.534,04.- aus diesem Titel an die AUF überwiesen.
Bemerkt wird in diesem Zusammenhang, dass bei der Sichtung der Unterlagen auch drei Dokumente gefunden wurden (Beilagen 168, 171 und 172 zum Sichtungsbericht) in denen sinngemäß zum Ausdruck kommt, dass die Gewinne aus der lnserateneinschaltung in der Zeitschrift "Blaulicht“ in den Sozialtopf der AUF fließen. Bei den Unterlagen handelt es sich um das Protokoll einer Besprechung zwischen Vertretern der AUF und der Exekutiv VerlagsgmbH vom 10.6.1998, ein Schreiben des Michael KREIßL an einen Herrn W. vom 7.4.1999 und ein Fax des Michael B. von der Exekutiv VerlagsgmbH vom 30.3.1999.
Erhebungen
zur Weiterverwendung des Geldes haben ergeben, dass ein Betrag von mindestens S
1,484.874,99.- auf diverse weitere Konten bzw. Sparbücher (bei zum Teil anderen
Geldinstituten) mit den Bezeichnungen "Sparbuch Sozial",
"Sparbuch Wal“, 'Sparbuch AUF", Ernest Windholz, AUF Sparbuch', AUF
Justizwache', ,AUF Gendarmerie", „AUF Bundessektion SW",
"Bundessektion SW", AUF Landessektion SW", "AUF SW Linz“,
„AUF Zollwache“, "Landessektion SW“ und "Sparbuch Josef“ überwiesen
worden sind. Zur Höhe der jeweils überwiesenen Beträge wird jeweils auf den Krb
- Bericht vom 6.12.2000 verwiesen.
Als
weitere Zahlungen, die von diesem Bank Austria Konto der AUF mit der Nr. 256
116 036102 bestritten worden sind, konnten erhoben werden:
·
Honorarzahlungen an den Cartoonisten und an einen Fotografen
der Zeitschrift "Blaulicht"
·
Honorarzahlung an den RA Dr. C. für die
Fertigstellung eines Skriptums
·
Barmittel für den Ankauf von Sachspenden für
Gewinnspiele, Festveranstaltungen u.ä. sowie von Werbegeschenken bei
Personalvertretungswahlen
·
Finanzielle Hilfeleistungen für Sicherheitswache- und
Kriminalbeamte in sozialen Notfällen
·
Spesenabrechnungen S. und L.
·
Diverse nicht näher bezeichnete Ausgänge per Scheck
b)
Neben den Beteiligungsabrechnungen der Exekutiv VerlagsgmbH wurden bei der
Hausdurchsuchung eine Reihe von Kontoauszügen der FGÖ betreffend das Konto Nr.
7,045.222 bei der Raiffeisenlandesbank sichergestellt. Diesen Kontoauszügen zufolge haben Die
Freiheitlichen (F), Die Freiheitlichen (Bündnisbüro) und die Freiheitlichen
Arbeitnehmer im Zeitraum 26.6.1998 bis 21.7.2000 insgesamt S 6,367.853, 26.-
auf dieses Konto überwiesen.
c)
Aufgelistet wurden ferner jene vorgefunden Belege, die auf Zahlungen an Horst
BINDER, Dr. Gerhard C., Michael KREIßL, Heinz L., Helmut S., Josef KLEINDIENST,
Albert SCH.T, und Franz S. schließen lassen, denen vermutlich keine
Fahrtkostenabrechnungen zugrunde liegen.
Demnach haben diese Personen seit 1995 von der AUF oder der FGÖ aus
anderen Titeln als Fahrtkostenabrechnungen nachstehende Beträge erhalten:
Horst
BINDER S 45.120.-
Dr. Gerhard C. S 158.900.-
Michael
KREIßL S 31.298.-
Heinz L. S
12.000.-
Helmut
S. S 18.000,-
Josef
KLEINDIENST S 134.060,-
Albert
SCH.T S 14.500.
Franz S. S 2.998.-
d)
In den sichergestellten Unterlagen konnte insgesamt 11 Abrechnungen des RA Dr.
C. an die AUF oder die FGÖ gefunden werden.
Es handelt sich hauptsächlich um (zum Teil undatierte und
handgeschriebene) Honorarnoten für die Rechtsvertretung von AUF - Mitgliedern. Lediglich eine Abrechnung vom 19.1.1999 über
S 15.000.- betrifft die Erstellung von Skripten (siehe dazu auch die
Ausführungen beim Faktum 20, früher 23).
e)
Bemerkenswert ist letztlich, dass in den sichergestellten Unterlagen ein Fax
des RA Mag. Martin M. an Michael KREißL
vom 23.8.1999 gefunden worden ist (Beilage 173 zum Sichtungsbericht), in dem
Mag. Martin M. den Michael KREißL bittet, "ihm noch einmal den Tagesbericht des Funkwagen zu schicken“. Bezüglich dieser Unterlage wurde ein eigenes
Faktum angelegt ( Faktum 24, früher 42).
f)
Die versiegelt sichergestellten Datenbestände der AUF/FGÖ wurden mittlerweile
entsiegelt. Folgende Ergebnisse zu den Buchhaltungsunterlagen der AUF liegen
vor:
Die
vorhandenen Buchhaltungsunterlagen wurden ausgedruckt und wird diesbezüglich
auf den beiliegenden Ordner verweisen.
Erwähnenswert
ist, dass Excel Tabellen vorgefunden wurden (unter der Bezeichnung LAWIEN
9697.xls u.a.) welche in Form einer Einnahmen - und Ausgabenrechnung einen
Zusammenhang zwischen Zahlungseingängen der FPO Wien und
Kilometergeldabrechnungen herstellen.
Anhand dieser Buchhaltungsunterlagen ist daher ein eindeutiger auch
zeitlicher Zusammenhang zwischen Zahlungen der FPO Wien und den Auszahlungen an
die Verdächtigen herstellbar.
Beispielhalft
für den Monat März 96:
Datum |
Text |
Einnahmen |
Ausgaben |
|
6.3.96 |
Überweisung Wien |
36.000 |
|
|
7.3.96 |
Überw. LA. |
|
3,735.20 |
|
|
Überw. SCHM. |
|
3,781.20 |
|
11.03.96 |
Oberw. LA. 2/96 |
|
3,928.40 |
|
|
Oberw. SCHM. 2/96 |
|
3,969.80 |
|
26.03.96 |
Überw. KA. Jän+Feber 96 |
|
7,799.99 |
|
29.03.96' |
Kontospesen |
|
|
145.00 |
|
SUMME |
|
36.000,00 |
23,359.59 |
|
Saldo |
|
12.640 |
|
(Der
für die einzelnen Monate übriggebliebene Saldo wurde in weitere Folge wieder
für Kilometergeldabrechnungen verwendet)
Von
März 1996 bis Jänner 2000 wurden laut der vorliegenden Buchhaltung sämtliche
Eingänge der FPÖ Wien für die Kilometergeldabrechnungen herangezogen. Diese Excel - Tabellen wurden ausgedruckt
und liegen im Ordner , AUF Buchhaltungsunterlagen bei.
Aufgrund
der vorhandenen Buchhaltungsdaten wurden für die Jahre 1996 - 2000 (wobei das
Jahr 2000 sehr wenige Buchungen aufweist) die Mittelzuflüsse der FPÖ Wien und
die Ausgänge an die verdächtigen Personen dargestellt. Nach der internen Buchhaltung kann daher der
Zahlungsstrom insoweit nachvollzogen werden, dass ein Großteil des ausbezahlten
Kilometergeldes direkt von der FPÖ - Wie stammt. Insgesamt wurden laut der internen Buchhaltung S 616.101,80 der
FPO Wien für Zahlungen an die Verdächtigen verwendet. Ein Ausgang in der Höhe von 24.351,45 ist mit der Bezeichnung AUF
verbucht.
Aus
der Sichtung der bereits übersandten Unterlagen der AUF (Ordner 3,
Fahrtkostenabrechnungen) geht hervor, dass die Gelder bei der FPÖ-Wien
offensichtlich bestellt wurden.
So
wurde zum Beispiel die Rechnung von Helmut SCHM. am 29.02.96 über S 3.781,20
gelegt. Die Überweisung der FPO- Gelder
erfolgte am 06.03.96 an die AUF und am 07.03.96 von der AUF an Helmut S..
Aus
internen Buchhaltung ist weiters ersichtlich, das für die Zeitschrift Blaulicht
eine eigene Einnahmen - Ausgabenrechnung geführt wurde. Aus dieser internen Buchhaltung kann die
Feststellung getroffen werden, dass keinerlei Zahlungen des Exekutivverlages
für Kilometergeldabrechnungen verwendet wurden ( Faktum 19, früher 22).
Über
die Sichtung der AUF Bänder wurde der Staatsanwaltschaft Wien bereits gesondert
berichtet.
g.) Analyse ( Rufdaten, EKIS Anfragen und Zahlungsströme)
Bezüglich
der Analyse darf auf den Bericht vom 26.01.2001 verwiesen werden. Es wurden ca. 270.000 EKIS- Anfragen mit
63.000 Telefonkontakten verglichen . Der Abgleich wurde anhand eines
Modeilfalles einer lnformaftonsbeschaffung vorgenommen. Dieser Modellfall wurde derart skizziert,
dass innerhalb von 48 Stunden vor dem EKIS - Zugriff ein Telefonkontakt erfolgt
und innerhalb von 48 Stunden nach dem EKIS - Zugriff ein weiterer, bei welchem
das Ergebnis der Abfrage mitgeteilt wird.
Das Ergebnis der Auswertung wurde nach verschiedenen Kriterien geordnet in den einzelnen Anlagen dargestellt..
Die
Auswertung jener fünf EKIS - Abfragen,
die Helmut KA. in zeitlicher Nähe (jeweils innerhalb 48 Stunden vor und 48
Stunden nach den EKIS -Abfragen zu
Telefonaten mit der Nummer 066413818668 (dabei handelt es sich um jene
Telefonnummer, von der Josef KLEINDIENST behauptete, dass er
unter
dieser Telefonnummer mit Michael KREißL telefoniert habe)
tätigte, ergab keine Hinweise auf missbräuchliche EKIS - Abfragen. Zwei der fünf Kopienakte des Bez. Pol.
Kommissariates Ottakring konnten allerdings vorderhand nicht mehr
aufgefunden und eingesehen werden.
h)
Faktenzuordnung zu den Verdächtigen
Aus
der bestehenden Verdachtslage wurde das nachfolgende personenbezogene
Faktenverzeichnis erstellt.
Die
Aussagen jener Verdächtigen, welche Kilometergeldabrechnungen gelegt haben,
'werden zusammengefasst soweit in diesem Kapitel wiedergegeben, als nicht ein
konkreter Bezug zu einem nummerischen Faktum besteht. In diesem Fall erfolgt die Wiedergabe der Verantwortung der
Verdächtigen bei den nummerischen Fakten (Abschnitt 2).
Aufstellung
der Verdächtigen und der ihnen zugeordneten Fakten:
Verdächtiger |
Faktenzahl |
1. Mag. Hilmar KABAS |
Allgemein, 1,2,3,4,9
(früher 10), 12 (früher 13), 14 (früher 17), 15 (früher 18), 16 (früher 19),
17 (früher 20) |
2. Michael KREißL |
Allgemein
2,3,4,5,6,7(früher 8), 9 (früher 10), 15 (früher 18), 17 (früher 20), 18
(früher 21), 19 (früher 22), 20 (früher 23), 23 (früher 34), 24 (früher 42) |
3. Helmut KA. |
Allgemein,
Sichergestellte Unterlagen, 9 (früher 10), 13 (früher
14) |
4. Helmut SCHM. |
Allgemein, 7 (früher
8),22 (früher 31) |
5. Werner RA. |
Allgemein, 13 (früher 14) |
6. Franz ST. |
Allgemein,2 |
7. Heinz LA. |
Allgemein 2,3A, 3B |
8. Dietmar H. |
Allgemein, 23 (früher 34) |
9. Gilbert L. |
Allgemein |
10. Wemer H. |
Allgemein, 21 (früher 24) |
11. Wolfgang SCH. |
Allgemein |
12. Wolfgang H. |
7 (früher 8) |
13. Josef KLEINDIENST |
Allgemein,1,2,3A,3B,4,5,
7 (früher 8), 11 (früher 12), 12 (früher
13), 18 (früher 21), 22 (früher 31) |
14. Walter S. |
6 |
15. Horst BINDER |
3C, 10 (früher 11), 11
(früher 12), 13 (früher 14), 20 (früher
23) |
|
|
16.Leopold M. |
8 (früher 9) |
17. Johann B. |
8 (früher 9) |
18. Peter S. |
2 |
19. Dr. Wolfgang Z. |
16 (früher 19) |
20. Dr. Gerhard C. |
20 (früher 23 |
21. Mag Martin M. |
24 (früher 42) |
Zu
den einzelnen Verdächtigen:
1.
Mag Hilmar KABAS
Dem
Abgeordneten zum Wiener Landtag Mag. Hilmar KABAS kommt im Tatgeschehen
vermutlich eine zentrale Rolle zu. Insbesondere führte laut Angaben des
KLEINDIENST der Informafionsfluss zu Mag.
Hilmar KABAS, welcher danach e mediale Verwertung vornahm (
Niederschrift v. 19.10.2000).
Mag.
Hilmar KABAS steht daher auch im Verdacht, für die angebliche Bezahlung der
Beamten für die lnformnationsbeschaffung verantwortlich zu sein.
Konkret können Mag. Hilmar KABAS folgende Fakten zugeordnet werden:
Mag. Hilmar Kabas |
Allgemein, 1,2,3,4, 9 (früher 10), 12 (früher 13, 14 (früher 17), 15
(früher 18), 16 (früher 19), 17 (früher 20 |
Mag.
Hilmar KABAS wurde am 17.01.2001 niederschriftlich einvernommen und gab an, von
seinem Recht Gebrauch machen zu wollen, seine Aussage nur vor dem
Untersuchungsrichter zu leisten.
2.
Michael KREißL
Dem Abgeordneten zum Wiener Landtag Michael KREißL kommt im Tatgeschehen vermutlich ebenfalls eine zentrale Rolle zu. Laut Angaben des Josef KLEINDIENST ist ihm von Michael KREißL angeboten worden, Informationen zu beschaffen und für die Bezahlung fingierte Kilometergeldabrechnungen vorzulegen. Aus diesen Angaben des Josef KLEINDIENST kann geschlossen werden, dass Michael KREißL einen wesentlichen Beitrag zum Tatgeschehen lieferte. Insbesondere besteht der Verdacht, dass der Tatplan für manche der Fakten von ihm entwickelt wurde.
Aufgrund
der bisherigen Kontenauswertung erhielt Michael KREIßL von der AUF Zahlungen in
der Höhe von S 73.766,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank
Austria 256 116 036/00 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte
sind Schecks und einmal eine Abrechnung Grillfest um ca. S 20.000,-
ei
der Sichtung des Datenbestandes im Büro KREißL konnten hinsichtlich der im
gegenständlichen Schreiben aufgelisteten Fakten keine Hinweise auf gerichtlich
strafbare Handlungen vorgefunden werden.
Bezüglich
der bei den Hausdurchsuchungen im Büro KREIßL und dessen Wohnung
sichergestellten Unterlagen darf auf den obigen Abschnitt e) verwiesen werden.
Michael
KREI ßL können folgende Fakten zugeordnet werden:
Michael Kreißl |
Allgemein 2,3,4,5,6,7
(früher 8, 9 (früher 10), 15 (früher 18), 17 (früher 20), 18 (früher 21), 19
(früher 22), 20 (früher 23), 23 (früher 34), 24 (früher 42) |
Michael KREißL wurde am 27.12.00 niederschriftlich einvernommen und gab an, eine Aussage nur vor dem Untersuchungsrichter leisten zu wollen.
3. Helmut K.
In einer Ebene unter Mag. Hilmar KABAS und Michael KREißL ist nach dem Erhebungsstand dem Kriminalbeamten Helmut K. ( gemeinsam mit Josef KLEINDIENST) eine gewichtige Rolle zuzuordnen. Aus der Sichtung der Überweisungen der AUF für die Kilometerabrechnungen ist ersichtlich, dass Helmut K. mit einer erhaltenen Summe von S 211.000,19 sich von den anderen bezahlten Verdächtigen deutlich abhebt.
Unabhängig
von den gebildeten Faktenkreisen besteht daher der Verdacht, dass Helmut K. im
Zeitraum von 26.03.96 bis 13.04.2000 einen Betrag von S 211.000,19 als Beamter
erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner
dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei
weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREißL übergebenen Abrechnungen).
Aufgrund
der bisherigen Kontenauswertung erhielt Helmut K. von der AUF insgesamt
Zahlungen in der Höhe von S 219.529,19. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom
Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet.
Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und
dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.
Weiters
ergeben sich bezüglich Helmut K. aus der Sichtung der sichergestellten
Unterlagen Verdachtsmomente in Richtung strafbare Verletzungen der Amtspflicht,
wobei diesbezüglich wie folgt ausgeführt werden kann:
Die
bei den Hausdurchsuchungen "K.“ sichergestellten Unterlagen u Dokumente
(insgesamt drei Kuverts) sowie die sichergestellten Datenträger wurden
zwischenzeitlich
genau gesichtet. Am Bez. Pol.Koat
Ottakring (Dienstelle des Helmut
K.) wurden entsprechende Erhebungen zu den
vorgefundenen Aktenkonvoluten getätigt.
Neben
Aktenkonvoluten und Datenträgern wurden insbesondere Unterlagen, die auf
Kilometergeldabrechnungen des K. hinweisen, sichergestellt. Konkret handelt es sich um
Bemerkenswert
erscheint ferner die Sicherstellung nachstehender Unterlagen, wobei zu den
Führerscheinen und dem Waffenpass bemerkt wird, dass derartig Dokumente im
Falle ihrer Sicherstellung nach Todesfällen üblicherweise an die
Ausstellungsbehörde bzw. die ausstellende Dienststelle übermittelt werden:
·
Waffenpass und Führerschein des Karl P.; hinsichtlich
des Karl P. konnte erhoben werden, dass Karl P. am 16.10.1995 verstorben ist,
am Bez. Pol. Koat Ottakring besteht im Ges - Protokoll zu G 323195 eine diesbezügliche
Eintragung, der Akt selbst konnte nicht mehr vorgefunden werden,
· Führerschein des Manfred V.; hinsichtlich des Manfred V. konnte erhoben werden, dass Manfred V. am 28. 4.1999 mit einer Handgranate Selbstmord verübt hat, der Kopienakt des Bez. Pol. Koat Ottakring war nicht mehr auffindbar, aus der Grundmeldung der Sicherheitswache und dem Krb Tagesbericht geht hervor, dass Helmut K. als Mitglied der polizeilich Kommission am Vorfallsort anwesend war,
·
5 EKIS/KFZ -Zentralregisteranfragen betreffend
Fahrzeuge der J. Radana. sowie eine
Anfrage betreffend verwaltungsstrafrechtliche Vormerkungen der J. Radana,
jeweils vom 17.1.1997 (gefunden wurden lediglich Aktenunterlagen betreffend
eine Amtshandlung/Körperverletzung z. N. d. J. R. beginnend am 28.4.1997),
·
zwei von Helmut K. gestellte Anfragen an das KFZ -
Zentralregister vom 11.4.2000 mit handschriftlichem Vermerk B 210/0199
betreffend ein auf ihn selbst zugelassenes KFZ und ein auf ihn selbst
zugelassenes Motorrad,
·
eine Strafregisteranfrage (SC) betreffend den Helmut
K. vom 12.3.1992 mit Rundsiegel und Stampiglie, unterschrieben mit "Für
die Richtigkeig R., Grl - Gruppenführer der Gruppe 3“.
Erwähnenswert
erscheint auch, dass auf einer in der Wohnung des Helmut K. sichergestellten
Diskette ein "Vertrag geschlossen
zwischen J. Radenko und J. Radana im
Zuge der Scheidungsverhandlung beim BG Hemals am 3. 7.1997“ gefunden werden
konnte. Wie oben erwähnt wurden bei
Helmut K. auch Aktenunterlagen betreffend eine Amtshandlung des Bez. Pol. Koat
Ottakring vom 28.4.1997 nach einer Körperverletzung des J. Radenko z. N. der J.
Raden gefunden, wobei K. den Unterlagen zufolge allerdings wegen seiner
langjährigen Bekanntschaft zum Verdächtigen J. Radenko von der Mitwirkung an
dieser Amtshandlung entbunden worden ist.
Im
Zuge der den Hausdurchsuchungen nachfolgenden Erhebungen ist aufgetaute dass
Helmut K. hinsichtlich des J. Radenko noch am 28.6.1998 eine
Zentralmeldeamtsanfrage stellte, wobei die Amtshandlung Kr 1172-0/97 gegen
diesen J. Radenko am 28.4.1997 begonnen hat und letztmals am 20.03.19 ein
Aktenvorgang (Vorführung zu Vf 100310198) begonnen hat.
Hinsichtlich
des B. M. und des P, K. hat K. noch am 12.5.2000
und 19.7.2000 Zentraimeldeamts- und EKIS-Anfragen gestellt, wobei die
Amtshandlung D 3674-0/99 gegen die Genannten am 9.12.1999 ihren
Ausgang
genommen hat. Einer Auskunft der Kanzlei des Bez. Pol. Kommissariate
Ottakring zufolge ist in der Angelegenheit allerdings erst am 10.08.2000 eine
Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien erstattet worden.
Auf
einer in der Wohnung des Helmut K. sichergestellten Diskette wurde u.a. ein
Einspruch eines Norbert Z. vom 10.1.1995 gegen eine Strafverfügung des
Bez. Pol Kommissariat Hernals vom
21.12.1994 zur ZI. Cst 224453/Hn/9 vorgefunden. Bei dem Norbert Z. handelt es sich um einen Kriminalbeamte des
Bez. Pol. Kommissariat Ottakring, Gruppe
II. Begründet
wird der Einspruch damit, dass das Tatfahrzeug am 20.9.1994 von einem Bekannten
des Norbert Z. gelenkt worden sei. Bei dem Bekannten handle es sich um den
Gerhard N. (..) wohnhaft in Wien 16. (...)
Hinsichtlich
dieses Gerhard N. konnte erhoben werden, dass er am 15.11.1994 in seiner
Wohnung in Wien 16., (...) Selbstmord durch Erschießen begangen hat. Der Vorfall wurde am Bez. Pol. Kommissariat Ottakring zur Zi. Ges 336/0/94
protokolliert. Die Leiche des Gerhard
N. wurde im Beisein von Kriminalbeamten
der Gruppe I des Bez. Pol. Kommissariat Ottakring kommissioniert. Weder Helmut K. noch Norbert Z. - beide
gehören der Kriminalbeamtengruppe II an - waren an der Kommissionierung
beteiligt.
Durch
die Wirtschaftspolizei wurde versucht vom Bez.
Pol. Kommissariat Hernals den
do. Verwaltungsstrafakt Cst
224453-Hn/94 beizuschaffen, um abzuklären, ob der Einspruch so wie er am
Datenträger gefunden wurde, auch tatsächlich zum Akt gekommen ist. Da Verwaltungsstrafakten lediglich fünf
Jahre aufbewahrt werden konnte der Akt aber nicht mehr beigeschafft werden.
Bezüglich
der Auswertung der EKIS- Protokolldaten mit bestehenden Aktenvorgängen wurde
bei den Aktivanfragen des Helmut K. bei 61 Person festgestellt ( aufgrund der
Steckzettelkartei des Koat Ottakring), dass kein Aktenvorgang nachvollziehbar
ist.
Von
Helmut K. wurden 798 Anfragen mit Dienstnummern vorgenommen. Bei 16 Personen konnte aufgrund der beigeschafften
Akten festgestellt werden, dass Helmut K. als Bearbeiter nicht aufscheint.
Ein
Abgleich mit den bis dato bekannten Zielpersonen brachte 4 Treffer, es handelt
sich dabei allerdings um jene Personen, welche in den bei der Hausdurchsuchung
an der Wohnadresse sichergestellten Aktenläufen aufscheinen. Wie oben ausgeführt, wurden die Anfragen des
Helmut K. bezüglich der Zielpersonen nach der Durchführung der Amtshandlungen
gestellt.
Bei
der Auswertung des von Helmut K. persönlich bei der WP abgegebene PC "COMPAQUE" ProLine MT 4166 konnten folgende möglicherweise
für das Verfahren relevante Textpassagen vorgefunden werden:
·
ein Schreiben des Helmut K. an den Michael KREißL vom
1.7.1998, in dem Helmut K. ausführt, als Personalvertreter der AUF im Juni 1998
870 Kilometer mit seinem Privat - PKW gefahren zu sein; bei einem Kilometergeld
von S 4,60.- ergebe das einen Betrag von S 4.002.- und er ersuche u Oberweisung
dieses Betrages, sowie
·
in einer "Mitarbeiterinformation" der AUF
mit dem Vermerk "DIENT NUR ZUM INTERNEN GEBRAUCH“ der Passus: " Im Oktober 196 wurde uns eine Liste mit 18 Wachzimmern welche seitens des Dienstgebers geschlossen werden sollen zugespielt' (dazu siehe auch Faktum 3A).
Bei
der vorliegenden Rufdatenauswertung konnten keine Auffälligkeiten festgestellt
werden.
Zur Niederschrift mit Helmut K.:
Helmut
K. wurde durch die Wirtschaftspolizei am 17.1.2001 zu den Fakten 3C, 9 (früher
10), 13 (früher 14), früher 15, früher 35 sowie zu Allgemeinem
(Kilometergeldfrage, bei ihm sichergestellte Unterlagen, EKIS –
Protokollauswertung) einvernommen. Die
Aussagen des Helmut K. zu den einzelnen Fakten sind
jeweils
bei den bezughabenden Fakten wiedergegeben, seine Aussagen zum Allgemeinen
werden in der Folge dargestellt. Das
Einvernahmeprotokoll mit Helmut K. ist im zweiten"(Personen)Ordner
Allgemein/K.' abgelegt.
Der
Verdächtige Helmut K. hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme angegeben,
dass er seit Anfang 1996 Kilometergelder von der AUF erhalten habe. Die Höhe
der Kilometergelder sei variabel und monatlich mit S 4000.- begrenzt
gewesen. Ein Fahrtenbuch habe er nicht
geführt sondern lediglich lose Aufzeichnungen, die er - nicht aufgehoben
habe. Versteuert habe er die
Kilometergelder nicht.
Im
Regefall habe er alle zwei Monate schriftlich bekanntgegeben, wieviel Kilometer
er in den einzelnen Monaten gefahren sei und in der Folge sei ihm etwa ein bis
drei Monate später das Kilometergeld auf sein Konto überwiesen worden.
Mit
dem Kilometergeld seien nur Fahrtkosten abgegolten worden und keine anderen
Aufwendungen. Die Kilometergelder
stellten auch keine Abgeltung für andere Leistung von ihm dar, insbesondere
keine Abgeltung für die Weitergabe dienstliche Informationen,
Die
bei ihm sichergestellten Dokumente (Führerscheine und Waffenpass) habe er
lediglich aus Schlamperei infolge seiner Arbeitsüberlastung nicht an die
Behörde abgeliefert.
Die
KFZ - Zentralregisteranfragen betreffend die J. Radana seien aktenmäßig
gedeckt. Er habe sie gestellt, weil er
als Kriminalbeamter mit Vorführungsakten und Strafgeldeinhebungen betreffend
den J, Radenko (= Gatte der Radana J. befasst gewesen sei und das Fahrzeug des
J. eine Zeit lang auf seine Gattin zugelassen gewesen sei. Mit diesen Anfragen habe er sich eine Übersicht
über die Lage verschafft.
Die
KFZ - Zentralregisteranfragen sein eigenes KFZ und sein eigenes Motorrad
betreffend habe er gestellt, nachdem er am Bez. Pol. Koat Ottakring eine
Anzeige gegen unbekannte Täter erstattet habe, weil ihm u.a. sein Führerschein
und seine
Zulassungsscheine entfremdet worden seien. Dieser Vorgang sei am Bez. Pol. Koat Ottakring zur Zahl B 210/0199 protokolliert worden.
Wie
es zur Ausstellung der ihn betreffenden "Strafregisterauskunft SC"
vom 12.3.1992 gekommen ist wisse er nicht, er könne sich an diesen Vorgang
nicht mehr erinnern.
Den „Vertrag geschlossen zwischen
J. Radenko und J. Radana im Zuge Scheidungsverhandlung beim BG Hemals am 3.7.1997" habe er
entworfen. Der J. Radenko sei 1997 nach einer Körperverletzung und Gefährlichen
Drohung zum Nachteil seiner Gattin in U - Haft genommen worden. Er sei mit dem Ehepaar J. privat bekannt
gewesen und habe die J. Radana in der Folge in Behördenangelegenheiten
unterstützt.
An
die Zentralmeldeamtsanfrage betreffend den J.KIC Radenko vom 28.6.1998 könne er
sich nicht mehr erinnern. Möglicherweise habe er den Akt Vf 1003/0/98 gegen J.
Radenko bearbeitet, möglicherweise habe ihn aber auch ein Kollege gefragt, ob
J. Radenko noch an der bekannten Adresse wohnt und er habe die
Zentralmeldeamtsanfrage gestellt.
An
den Grund der Anfragen vom 12.5.2000 und 19.7.2000 betreffend den B. M. und den
P. K. könne er sich nicht mehr erinnern, es habe aber jedenfalls einen
Aktenbezug gegeben. Vermutlich habe er
den Akt, der in Verstoß geraten ist, rekonstruieren müssen.
Über
Befragen zum Einspruch des Norbert Z. gegen eine Strafverfügung, der auf einer
bei ihm sichergestellten Diskette gefunden worden ist, gab Helmut K. an, dass
er sich nicht erklären könne, wie der Einspruch auf die Diskette kommen ist. Er
habe den Einspruch jedenfalls nicht verfasst.
Seine Disketten seien im Büro für jedermann zugänglich und der von ihm
benutzte PC sei nicht durch ein Passwort gesichert gewesen.
Den
Umstand, dass 61 jener Personen, die er im EKIS angefragt hat, nicht in der
Steckzettelkartei des Bez. Pol. Koat Ottakring aufscheinen, erklärte Helmut K.
damit,
dass vielfach EKIS - Anfragen im Zuge von Perlustrierungen bei Streifen erfolgt
seien und dann keine Vormerkung in der Steckzettelkartei bestehe, wenn gegen
die von der Anfrage betroffene Person kein Aktenvorgang begonnen worden
Ausserdem habe er vielfach für Kollegen, die im Aussendienst Personen kontrollierten, EKIS - Anfragen gestellt. Wenn bei solchen Anfragen „nichts herausgekommen“ sei, sei die Anfrage auch nicht dokumentiert worden bzw. sei eine Dokumentation nicht nachvollziehbar. Die Anfragen könnten nämlich sehr wohl in einem Akt Niederschlag gefunden haben. Wenn aber gegen die angefragte Person selbst keine weiteren Erhebungen geführt worden seien oder die angefragte Person nicht zur Anzeige gebracht worden sei, schienen diese Personen nicht im Protokoll nicht in der Steckzettelkartei auf.
Dass
er bei 16 jener Personen, die er mit Dienstnummer angefragt hat, nicht als
Sachbearbeiter aufscheint, erklärte Helmut K. damit, dass es im täglichen
Dienstbetrieb durchaus üblich sei zur Unterstützung von Kollegen EKIS- Anfragen
durchzuführen.
Helmu
K. bekannte sich jedenfalls zusammenfassend keiner strafbaren Handlung für
schuldig.
Helmut
K. können folgende Fakten zugeordnet werden:
HeImut K. |
Allgemein,
Sichergestellte Unterlagen, 9 (früher 10), 13 (früher 14) |
4. Helmut S.
Der
Sicherheitswachebeamte Helmut S. wird von Josef KLEINDIENST in den
Niederschriften vom 19.12.00 und 24.10.00 belastet. Insbesondere steht Helmut S. im Verdacht, im 10. Bezirk der zuständige. Ansprechpartner für benötigte
Meldeauskünfte, Akte oder EKIS - Anfragen gewesen zu sein.
Ein
komplette Zusammenfassung der Verdachtsmomente ist im Bericht v. 15.12.2000
wiedergegeben.
Unbhängig
von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der
Sicherheitswachebeamte Helmut S. im Zeitraum vom 7.3.96 bis 24.09.99 einen
Betrag von S 138.659,80 als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm
ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der
freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREißL
übergebenen Abechnungen).
Aufgrund
der bisherigen Kontenauswertung erhielt Helmut S. von der AUF Zahlungen in der
Höhe von S 170.628,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank
Austria 418 071 809 geleistet. Die
wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und
dürften daher den Kilometergeldabrechnungen
zuzuordnen sein.
Bei
der Sichtung des an der Wohnadresse des Helmut S. sichergestellten
Datenmaterials konnten ebenfalls Fahrkostenabrechnungen für die Jahre 1996-1999
in der Höhe von insgesamt S 147.608,80 sichergestellt werden.
Von
Helmut S. wurden 89 Anfragen mit der Dienstnummer gestellt. Zu 13 Anfragen konnte im BPK Favoriten kein
Aktenvorgang gefunden werden ( Bericht v. .12.02.01).
Helmut
S. können folgende Fakten zugeordnet werden:
HeImut
S. |
1Allgemein, 7 (früher 8),22 (früher 31 ) |
Verantwortung
zum Faktum Allgemein:
Helmut S. wurde am 12.12.00 niederschriftlich einvernommen und war nicht geständig. Es gebe laut seinen Angaben in jedem Anfragefall einen Aktenvorgang, welcher nachvollziehbar sein müsste.
Die
Abrechnung der Fahrtkosten stelle eine Vergütung für die mit seinem Privatauto
zurückgelegten Kilometer dar. Ein Fahrtenbuch habe er nicht geschrieben.
In
einer neuerlichen Einvernahme am 11.01.2001 wurde Helmut S. konkret zu jenen 11
Anfragen einvernommen, zu welchen kein Aktenvorgang besteht. Helmut S. gab an,
dass er sich aufgrund der zurückliegenden Zeitspanne ich nicht mehr erinnern
könne, in welchem Zusammenhang die Anfragen gestellt wurden. Er sei sich aber
sicher, dass die mit den Dienstnummern durchgeführten Anfragen er Gegenstand
von Amtshandlungen gewesen seien.
5.
Werner R.
Zu
dem Sicherheitswachebeamten Werner R. wurden nur einzelne Kilometerabrechnungen
vorgefunden.
Aufrund
der bisherigen Kontenauswertung erhielt Werner R. von der AUF Zahlungen in der
Höhe von S 8.052.70. Die Buchungstexte lauten „Scheck" und „PV-Wahlkampf“.
Von
Werner R. wurden von 436 EKIS - Anfragen 327 mit der Dienstnummer gestellt.
Die
Überprüfung der von Werner R. durchgeführten EKIS - Abfragen mit seiner
Dienstnummer hat ergeben, dass bei insgesamt 152 Abfragen, weiche sich auf
insgesamt 22 natürliche oder juristische Personen bezogen (d.h. zu einer Person
wurden durchwegs mehrere Anfragen gestellt), keine eindeutige Zuordenbarkeit zu
Aktenvorgängen besteht.
Werner
R. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Werner R. |
Allgemein, 13 (früher 14) |
Verantwortung
zum Faktum Allgemein:
Werner
R. wurde am 16.01.2001 niederschriftlich einvernommen und gab an, dass er
sämtlich EKIS- Anfragen aus dienstlichem Interesse gestellt habe. Er habe
keinerlei Informationen weitergegeben. Die von ihm verrechneten Kosten hätten
den Aufwand als Personalvertreter bei weitem nicht abgedeckt.
6.
Franz ST.
Der
Sicherheitswachbeamte Franz ST. wird von Josef KLEINDIENST insbesondere in den
Niederschriften v.19.10.2000 und 24.10.2000 belastet.
Zusammengefasst
gab Josef KLEINDIENST an:
Wenn
ich etwas aus dem 19. Bezirk benötigt
habe, habe ich mich an S. gewendet. Zu
einzelnen Details befragt gebe ich an, ob ich H. kontaktiert habe, weiß ich im
Moment nicht. S. habe ich mehrmals kontaktiert. Erinnerlich ist mir ein Vorfall
hinsichtlich einer Strafrechtsanzeige.
Angefordert wurde diese entweder von KABAS oder KREißL. Ich kann mich nicht mehr im Detail daran
erinnern. Die genaue Anzeige ist mir nicht genau in Erinnerung. Ich habe sie
mir von S. faxen lassen und habe sie dann entweder an KREIßL oder KABAS
übergeben. Ich möchte in diesem Zusammenhang festhalten, dass mich KREißL nur
dann kontaktiert hat, wenn er selbst nicht weitergekommen ist oder keine Zeit
hatte.
Ein
komplette Zusammenfassung sämtlicher Niederschriften mit Bezug zu Franz S. ist
im Bericht v.20.12.2000 wiedergegeben ( Ordner S. Allgemein).
Unabhängig von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Franz ST. im Zeitraum von 16.01.97 bis 16.02.00 einen Betrag von S 126.782,90.- als Beamter erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei weiterzuleiten. Der Betrag von 5 126.782,90.- ergibt sich sowohl aus der Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen
Kilometergeldabrechnungen
als auch aus einem in der Wohnung des Franz S. sichergestellten Konvolut von
Fahrtkostenabrechnungen.
Aufgrund der bisherigen Kontenauswertung erhielt Franz ST. von der AUF Zahlungen in der Höhe von insgesamt S 133.248,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate dar und dürften daher den oben erwähnten Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen sein.
Bei
der Hausdurchsuchung an der Wohnadresse des Franz S. in Wien 13., (..) wurden
neben zwei PCs (auf denen keine verfahrenswesentlichen Daten gefunden werden
konnten) eine Reihe von Disketten (auf einer wurden Fahrtkostenabrechnungen
gefunden), eine Kopie des Tagesberichtes des Wachzimmers Hohe Warte vom
19.8.2000, ein Konvolut von Fahrtkostenabrechnungen sowie PSK - Kontoauszüge
ein Konto des Franz S. betreffend sichergestellt.
Bei
der Auswertung der von Franz S. mit der Dienstnummer gestellten EKIS - Abfragen
wurde festgestellt, dass zu einer Abfrage betreffend den Paul W. vom 12.7.1998
um 01.09 Uhr am Bez. Pol. Kommissariat Döbling kein Aktenvorgang
gefunden werden konnte.
Die
Auswertung der Rufdaten der beiden Telefonanschlüsse des Franz S. mit den
Nummern (..) und (..) ergab keine Auffälligkeiten.
Franz ST. können folgende Fakten zugeordnet werden:
Franz
ST. |
Allgemein,2 |
Verantwortung
zum Faktum Allgemein:
Zum
Faktum Allgemein wurde Franz S.. am 13.10.2000 durch die Kriminalabteilung
Oberösterreich und am 03.11.2000 sowie am 19.12.2000 durch
die
Wirtschaftspolizei niederschriftlich einvernommen. Zusammenfassend gab er dazu
an, dass er im Rahmen seiner Personalvertretungsagenden genauso wie Josef
KLEINDIENST zwar Informationen aus dem internen Betrieb der Sicherheitswache
besorgt habe, er könne sich aber nicht daran erinnern, Informationen über
Amtshandlungen besorgt zu haben. Ferner
habe er nie Daten aus dem EKIS an polizeifremde Personen weitergegeben und er
habe auch nie einen diesbezüglichen Auftrag oder ein diesbezügliches Ersuchen
erhalten. Letztlich sei er nie für die
Weitergabe von EKIS - Daten bezahlt worden.
Bei
der Wirtschaftspolizei gestand Franz S. zu, von der AUF im Zeitraum von 1996
bis 1999 Geldzahlungen als Kilometergeld im monatlichen Höchstbetrag von S
3000,- erhalten zu haben. Er sei aber
mit Sicherheit mehr Kilometer gefahren, als er verrechnet habe. Über Vorhalt der für die Monate November
1998, Dezember 1998 und Jänner 1998 gleichbleibenden Kilometeranzahl von 610
gab Franz S. an, dass er eben nicht mehr verrechnen habe können als jene
Kilometerleistung, die S 3000.- Kilometergeld entsprochen habe. Über Vorhalt,
dass bei der Auswertung der Kilometergeldaufstellungen teilweise auffällig hohe
Kilometerleistungen für Dienststellenbesuche innerhalb Wiens festgestellt
worden sind, gab Franz S. an, dass er bei Dienststellenbesuchen meistens von zu
Hause ins AUF - Büro in die Bartensteingasse oder das Fach- und
Zentralausschussbüro Am Hof gefahren sei und von dort aus die Dienststellen
besucht habe. Anschließend sei er
meistens wieder nach Hause gefahren.
Den
Tagesbericht des Wachzimmer Hohe Warte vom 19.8.2000 habe er einen Tag bevor
bei ihm die Hausdurchsuchung durchgeführt worden ist kopiert, weil der Akt
plötzlich unauffindbar gewesen sei und er mit dem Tagesbericht dokumentieren
habe wollen, dass er den Akt ordnungsgemäß abgegeben hat und deshalb nicht für
dessen Verschwinden verantwortlich sei.
Über
konkreten Vorhalt einiger auffälliger Zentralmeldeamtsanfragen ("Paula vom
2.3.1999, „Karl" am 1.1.2000 und "Irene/Michelle" vom 9.4.2000)
und eine Strafregisteranfrage betreffend den Paul W. vom 12.7.1998 gab Franz S.
an sich nicht mehr an die Anfragen bzw. deren Grund erinnern zu können.
Die
EKIS - Abfragen betreffend den Wolfgang S. und die A. habe er deshalb ohne
Aktenzahl gestellt, weil es zum Zeitpunkt der Anfrage noch keine Aktenzahl
gegeben habe.
Die
KFZ- Anfrage betreffend das KFZ (..)
habe er im Zusammenhang einer Abschleppung gestellt.
Mit
„Bzl G. " oder mit „Revlnsp G.“ im Bezug habe er angefragt, weil von den
beiden um die Abfragen ersucht worden sei, nachdem in deren Wachzimmer
Billrothstraße das EKIS nicht funktioniert habe.
7. Heinz L.
Der
Sicherheitswachbeamte Heinz L. wird von Josef KLEINDIENST in der Niederschrift
v. 19.10.2000 belastet. Josef KLEINDIENST zufolge habe Heinz L. glaublich Geld
bekommen, um Informationen wie Helmut K. zu besorgen.
Unabhängig
von den gebildeten Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der
Sicherheitswachebeamte Heinz L. im Zeitraum von 07.03. bis 03..12.96 einen
Betrag von S 40.677,80 als Beamter erhalten hat, um Informationen welche ihm
ausschließlich aus seiner dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der
freiheitlichen Partei weiterzuleiten (Sichtung der von Michael KREIßL übergebenen
Abrechnungen).
Nach dem Ergebnis der bisherigen Kontenauswertung erhielt Heinz L. von der AUF Zahlungen in der Höhe von insgesamt S 72.611,40. Die Zahlungen wurden von den Konten der Bank Austria 418 071 809 und 256 1 036/00 u. 102 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte stellen Monate und Schecks dar und dürften daher die Zahlungen den Kilometergeldabrechnung zuzuordnen sein.
Bei der am 25.10.2000 an der Wohnadresse des Heinz L. durchgeführten Hausdurchsuchung wurde ein Notebook sichergestellt, das früher von Josef KLEINDIENST benutzt worden ist. Dessen Auswertung erbrachte keine Hinweise auf verfahrensrelevante Vorgänge.
EKIS - Protokollauswertungen wurden nicht vorgenommen, da Heinz L. technisch möglichen Betrachtungszeitraum über keine EKIS-Berechtigung verfügte.
Die
Auswertung der Rufdaten seit 20.4.1999 der Telefonnummer des Heinz L. (..)
ergab häufige Kontakte zu Werner R. (3186 Sekunden) und Dietmar H. (1701
Sekunden). Zu Josef KLEINDIENST hatte
Heinz L. nur 270 Sekunden telefonisch Kontakt.
Heinz
L. können folgende Fakten zugeordnet werden:
Heinz
L. |
Allgemein 2,3A, 3B |
Verantwortung
zum Faktum ALLGEMEIN:
Heinz
L. wurde am 31.10.00 niederschriftlich einvernommen und gab zusammengefasst
folgendes an:
Es
sei richtig, dass er in Personalvertretungssachen Informationen an Michael KREIßL bzw.
Josef KLEINDIENST weitergeleitet habe.
Auf die Frage ob es weitere Fälle gab, antwortete Heinz L.:
"Es
handelte sich z.B. um Statistikangelegenheiten, ich meine damit z.B. Aufstellungen
über Suchtgiftamtshandlungen und auch in anderen Bereichen, wie z.B.
Mißhandlungsvorwürfe gegen Kollegen.
KLEINDIENST ersuchte mich immer wieder um Bekanntgabe von
Amtshandlungen, die sich im Bezirk abspielten, bezogen auf
Schwarzafrikaner. Ich bin im
Personalvertretungsbüro Am Hof 4 gesessen und hat KLEINDIENST sein Büro zwei
Zimmer weiter gehabt"
Von Heinz L. wurde zugestanden, dass
die von ihm gestellten Kilometerabrechnungen fingiert waren und er die
Kilometer in Wahrheit nicht gefahren ist.
Diese Form der Abrechnung sei gewählt worden, um seinen Verdienstentgang
als nicht freigestellter Personalvertreter abzugelten. Seitens der AUF sei ihm
vorgegeben worden monatlich nicht mehr als S 4000.- zu verrechnen, weshalb er
die Kilometergeldabrechnungen so gestaltet habe, dass sie rd. S 4000,- .im Monat ausmachten.
Die Verantwortung zu den weiteren
Fakten wurde bei den einzelnen Faktenkreisen eingearbeitet.
8. Dietmar H.
Josef KLEINDIENST gab in der
Niederschrift vom 19.10.2000 an, dass er sich an Dietmar H. gewandt habe, wenn
er Informationen aus dem 17. Bezirk benötigte.
Konkrete von Dietmar H. beigeschaffte Informationen konnten von Josef
KLEINDIENST allerdings nicht angeführt werden. Dietmar H. habe laufend
Überweisungen von den Konten der AUF bzw. der FPO erhalten.
Unabhängig von den gebildeten
Faktenkreisen besteht der Verdacht, dass der Sicherheitswachebeamte Dietmar H.
im Zeitraum von 10.03.98 bis 23.12.99 einen Betrag von S 71.402,88 als Beamter
erhalten hat, um Informationen, welche ihm ausschließlich aus seiner
dienstlichen Tätigkeit bekannt sind, an Politiker der freiheitlichen Partei
weiterzuleiten ( Sichtung der von Michael KREißL übergebenen Abrechnungen).
Aufgrund der bisherigen
Kontenauswertung erhielt Dietmar H. von der AUF Zahlungen in der Höhe von S
80.122,00. Die Zahlungen wurden fast gänzlich vom Konto bei der Bank Austria 418 071 809 geleistet. Die wesentlichen erkennbaren Buchungstexte
stellen Monate dar und dürften daher den Kilometergeldabrechnungen zuzuordnen
sein
Die
unter der Benutzerkennung Hebns7 mit der Dienstnummer durchgeführten EKIS -
Anfragen wurden überprüft.. Danach wurden im Bez. Pol. Koat Hernals die
bezughabenden Kopienakte überprüft.
Zu
vier angefragten Namen konnten im Protokoll des Bez. Pol. Koat Hernals keine Aktenvorgänge festgestellt werden.
Bezüglich eines Aktenvorganges wird allerdings auf den nachgereichten Aktenlauf
verwiesen.
Aufgrund
der weiteren Erhebungen konnte für die Person des Cemil K. ein
Verwaltungsstrafakt (...) vorgefunden werden. Aus der Anfragezeit und dem
Zeitpunkt der Amtshandlung ergeben sich keine Differenzen.
Aufgrund
dieser weiteren Erhebungen reduziert sich die Zahl der Anfragen ohne Aktenlauf
auf drei.
Mit
einer Ausnahme - Abfrage Ali A. - fanden die Anfragen, bei denen Aktenvorgänge
am Kommissariat feststellbar sind, am gleichen Tag der Aktenbearbeitung
statt. Die Zeitspanne zwischen
Aktenbeginn und Abfrage im Fall A. ist für Dietmar H. möglicherweise mit der
Dauer des Aktenlaufes erklärbar.
Die
Auswertung der EKIS Anfragen ergab keine Treffer in Bezug auf die bekannten
Zielpersonen. Bei der Hausdurchsuchung in der Wohnung von Dietmar H. wurde ein
Computer sichergestellt. Die Auswertung
ergab keine neuen Erkenntnisse zum Sachverhalt.
Aus
der Rufdatenauswertung ergibt sich insbesondere ein reger Kontakt zu L. Heinz.
Dietmar
H. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Dietmar
H. |
Allgemein,
23 (früher 34) |
Verantwortung
zum Faktum ALLGEMEIN:
Dietmar
H. verantwortete sich am 22.11.2000 bei der Wirtschaftspolizei in der mit ihm
aufgenommenen Niederschrift und gestand zu, S 75.000.- als
Kilometergeldentschädigung erhalten zu haben.
Ein monatlicher Betrag von S 3000.bis S 3300.- sei ihm für seine
Tätigkeit als AU'F- Funktionär zugestanden, da er keine Dienstfreistellung gehabt
habe. Er habe nicht gewusst, dass für
diese Abrechnungen ein Fahrtenbuch erforderlich sei. Michael KREißL soll im Nachhinein ( um den 11.10.2000) die
Erstellung eines Fahrtenbuches angeregt haben, da dies steuerlich für das
Finanzamt besser sei.
Dietmar
H. wurde am 13.12.2000 nochmals niederschriftlich einvernommen und gab
neuerlich an, dass er selbst nie widerrechtliche Abfragen durchgeführt habe.
Die
vier Personen, weichen kein Aktenlauf zugrunde liegt, wurden Dietmar H.
vorgehalten und gab dieser ( da es sich nur um vier Personen handelt, wird die
Aussage wortgetreu wiedergegeben) an:
Zu
den Personen C. Goran, angefragt am 11.12.1997, 03:36:43 und N.Branislav
angefragt um 03:37:35 gebe ich an:
Hier
handelt es sich offensichtlich um eine Lokalkontrolle, die ich als Besatzung
eines Funkwagens durchgeführt habe.
Näheres kann ich nicht mehr angeben.
Zur
Person K. Stefan, angefragt am 20.8.1998, 16:14:39, gebe ich an:
Die
Suchanfrage war möglicherweise deshalb, weil der Betroffene keinen Ausweis mitgeführt
hat. Näheres kann ich nicht mehr
angeben. Ich war an diesem Tag im Tagdienst.
Zur
Person K. Cemil, angefragt am 5.1.1999, 00:55:11 gebe ich an:
Hier
hatte ich wieder Nachtdienst – Überstunden und bin wahrscheinlich Funkstreife
gefahren. Näheres kann ich nicht mehr
angeben.
Dietmar
H. gab weiters an, dass er nie Gelder für die Weitergabe von Informationen
bekommen habe bzw. ihm dafür auch nie Gelder angeboten worden seien.
Die
Verantwortung zum Faktum 23 (früher 34) wurde bei der Darstellung des Faktums
eingearbeitet.
9.
Gilbert L.
Der Sicherheitswachebeamte Gilbert L., Funkstelle der BPD Wien, sei von Michael KREißL und Josef KLEINDIENST kontaktiert worden, wenn diese Informationen aus dem EKIS oder sonstige Informationen aus dem Bereich der Funkstelle benötigten. Gilbert L. habe hierzu die Dienstnummer von Franz P. verwendet, diese Anfragen würden allerdings schon länger zurückliegen, glaublich 1991 bis 1993 (NS KLEINDIENST v. 23.10.2000, Seite 6).
Gilbert L. erhielt aufgrund der bis
dato vorgenommenen Kontoauswertung von der AUF eine Zahlung am 06.08.1996 in
der Höhe von S 1.955,00 für Fahrtkosten 7/96.
Bei
der bei Gilbert L. vorgenommenen Hausdurchsuchung wurden am sichergestellten PC
( nach Sicherung am 29.11.00 ausgefolgt) Dienstpläne, Urlaubslisten und
Tagesberichte vorgefunden. Sonst wurden
keinerlei bezughabenden Unterlagen vorgefunden.
Die
EDVZ - Userabfragen des Gilbert L. wurden übmrüft und konnte keine Abfrage mit
der Dienstnummer des CI Franz P. 2364 festgestellt werden. Für die Jahre 1991 bis 1993 liegen
allerdings keine Abfragedaten vor und kann daher die Aussage des Josef KLEINDIENST anhand der Aktivanfragen nicht
überprüft werden.
Eine Einvernahme des Gilbert L. swoie
weitere Erhebungen wurde bereits von der SOKO, KA Burgenland aufgrund einer
Anzeige des Franz P. vorgenommen.
( Bericht v. 07.12.00).
Weiters
wurde eine Oberprüfung der Anfragen des Gilbert L. mit seiner Dienstnummer 3362
vorgenommen. Über diese Anfragen wurden Erhebungen bei der Dienststelle des
Gilbert L. ( Funkstelle ID) getätigt ( Bericht v. 12.12.2000.).
Jene
Personen, welche Gilbert L. mit seiner eigenen Dienstnummer angefragt hat,
wurden tabellarisch aufgeschlüsselt. Es
handelt sich inklusive den Anfragen über seine eigene Person um 49 Anfragen.
In der Funkstelle wurden die
gespeicherten Einsatzdaten (ELS) für jene Tage gesichtet, an weichen Gilbert L.
eine EKIS Anfrage mit seiner Dienstnummer durchgeführt hat. Die Namen der Verdächtigen werden allerdings
aus Gründen des Datenschutzes nicht festgehalten. In den fraglichen Zeitraum
konnten jeweils ca. 30 - 60 Einsätze der Funkstelle ID vorgefunden werden.
Eine Nachvoliziehbarkeit der EKIS
Anfragen des Gilbert L. mit seiner eigenen Dienstnummer ist nicht möglich (
Bericht v. 12.12.2000).
Unter den abgefragten Personen befinden
sich keine bis dato bekannten Zielpersonen.
Bemerkenswert ist, dass eine Abfrage
betreffend den Christopher S. ( siehe dazu Faktum 8, früher 9) vom 28.05.1996
durch Gilbert L., Funkstelle, lnformationsdienst gestellt worden ist. Gilbert L. ist einer der Verdächtigen im
gegenständlichen Verfahren.
Gilbert L. kann folgendes Faktum
zugeordnet werden:
Gilbert L. |
Allgemein |
Verantwortung zum Faktum ALLGEMEIN:
Gilbed
L. wurde am 06.12.2000 niederschriftlich einvernommen und gab bezüglich des auf
dem sichergestellten PC gespeicherten Datenbestandes an, dass er versucht habe
Dienstpläne u. dgl. auf seinem PC lauffähig zu machen. Im Jahr 1995 /1996 sei es in der Funkstelle zur
Umstellung auf EDV gekommen und habe er aus diesem Grunde Formulare für obigen
Bezug zu erstellen versucht. Er habe
keinerlei unberechtigte EKIS Anfragen vorgenommen und auch sonst nicht gegen
das Amtsgeheimnis verstoßen.
10.
Werner H.
Der Sicherheitswachebeamte Werner H.
wird von Josef KLEINDIENST in der Niederschrift v. 30.10.00 dahingehend
belastet bezüglich des Faktums 21 (früher 24, EKIS- Abfragen von 5 Zeugen) sehr
aktiv gewesen zu sein.
Zu dem Sicherheitswachebeamten Werner
H. wurde vorerst nur eine Kilometerabrechnung vorgefunden, und zwar in der Höhe
von S 3.479,00 überwiesen am 19.01.00.
Werner H. erhielt aufgrund der
vorhandenen Kontenauswertung von der AUF einen Betrag von S 3.479,00 und
scheint als Buchungstext PV- Wahl 99 auf.
Von Werner H. wurden 278 EKIS -
Anfragen mit der Dienstnummer gestellt.
Eine der bis dato bekannten Zielpersonen wurde im erfassten Zeitraum
nicht abgefragt.
Bei 6 angefragten Personen konnte kein
Aktenvorgang festgestellt werden.
Aufgrund der bis dato vorhandenen
Rufdatenauswertung bestand der häufigste Kontakt ( 6999 sec) zu R..
Bezüglich der Hausdurchsuchung an der
Wohnadresse des Werner H. wird auf den Bericht v. 25.10.2000 verwiesen.
Werner H. können folgende Fakten
zugeordnet werden:
Werner
H. |
Allgemein, 21 (früher 24) |
Werner H. wurde am
13.12.00 niederschriftlich einvernommen und gab an niemals widerrechtliche
Anfragen gestellt zu haben. Über Vorhalt der 6 Personen ohne Aktenvorgang gab
Werner H. an, dass er zum derzeitigen Zeitpunkt nicht angegeben könne, warum
die Anfragen nicht aktenkundig gemacht wurden, zumal er nicht wisse wo die
Anfragen gestellt wurden.
Zu Faktum 21 (früher 24) ist Werner H.
ebenfalls nicht geständig.
11. Wolfgang SCH.
Der Sicherheitswachebeamte Wolfgang
SCH., Funkstelle der BPD Wien, sei von Michael KREißL und Josef KLEINDIENST
kontaktiert worden, wenn diese Informationen aus dem EKIS oder sonstige
Informationen aus dem Wissensbereich der Funkstelle benötigten ( NS v.
23.10.2000, Seite 6).
Bei der Hausdurchsuchung an der
Wohnadresse konnten keinerlei relevanten Unterlagen oder Gegenstände
vorgefunden werden. Von 1981 EKIS
Anfragen wurden 165 Anfragen mit der eigenen Dienstnummer gestellt.
Bezüglich den Erhebungen zur
Nachvollziehbarkeit der Anfragen darf auf den Bericht v. 12.12.2000 ( Faktum L.
Allgemein ) verwiesen werden. Eine
Grundlage der Anfragen ist im Bereich der Funkstelle nicht nachvollziehbar.
Wolfgang
SCH. |
AlIgemein |
Wolfgang SCH. wurde am 12.01.2001
niederschriftlich einvernommen und er gab an, dass er keinerlei Informationen
widerrechtlich weitergegeben habe.
12. Wolfgang H.
Dem Kriminalbeamten Wolfgang H. kann
folgendes Faktum zugeordnet werden:
Wolfgang H. |
7 (früher 8) |
13. Josef KLEINDIENST
In einer Ebene unter Mag. Hilmar KABAS und Michael KREißL ist den
Erhebungen zufolge dem karenzierten
Sicherheitswachebeamten Josef KLEINDIENST (gemeinsam mit Helmut K.) eine
gewichtige Rolle zuzuordnen. Josef KLEINDIENST gesteht selber in der
Niederschrift vom 19.10.00 zu, dass ihm seit Sommer bzw. früher Herbst 1996
eine Summe im Jahresdurchschnitt von S 120.000,- auf unterschiedliche Beträge
im Monat verteilt, ausbezahlt wurde.
Aus den im Büro von Mag. Hilmar KABAS sichergestellten Unterlagen (
Bericht v. 29.10.2000) ist ersichtlich, dass von Josef KLEINDIENST ab April
1996 bis April 1998 ein Betrag von S 313.651,8 für Kilometer, Diäten und
Ausgaben in Rechnung gestellt wurde.
Tatsächlich wurde allerdings geringfügig weniger ( S 310.293,4)
ausbezahlt.
Josef KLEINDIENST wurde am 30.11.2000
zu den Kilometerabrechnungen gesondert niederschriftlich einvernommen und gab
an, dass er die verrechneten Gelder am Tage der Rechnungsübergabe an Mag. Hilmar KABAS in bar erhalten habe. Die Gelder seien durch eine Angestellte
(Frau R.) übergeben worden und sei Mag.
Hilmar KABAS bei der Übergabe, soweit erinnerlich, immer dabei gewesen.
Zur Aussage des Josef KLEINDIENST vom
14.11.2000 wonach 1998 zur Versendung der Zeitschrift "Die Freie"
Datensätze der Gemeinde Wien (möglicherweise Daten aus der Wählerevidenz)
verwendet worden seien und er im Nachhang dazu in einem
Verwaltungsstrafverfahren zu einer Geldstrafe verurteilt
worden
sei, wurde der diesbezügliche Verwaltungsstrafakt des Amtes der Wiener
Landesregierung zur ZI. MA 62 - 11
364100 beigeschaffft. Demnach ist Josef
KLEINDIENST mit Straferkenntnis vom 28.5.1999 vom Amt der Wiener
Landesregierung wegen Übertretung der §§ 22 und 23 Datenschutzgesetz mit einer
Geldstrafe von S 2000.- belegt worden, weil er als Obmann des Vereines
"FREIE GEWERKSCHAFT ÖSTERREICHS" (FGÖ) zu verantworten hatte, dass
der Verein automationsunterstützt adressiert eine Druckschrift versendet hat,
ohne dass bezüglich dieser Datenverarbeitung der Registrierungspflicht gern. §§
22 und 23 Datenschutzgesetz nachgekommen worden wäre.
Josef KLEINDIENST können folgende
Fakten zugeordnet werden:
Josef KLEINDIENST |
Allgemein,1,2,3A,3B,4,5, 7 (früher 8), 11 (früher 12), 12 (früher 13),
18 (früher 21), 22 (früher 31) |
14. Walter S.
Dem Beamten Walter S. kann folgendes
Faktum zugeordnet werden:
Walter S. |
6 |
1 6. Horst BINDER
Dem Beamten Horst BINDER können
folgende Fakten zugeordnet werden:
Horst BINDER |
3C, 1 0 (früher 1 1), 1 1 (früher 12), 13 (früher 14), 20 (früher 23) |
16. Leopold M.
Dem
Abgeordneten zum Niederösterreichischem Landtag Leopold M. kann folgendes
Faktum zugeordnet werden.
Leopold M. |
8 (früher 9) |
17. Johann B.
Dem Sicherheitswachebeamten Johann B..
kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Johann B. |
8 (früher 9) |
18. Peter S.
Peter S. kann folgendes Faktum
zugeordnet werden:
Peter S. |
2 |
19.
Dr. Wolfgang Z.
Dem Stadthauptmann des 3. Bezirkes Dr.
Wolfgang Z. kann folgendes Faktum zugeordnet werden.
Wolfgang Z. |
16 (früher 19) |
20. Dr. Gerhard C.
Dr. Gerhard COLF:RUS kann
folgendes Faktum zugeordnet werden:
Dr. Gerhard
C. |
20 (früher
23) |
21. Mag.
Martin M.
Mag.
Martin M. kann folgendes Faktum zugeordnet werden:
Mag. Martin M. |
24 (früher
42) |
2. Zu den Erhebungen
zu einzelnen Fakten
Faktum 1: Weitergabe von Statistiken und
Unterlagen zu
Amtshandlungen betreffend die Kriminalität
in der U-Bahn
sowie die Suchtgiftkriminalität durch
Beamte des Wachzimmers
Kärntnertorpassage/Weitergabe von
Informationen betreffend das
Polizeigefangenenhauses
a) Wachzimmer Kärntnertorpassage
Verdachtslage:
KABAS habe Josef
KLEINDIENST mehrfach in das Wachzimmer Kärntnertorpassage geschickt, um
Amtshandlungen und Statistiken betreffend Kriminalität in der U-Bahn und
Drogenkriminalität zu besorgen. Diese
Informationen seien in Artikeln in den Printmedien Krone und Standard bzw. auch
in Presseaussendungen der Freiheitlichen Partei verwendet worden. Die bezugnehmenden Ausdrucke aus dem PC im
Wachzimmer Kärntnertorpassage habe KLEINDIENST mitgenommen und KABAS übergeben
( Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000)
Erhebungsstand
:
Bei dem von Josef
KLEINDIENST in diesem Zusammenhang benannten Wachkommandant I. handelt es sich
um den Bzi Roland I. Er war von Jänner
1991 bis 31.3. 1998 Wachkommandant am Wachzimmer Kärntnertorpassage. Bei dem von Josef KLEINDIENST bezeichneten
älteren Revierinspektor handelt es sich vermutlich um den RevI Franz Ü.
Beide gaben über formloses Befragen
durch die Wirtschaftspolizei übereinstimmend an, sich zwar an Wachzimmerbesuche
des Josef KLEINDIENST erinnern zu können, sie hätten aber nie Unterlagen oder
Informationen an Josef KLEINDIENST weitergegeben. Dieser habe auch gar nie Auskünfte über Akte, Amtshandlungen oder
Statistiken von ihnen verlangt.
Bemerkt wird, dass Josef KLEINDIENST
bei einer ergänzenden Befragung am 31.10.2000 nicht in der Lage war Details zu
seinen Behauptungen zu diesem Faktum zu nennen. Josef KLEINDIENST gab
allerdings an, sich eventuell anhand von bezughabenden Medienberichten an
Details erinnern zu können.
Bezughabende Medienberichte, anhand derer Josef KLEINDIENST eventuell in
der Lage gewesen wäre Details zu benennen, konnten nicht beigeschafft werden.
Zur Führung der Wachzimmerstatistiken für das Wachzimmer Kärntnertorpassage allgemein wurde erhoben, dass die Wachzimmerstatistiken (sie enthalten z.B. die Anzahl der Anzeigen, Festnahmen, Sicherstellungen u.ä.) bis September 1999 von dem obgenannten Revl Franz Ü. händisch geführt worden sind. Seit Einführung des BAKS (Büroautomatisiertes Kommunikationssystem) III werden die Eintragungen für die Statistiken von jeder Dienstgruppe selbst vorgenommen, wodurch theoretisch jeder Dienst versehende Sicherheitswachebeamte auf das Statistikmaterial Zugriff hat. Lt. Revi Franz Ü. hatte aber auch schon zuvor de facto jeder im Wachzimmer Zugriff auf die Statistikunterlagen, da diese in einer unverschlossenen Lade im Raum des Wachkommandanten verwahrt worden seien.
Bzi
Anton S., der seit 1.1.1995 Dienst am Wachzimmer Kärntnertorpassage versieht
und der im Frühjahr 1997 die Nachfolge des Bzl Roland I.als
Wachkommandant
angetreten hat, gab an, dass Josef KLEINDIENST relativ selten am Wachzimmer
erschienen sei, und wenn, dann immer in seiner Funktion als
Personalvertreter. Er habe jedenfalls
nie wahrgenommen, dass Josef KLEINDIENST nach Anzeigen oder Statistiken gefragt
oder dass ihm irgend jemand solche Unterlagen ausgehändigt hätte.
b) Weitergabe von Informationen
betreffend das Polizeigefangenhaus
Verdachtslage:
KABAS habe Informationen über das
Polizeigefangenenhaus begehrt. Insbesondere sei dieser an der Situation von
Schubhäftlingen interessiert gewesen, insbesondere an Größenordnungen von
kriminellen Ausländern, die nicht abgeschoben wurden. ( Einvernahme KLEINDIENST
v. 19.10.2000)
Erhebungsstand :
Da Josef KLEINDIENST seine nur sehr
allgemein gehaltenen Angaben vom 19.10.2000, wonach Mag. Hilmar KABAS Informationen zum
Polizeigefangenenhaus (insbesondere zur Größenordnung von in Schubhaft
befindlichen kriminellen Ausländern) begehrt habe, nicht weiter konkretisieren
konnte, wurden mangels geeigneter Anhaltspunkte keine weiteren Erhebungen zu
diesem Faktum geführt.
Faktum
2: "Noch nicht medial verwertete Vorfälle bei der Aktion Spring',"
Verdachtslage:
Nach dem Ablauf der Operation SPRING im
Jahr 1999 sei Josef KLEINDIENST von KREIßL darauf angesprochen worden, dass es
SPRING - Vorfälle gebe, die medial noch nicht verwendet wurden und dass solche
Vorfälle für KABAS zu besorgen
seien.
KREIßL habe gewusst, dass es im 13. und im 19. Bezirk solche Amtshandlungen gegeben habe. Als Beweis zu seinem Vorbringen wurde von
KLEINDIENST eine Anzeige des Wachzimmers 13., Lainzer Straße, vom 16.05.99
vorgelegt. Diese Anzeige wurde vom
Wachzimmer Am Platz in das Personalvertreterbüro der AUF gefaxt und zwar zu
Handen des Josef KLEINDIENST. Die
Faxsendung wurde dann KREIßL übergeben ( Einvernahme KLEINDIENST v.
19.10.2000).
Erhebungsstand:
Aufgrund der Angaben des KLEINDIENST,
wonach dem Zentralausschuss zumindest eine Anzeige des Wachzimmers Wien 13.,
Lainzerstraße 49-51 übermittelt worden sei, konnte erhoben werden:
Eine
Anzeige des Wachzimmers Wien 13., Am Platz, vom 26.5.1999 wurde am 27.5.1999 um
13.53 Uhr vom Wachzimmer am Platz per Fax an den Zentralausschuss "z.H.
KLEINDIENST“ übermittelt. Aus der
Auflistung der Aussendienste und Wachhabenden geht hervor, dass zum Zeitpunkt
der Absetzung des Faxes der Wachkommandant BzI Peter S.., der Wachhabende RvI
Ernst M. und RvI Wilfried S. im Wachzimmer anwesend waren. Das Faxgerät war und ist noch immer im Raum
des Wachkommandanten aufgestellt. Bei
den Erhebungen wurde den Beamten der Wirtschaftspolizei vertraulich mitgeteilt,
dass es sich bei BzI Peter S. um einen AUF - Funktionär handle.
In diesem Zusammenhang wird angemerkt,
dass Josef KLEINDIENST bei seiner Einvernahme am 24.10.2000 (Seite 4 f)
angegeben hat, dass es sehr wahrscheinlich sei, dass Peter S. den Akt gefaxt
hat, mit Sicherheit könne er es allerdings nicht sagen. Peter S. sei des
öfteren um die Übermittlung von Akten aus dem 13. Bezirk gebeten worden, dies habe Amtshandlungen oder Eintragungen
in den Tagesbericht betroffen. Peter S. dürfte, so Josef KLEINDIENST, diese
Anforderungen allerdings als Ersuchen des Zentralausschusses verstanden haben
und davon ausgegangen sein, dass das von ihm übermittelte Material vom
Zentralausschuss verwendet wird.
L. gab bezüglich dieses Faktums in der
Niederschrift v. 31.10.2000 an, dass er sich nicht konkret erinnern könne,
Aktenvorgänge des 13. und 19. Bezirks
beigeschafft zu haben. Faktum sei aber,
dass KLEINDIENST ihn des öfteren nach derartigen Vorgängen befragt habe.
Peter S. wurde von der
Wirtschaftspolizei zu den von Josef KLEINDIENST geäußerten Vorwürfen
einvernommen. Er gab an AUF Personalvertreter der Sicherheitswache in Hietzing
zu sein und in dieser Funktion tatsächlich im 13. Bezirk als Ansprechpartner
für den Fach- und Zentralausschuss zu fungieren. Er sei aber nie ersucht worden Daten aus dem EKIS abzufragen oder
Daten bzw. Polizeiakte weiterzugeben
und habe so etwas auch nie gemacht.
Über konkretes Befragen, ob er am
27.5.1999 die Anzeige des Wachzimmers Lainzer Straße vom 26.5.1999 betreffend
den Mamadou D. gefaxt hat, gab Peter S. an, sich weder an diese Anzeige noch an
das Absetzen eines Faxes erinnern zu können.
Durch die Wirtschaftspolizei wurden
hinsichtlich des Peter S. jene EKIS - Anfragen der letzten drei Jahre erhoben,
die mit der Dienstnummer gestellt worden sind.
Zu zwei dieser mit seiner Dienstnumme r gestellten Anfragen (Friedrich
K. am 12.5.1999 und Andreas K. am 5.1.1998) konnten bei nachfolgenden Erhebungen
am Bez. Pol. Kommissariat HIETZING keine Aktenvorgänge gefunden werden. Peter S. wurde durch die Wirtschaftspolizei
auch zu diesen beiden Anfragen einvernommen und gab zu beiden Anfragen an, sich
nicht mehr an sie erinnern zu können.
Er schließe aber aus die Anfragen ohne gesetzliche Grundlage gestellt zu
haben.
Franz S. gab bei seiner Einvernahme
durch die Wirtschaftspolizei am 3.11.2000 über Vorhalt der dementsprechenden
Aussage des Josef KLEINDIENST vom 19.10.2000 zu diesem Faktum an, sich nicht
daran erinnern zu können, von Josef KLEINDIENST ersucht worden zu sein
Amtshandlungen im Zusammenhang mit der Operation Spring zu suchen bzw. zu
besorgen und er habe auch keine derartigen Akten oder Informationen beschafft.
Faktum
3: Wachzimmerschließungen einschließlich der Fakten 3A (Personalstände der
Wiener Polizei), 3B (Neue Waffenausbildung) und 3C (Krone-Artikel über
Versetzungen bei der Wiener Polizei)
Verdachtslage:
Mag. KABAS sei auch an dem Thema
Wachzimmerschließungen" interessiert gewesen und seien diesem 1997 oder
1998 von KREIßL Unterlagen der Bundespolizeidirektion Wien, insbesondere Listen
über die Wachzimmer, die geschlossen werden sollten, übergeben worden (
Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.20OO).
Faktum
3 A: Personalstände der Wiener Polizei
KLEINDIENST habe immer wieder Mag. KABAS Unterlagen über die Personalstände der
Wiener Polizei übergeben. Teilweise
seien diese Unterlagen in Fachausschussakten beinhaltet gewesen. Wenn dies nicht der Fall gewesen sei, habe
sie KLEINDIENST unter dem Vorwand, er würde sie für Personalvertretungsangelegenheiten
benötigen, selbst geholt oder L. gebeten sie für ihn zu holen. In der Folge sei auch am 05.09.1996 ein
Artikel in der Kronen Zeitung "Der Storch ist schuld“ erschienen.
Faktum
3 B: Artikel in der Kronen Zeitung " Neue Waffenausbildung"
v. 15.01.1997
Die Informationen zu dem Artikel stammten lt. KLEINDIENST aus einem Fachauschussakt und seien von KREißL, L. oder KLEINDIENST an Mag. KABAS herangetragen worden.
Faktum 3 C: Artikel in der Kronen Zeitung
" Hunderte Polizisten lassen sic versetzen" v. 24.01.1997
KLEINDIENST
gab hiezu an, dass vermutlich BINDER diese Zahlen in Erfahrung gebracht habe
und sie von ihm ( KLEINDIENST) an KABAS weitergegeben worden seien.
Erhebungsstand:
Heinz
L. gab in der Niederschrift v. 31.10.2000 an, dass er als Fachausschussmandatar
die Aktenvorgänge betreffend Wachzimmerschließungen bekommen habe und diese
Informationen an KREIßL und KLEINDIENST weitergegeben habe.
In
dem von Helmut K. selbst nach den bei ihm durchgeführten Hausdurchsuchungen bei
der Wirtschaftspolizei - abgegebenen PC „COMPAQ“ ProLinea MT 4/66 konnte eine
„Mitarbeiterinformation“ der AUF mit dem Vermerk „DIENT NUR ZUM INTERNEN
GEBRAUCH“ mit nachstehendem Passus gefunden werden: „Im Oktober /96 wurde uns eine Liste mit 18 Wachzimmern welche seitens des Dienstgebers geschlossen werden
sollen zugespielt".
Der
Verdächtige Helmut K. hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am
17.1.2001 angegeben, dass der betreffende Computer vor ihm von der
Personalvertretung der Sicherheitswache verwendet worden sei. Er habe diesen Passus jedenfalls nicht
verfasst und wisse deshalb auch nicht, wer wem eine solche Liste zugespielt
haben könnte. Als Kriminalbeamter sei
er auch nicht mit der Problematik „Wachzimmerschließungen“ befasst gewesen.
Zum
Faktum 3B gab der Verdächtige L. an, dass diese Information im Fachausschussakt
beinhaltet gewesen sei und er diese Informationen an K. weitergegeben habe.
Der Verdächtige Horst
BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung
Burgenland am 15.12.2000 z um Faktum 3C ausgesagt, als
Versetzungsreferent der AUF im Zentralausschuss Kenntnis über sämtliche Versetzungsanträge bzw. - wünsche gehabt zu haben. Nicht auszuschließen sei, dass Josef KLEINDIENST bei ihm etwas erfragt und ohne sein Wissen die Auskunft weitergegeben habe.
Faktum 4: Weitergabe von Informationen zur Operation Spring vor der Aktion, insbesondere „Terminverrat“
Verdachtslage:
Im
Frühjahr 1999 habe KREißL zu Josef KLEINDIENST gesagt, dass KABAS dringend
Informationen über die Operation SPRING und deren Hintergrund benötige. Josef
KLEINDIENST habe KREIßL mitgeteilt, er solle die lnformationsbeschaffung über
die AUF Leute im Sicherheitsbüro versuchen.
Da KREißL nichts in Erfahrung bringen habe können, habe KLEINDIENST
selbst den Einsatztermin für die Operation SPRING und die Größe des Einsatzes
in Erfahrung gebracht. Die
Informationsbeschaffung sei ihm über einen Journalisten gelungen, dessen Name
er derzeit nicht nennen wolle.
Den
Termin für den Einsatz der Operation SPRING habe KLEINDIENST dem KREißL
mitgeteilt. Dieser habe in seiner
Gegenwart unmittelbar KABAS angerufen und ihn informiert. Daraufhin sei seitens der FPÖ eine
Inseratenkampagne gegen Schwarzafrikaner gestartet worden. In der Folge sei
allerdings der Einsatztermin die Operation SPRING vorverlegt worden, über den
oben angeführten Journalisten sei es KLEINDIENST aber erneut gelungen den neuen
Einsatztermin zu erfahren (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Erhebungsstand:
Die Aktion Spring wurde am 27.5.1999 durchgeführt. Erhoben werden konnte, dass in der "Neue Kronen Zeitung" und "Die Presse" jeweils am 26.5.1999 sowie im „Kurier“ am 27.5.1999 Inserate der FPÖ Wien erschienen, in denen die Drogenproblematik thematisiert wurde. Im „Der Standard“ wurde das Inserat zwar
nicht
geschaltet, in seiner Ausgabe vom 28.5.1999 wurde allerdings über das Inserat
berichtet.
Das Inserat selbst zeigt Mag. Hilmar KABAS unter der Oberschrift „Machtlos gegen 1000 Nigerianer: Dank absurder Gesetzeslage handeln sie als U-Boote fast unbehelligt mit Drogen.“ Die Fusszeile lautet: „Handeln Sie endlich Herr Minister Schlögl !“
Verdachtslage:
Josef KLEINDIENST habe bei einer Vorbesprechung zu einer parlamentarischen Sondersitzung zum Thema Sicherheit im Parlament teilgenommen und zwar zu einer Zeit, als Dr. EINEM Innenminister war, vermutlich 1995 oder 1996. Die Besprechung habe im großen Besprechungszimmer des Freiheitlichen Parlamentsclubs stattgefunden. Infolge dieser Besprechung habe Dr. HAIDER ihn und Micha KREIßL zur Seite genommen und zwar etwas entfernt vom Besprechungstisch. Hierbei habe Dr. HAIDER ihn und KREIßL ersucht zu zwei Personen lnformationen zu besorgen. Nach Angaben des KLEINDIENST handelte es sich vermutlich um den Mordfall OTT und um einen Ausländer. An den Namen des Ausländers könne sich KLEINDIENST nicht mehr erinnern (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Erhebungsstand:
KLEINDIENST
wurde zu diesem Faktum am 30.10.00 und am 14.11.00 nochmals niederschriftlich
einvernommen und schildert insbesondere in der Niederschrift vom 30.10.00 den
genauen Hergang des Sachverhaltes zu obigen Faktum.
Beigeschafft wurde das Stenographische Protokoll zur 44. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich vom 05.07.1995. Aus der Rede des Abgeordneten Dr. HAIDER (Beginn 17.48 Uhr) geht eindeutig hervor, dass dieser auf den Fall OTT Bezug nimmt. Weiters werden von Dr. Jörg Haider. Beispiele aus Polizeiakten zitiert
und
werden konkret die Namen folgender Personen angeführt (teilweise wortgetreu
zitiert):
Beispiel vier: Suchtgifthandel .- Es ist ein gewisser Herr Selim R., ein Albaner, seit einigen Jahren in Österreich. Er ist viele Monate im Caritas-Wohnheim in Wien Neustiftgasse 141, wohnhaft gewesen. Dort hat er einen schwunghaften Rauschgifthandel mit Preßburg betrieben und Heroin nach Österreich verhökert. Keine Aufenthaltsbewilligung, keine Beschäftigungsbewilligung, aber im Sozialheim untergebracht! Alle schützen ihn, und er gefährdet unsere Bevölkerung, vor allem die Jugend.
Oder, nächster Fall. Abschub durch rechtsstaatliche Maßnahmen behindert. - Dacic S. aus dem Kosovo ist wegen Raubes in Österreich rechtskräftig verurteilt worden. Beteiligt an diesem Raub war der Chef einer Mafia-Bande, die sich in Köln während eines Gerichtsverfahrens freigeschossen hat. - Das ist alles aktenkundig; wir haben die Akten mit. - Dacic S. hat ein Aufenthaltsverbot für 20 Jahre in Österreich. Er befindet sich noch immer in Österreich auf freiem Fuß, weil sein Anwalt einen Einspruch beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt hat.
Oder, Gashi R., 56 Einbrüche, Flüchtlingsstatus offiziell, ebenfalls Einspruch vor dem Verwaltungsgerichtshof, darf sich frei herumtreiben, kann die Sicherheit der Bevölkerung gefährden.
Bezüglich des
Mordfalles OTT verwies Dr. HAIDER lediglich auf einen Zeitungsartikel.
Zu den von Dr. HAIDER genannten Personen bestehen tatsächlich Aktenvorgänge und liegen diese Personen daher auch im EKIS (KPA u. EDE) ein. Konkret besteht zu Selim R. der Akt der Bundespolizeidirektion Graz, II-8668/1/94, zu Selim D. ein Akt des LGK für Salzburg, Kriminalabteilung, AZ P 301/91 und zu Ramiz G., ein Akt der Bundespolizeidirektion Salzburg, AZ II-3/6-4529/94. Die bezugnehmenden Akte wurden bereits beigeschafft.
Bezüglich
der Passivanfragen zu diesen Personen wird auf den Bericht v. 07.11.2000
verwiesen. Diesbezüglich muss
allerdings angeführt werden, dass die Auswertung der Passivanfragen nur für
einen Zeitraum der letzten drei Jahre möglich ist und die Rede des Dr. HAIDER
schon am 05.07.1995 gehalten wurde.
Festgestellt wurde jedenfalls, dass die Zielpersonen von den
Verdächtigen nicht abgefragt wurden.
Verdachtslage:
Josef
KLEINDIENST sei mehrmals bei Gesprächen anwesend gewesen, als KREIßL den S.
telefonisch kontaktiert habe und Auskünfte über Führerscheinakte erbeten
habe. Konkret wird von KLEINDIENST
geschildert, dass man nach Informationen gesucht habe, dass einer SPÖ
Kandidatin für die EU-Wahl der Führerschein abgenommen worden sein soll. Aus dem Format vom 16.10.00 lasse sich
entnehmen, dass es sich offenbar um die ehemalige VRANITZKY Ex-Mitarbeiterin L.
handelte (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
In Ergänzung zum Faktum 6 betreffend den Führerscheinakt L. wurde von KLEINDIENST angegeben, dass ihm auch ein Telefongespräch zwischen KREIßL und S. erinnerlich sei, in dem KREIßL von S. über eine Führerscheinabnahme betreffend den Ehemann der Grünen Abgeordneten PETROVIC informiert worden sei.
Erhebungsstand:
a) Entzug der Lenkerberechtigung
Dr. Susanne L.
Beim Verkehrsamt wurde der bezugnehmende Führerscheinentzugsakt beigeschafft und steht fest, dass S. Walter tatsächlich den Bescheid zum Entzug zur Lenkerberechtigung unterfertigt hat.
S.
Walter wurde am 24.10.2000 niederschriftlich einvernommen, bestreitet
allerdings bezügl. des
obigen
Führerscheinentzugsaktes
Informationen weitergegeben zu haben.
Durch
die Wirtschaftspolizei wurde ergänzend erhoben, ob der Entzug der
Lenkerberechtigung der Dr. Susanne L. medial ein Echo gefunden hat. In Erfahrung gebracht werden konnte
lediglich, dass Dr. Susanne L. ehemals EU-Beraterin des damaligen Bundeskanzler
Dr. VRANITZKY und von der SPÖ als Kandidatin zur Wahl des EU - Parlamentes
aufgestellt war. Im Juni 1996 ist sie
plötzlich als Kandidatin zurückgetreten, wobei keiner der gefundenen
Pressemeldungen ein Grund für den Rücktritt zu entnehmen war.
Über Befragen, ob ihr Rücktritt von der Kandidatur mit einer Indiskretion im Zusammenhang mit ihrer Führerscheinabnahme gestanden ist, gab Dr. L. an, dass dies nicht der Fall gewesen sei. Sie könne sich auch an keine diesbezüglichen Zeitungsartikel erinnern.
b) Entzug der Lenkerberechtigung
Antun P.
Hinsichtlich dieses Faktums wurde ergänzend erhoben, dass am 12.1.1996 in der Kronenzeitung und vermutlich am 1.11.1996 in der Zeitung „Täglich Alles“ Artikel über die Führerscheinabnahme betreffend den Antun P. erschienen sind. Die Führerscheinabnahme erfolgte am 9.1.1996 um 22.45 Uhr, die diesbezügliche Meldung wurde am 10.1.1996 gelegt. Noch am selben Tag um 12.10 Uhr wurde vom Bez. Pol. Kommissariat Josefstadt ein Aktenvermerk darüber gelegt, dass in de Radiosendung „Mittagsjournal“ über den Vorfall berichtet worden sei, worauf der Führerscheinabnahmeakt dem lnformationsdienst - Pressestelle der BPD Wien gefaxt wurde. Am Verkehrsamt langte der Führerscheinakt lt. Eingangsstempel am 12.1.1996 ein. Am selben Tag erschien in der Kronenzeitung ein Artikel über die Führerscheinabnahme. Vermutlich am 1.11.1996 erschien dann auch in der Zeitung „Täglich Alles“ ein Artikel über diesen Vorfall.
Ober
telefonisches Befragen gab MMag.
Madeleine PETROVIC an, dass es bereits kurze Zeit nach dem Vorfall zu Medienberichten
gekommen sei, wodurch für sie der Verdacht entstanden sei, dass nur an dem
Vorfall „beteiligte Personen“ die Informationen in so kurzer Zeit weitergegeben
haben können. Bestimmte Personen habe
sie diesbezüglich jedoch nicht in Verdacht.
c)
Allgemeines
Die Überprüfung der Dr. Susanne L. betreffenden Passivanfragen im EKIS (Wer hat Dr. Susanne L. wann abgefragt ?) sowie der von Walter S. gestellten Aktivanfragen im EKIS ( Wen hat Walter S. wann im EKIS abgefragt ?) ergab keine weiteren Verdachtsmomente.
Faktum 7 (früher 8): Wolfgang H.,
Kriminalbeamter der Abteilung 1, (Jugendbanden)
Verdachtslage:
In der Niederschrift vom 19.10.2000 hat Josef KLEINDIENST sinngemäß behauptet, Wolfgang H. sei von ihm, Michael KREIßL und Helmut Sch. kontaktiert worden, wenn sie Informationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Wolfgang H. (Abteilung 1, Jugendbanden) benötigten. Wolfgang H. habe aber nicht gewusst, dass sie seine Informationen politisch verwendeten, vielmehr habe Wolfgang H. vermutlich geglaubt, dass dies Informationen von der Personalvertretung benötigt und auch verwendet würden (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Erhebungsstand:
Bei den folgenden Erhebungen hat sich der Tatverdacht gegen Wolfgang H. nicht erhärtet. Bei den an seiner Wohnadresse und an seinem Arbeitsplatz durchgeführten Hausdurchsuchungen konnte kein belastendes Material
sichergestellt werden. Auch die Sichtung der bei den
Hausdurchsuchungen sichergestellten Datenträger ergab keine Hinweise auf ein
strafbares Verhalten des Wolfgang H.
Der einzige gefundene Hinweis auf eine Weitergabe von Akten betrifft die
Übersendung einer Ablichtung einer Verkehrsunfallanzeige nach einem
Verkehrsunfall vom 29.5.1996 an die Wiener Städtische Versicherung, wobei bei
diesem Verkehrsunfall offensichtlich das Fahrzeug des Wolfgang H. beschädigt
worden ist.
Auf
Befragen zum Erhalt von Geldern von der AUF gab Wolfgang H. an, lediglich
einmal im Jahr 1998 ca. S 1500.- für
div. Spesen erhalten zu haben,
regelmäßige Fahrtspesenersätze habe er nicht bekommen.
Die
Auswertung der EKIS - Aktivanfragen des Wolfgang H. (Wen hat Wolfgang H. wann
im EKIS angefragt?) ergab keine Hinweise darauf, dass Wolfgang H. Personen des
öffentlichen Lebens abgefragt hätte.
Da
bei den Erhebungen zu den EKIS - Anfragen des Wolfgang H., die dieser mit der
Dienstnummer stellte, aufgefallen ist, dass H. zwei Personen (Radek Z. und
Michael K.) mit der Dienstnummer 4445 anstatt mit seiner eigenen Dienstnummer
4480 im EKIS angefragt hat, wurde er zur Klärung dieses Sachverhaltes ergänzend
einvernommen. Wolfgang H. gab dazu an,
dass die Behördenkennzahl der Abt. 1 274445 laute und er sich sein
Anfragen mit der (falschen) Dienstnummer 4445 nur so erklären könne, dass er in
der Rubrik „Bezug“ anstatt seiner Dienstnummer die Behördenkennzahl eingegeben
habe.
Bezüglich des Radek Z. habe es in der Abt. 1 einen „Suchtgiftakt“ gegeben, den er selbst bearbeitet habe, an diese Amtshandlung und an seine Anfragen könne er sich noch erinnern. Bezüglich des Michael K. könne er sich momentan an keinen Anfragegrund erinnern. Er werde in seiner Dienststelle und versuchen die Aktenzahl zu eruieren und sie dann der Wirtschaftspolizei nachreichen.
H.
gab weiters am 12.12.00 einvernommen an, dass ihm KLEINDIENST nie um
Informationen über seinen Zuständigkeitsbereich „Jugendbanden“ oder sonstige
Angelegenheiten ersucht habe.
Helmut SCH. gab am 12.12.00 niederschriftlich einvernommen an, dass er H. nie kontaktiert habe.
Zum Faktum 8 (früher 9) : EKIS- Anfragen betreffend FPÖ - Mitgliedswerber durch Johann B. und Leopold M.
Verdachtslage:
Der
Sicherheitswachebeamter M. habe bei KLEINDIENST vorgesprochen, ob ihm die AUF
oder die FGÖ einen Rechtsanwalt zur Verfügung stelle, falls es wegen
unerlaubter EKIS Zugriffe zu einem Disziplinar- bzw Strafverfahren komme.
M.
und B. hätten in einigen Fällen Mitgliedsbewerber der FPÖ überprüft, um zu
verhindern, dass Kriminelle in die Partei aufgenommen werden.
Aus den Medien habe KLEINDIENST dann entnommen, dass konkret Herma N. ( Polizist der BPD St. Pölten) überprüft worden ist. In den Medien sei dann Hermann N. eine Körperverletzung an einer Frau vorgeworfen worden (Einvernahme KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Ergänzung zum Faktum (Werber für
Mitgliedschaft in der FPÖ)
Der
ehemalige Angestellte der FPÖ - Niederösterreich, Günter K., habe einen
Journalisten folgendermaßen informiert, welcher die Information an KLEINDIENST
weitergegeben habe:
M. und B. hätten im Zuge eines Wahlkampfes in St. Pölten 1996 oder 1997 eine Reihe von KFZ- Anfragen im EKIS getätigt. Der Grund der EKIS
Anfragen
sei gewesen, dass der St. Pöltner SP - Bürgermeister GRUBER behaupte habe, in
Gemeindebauten wohnen keine Ausländer.
Mit den KFZ Anfragen hätte diese Behauptung widerlegt werden sollen.
Der selbe Journalist sei von Christopher S., einem Funktionär des Ring Freiheitlicher Jugendlicher informiert worden, dass M. einen EKIS- Ausdruck über ihn (S.) bei einer Kameradschaftsbundsitzung in St. Leonhard hergezeigt habe (Niederschrift mit KLEINDIENST v. 23.10.2000).
Erhebungsstand:
a)
EKIS - Anfraqen betreffend Hermann N.
Aufgrund der Angaben
des KLEINDIENST, wonach Hermann N., Polizeibeamter in St. Pölten, überprüft
worden und in der Folge der Vorwurf ein Körperverletzung z.N. einer Frau
erhoben worden sei, hat die Wirtschaftspolizei erhoben:
Am 13.10.1982 beging
Hermann N. angeblich eine gefährliche Drohung und eine Körperverletzung z.N.
seiner Gattin. Die diesbezüglichen
Erhebungen wurden durch die BPD St. Pölten zur ZI. II-1986/82 geführt.
Das
Strafverfahren gegen Hermann N. wegen Verdachtes gem. § 107 StGB wurde in der
Folge gem. § 90 StPO eingestellt, hinsichtlich des Vorwurfes der Körperverletzung erfolgte ein
Freispruch gem. § 259 (3) StPO. Ein
wegen des Vorfalles eingeleitetes Disziplinarverfahren wurde eingestellt.
Mediale Verbreitung
fand der Vorfall in der (heute nicht mehr existierenden) Faberzeitung und in
den NÖN.
Anläßlich der Gemeinderatswahlen in St. Pölten im Jahr 1998 war der
Vorfall erneut Gegenstand von Medienberichten, wobei es insbesondere zu einer
medialen Auseinandersetzung zwischen Hermann N. (er war zu dieser Zeit FPÖ -
Gemeinderat in St. Pölten) und dem SPÖ - Nationalratsabgeordneten Anton H.
gekommen
ist. Anton H. soll in diesem
Zusammenhang auch eine parlamentarische Anfrage an den damaligen Innenminister
Mag. SCHLÖGL gestellt haben.
Bemerkt wird in
diesem Zusammenhang, dass Johann B. bereits bei einer niederschriftlichen
Einvernahme durch das Sicherheitsbüro am 6.3.1998 im Verfahren II-40.084/SB/98
(23 St 165 775/97) zugegeben hat den Hermann N. am 28.8.1997 im EKIS abgefragt
zu haben. Grund für die Abfrage sei
gewesen, dass in einer St. Pöltner Regionalzeitung ein Bericht gestanden sei
wonach Hermann N. mit einer Hacke auf seine Frau losgegangen sei. Zu dieser EKIS - Abfrage sei er durch
niemanden veranlasst worden und er habe die aus der Abfrage gewonnen
Erkenntnisse an niemanden weitergeben.
Im
Zuge der Erhebungen wurde überprüft, ob bzw. wann und von wem Herman N. seit November 1997 im EKIS abgefragt
worden ist. Dabei wurden insgesamt 7
Abfragen festgestellt, von denen 6 von Grenzkontrollstellen gestellt worden
sind. Eine Anfrage wurde von der BPD
St. Pölten gestellt, und zwar am 27.11.1997. Als Grund für diese Anfrage wurde
eine Reisepassneuausstellung erhoben.
Verwiesen
wird in diesem Zusammenhang darauf, dass bereits in einem Verfahren im Jahr
1997 festgestellt worden ist, dass Hermann N. einmal durch den Verdächtigen
Johann B. im EKIS abgefragt worden ist.
Darauf bzw. auf die damalige Rechtfertigung des Johann B. wird weiter unten
im Pkt. bb) noch im Detail eingegangen werden.
b) EKIS- Abfragen betreffend Mitgliedswerber der FPÖ und Bewohner von Gemeindewohnungen in St. Pölten
Am 31.10.2000 hat der Zeuge Günter
K., Ortsparteiobmann der FPÖ in Pöchlarn, von 1994 bis 1998 Wahlkreissekretär
für den Bereich Niederösterreich
Mitte,
von April 1999 bis 31.01.2000 Landesgeschäftsführer der FPÖ Niederösterreich,
zusammengefasst nachstehende Angaben gemacht:
Während der Wahkampfvorbereitung entweder zu den St. Pöltner Gemeinderatswahlen 1996 oder zur Wahlwiederholung im Dezember 1996 habe e ein Gespräch zwischen Franz M., Franz M. und Johann B. wahrgenommen, in dessen Verlauf Franz M. und Franz M. sich mit Johann B. darüber unterhalten hätten, dass KFZ - Kennzeichen rund um Gemeindebauten abgefragt werden sollten, um nachweisen zu können, dass sich Ausländer in Gemeindebauten aufhalten. Er könne sich aber nicht mehr erinnern, was Johann B. antwortete, d.h. ob er dies durchführen werde oder nicht.
Anfang
1997 habe der Christopher S., dieser habe zu dieser Zeit 1997 Parteimitglied
werden wollen, ihn telefonisch kontaktiert und von ihm wissen wollen, wie
Leopold M. dazu käme, bei einer Kameradschaftsbundsitzung sein (S.) Vorstrafen
vorzulesen. Der Vater seiner Freundin
sei bei dies Kameradschaftsbundsitzung anwesend gewesen.
Ferner
sei Günter K. von Mitgliedern des Bezirksvorstandes Melk mitgeteilt worden,
dass Leopold M. bei einer Bezirksleitungssitzung zwischen Jänner und Mai 1997
Vorstrafen von Beitrittswerbern, vorrangig aus dem Gebiet Mank/Melk vorgelesen
habe.
Leopold
M. habe einige FPÖ - Beitrittswerber, die sein innerparteilicher Konkurrenten
für die Position des Spitzenkandidaten zur Landtagswahl 1998 für den Bezirk
Melk DI Reinhard B. gebracht habe, zum Teil mit der Begründung abgelehnt, dass
sie vorbestraft seien. Durch die
Ablehnung der Beitrittswerber habe DI Reinhard B. nicht die erforderliche
Stimmenzahl bei der Vorwahl Landtagswahl erreicht. Ihm (K.) gegenüber habe Leopold M. erklärt, dass DI Reinhard B. „permanent Leute mit Vorstrafen werbe“,
andeutungsweise habe es sich um Suchtgiftdelikte gehandelt.
Bei einer Bezirksleitungssitzung des Bezirks St. Pölten Land im Jahr 1997 in Rabenstein, NÖ habe Franz M. die Mitglieder aufgefordert ihm Personen
namhaft
zu machen, welche „nicht ganz in Ordnung
seien, er habe die Möglichkeit diese
Personen auf Vorstrafen überprüfen zu lassen“. Dem anwesenden Hermann B.,
damals RFJ - Obmann im Bezirk St. Pölten, habe Franz M. vorgeworfen, bei seinen
Aufnahmen zu wenig auf das Vorleben der Beitrittswerber zu achten. Franz M. habe B. konkret die Aufnahme von
vier Beitrittswerbern aus Herzogenburg, welche Vorstrafen hätten, vorgeworfen
und dem Hermann B. einen handgeschriebenen Zettel vorgelegt, auf dem die vier
Namen sowie die dazugehörigen Vorstrafen gestanden seien.
Der
Zeuge Christopher S., ehemaliger Obmannstellvertreter und Schriftführer des
Ringes Freiheitlicher Jugendlicher in Mank gab am 2.11.2000 bei der
Wirtschaftspolizei zusammengefasst Nachstehendes an:
Im
September und Oktober 1996 seien zahlreiche Mitglieder für die FPÖ und den FRJ
geworben worden. Die Antragsformulare
seien über den FPÖ - Gemeinderat in Mank DI Reinhard B. an die FPÖ - Zentrale
in St. Pölten weitergeleitet worden, Leopold M. habe dann 5 Mitgliedswerber (Hannes
W., B. Thomas und B. Gerhard, Harald G., Susanne L.) bei Franz M. zur Ablehnung
vorgeschlagen. Hinsichtlich der
Beitrittswerber Hannes W., B. Thomas und B. Gerhard habe Christopher S. von DI
Reinhard B. erfahren, dass Strafregistereinträge bestanden und diese
Beitrittswerber deshalb von Leopold M. abgelehnt worden seien. Bei einem in der Folge geführten Gespräch
mit Leopold M. im Jänner 1997 habe der Leopold M. ihm gegenüber auf Befragen
erklärt, dass „Strafregisteranfragen bei
Parteieintritten üblich seien und er wissen wolle, mit wem er es zu tun hat“.
Von dem Harald S., FPÖ Gemeinderat in Melk, habe Christopher S. erfahren, dass bei einer Kameradschaftssitzung in St. Leonhard/Forst Strafregisterauszüge von ihm (S.) und anderen Personen öffentlich vorgelesen worden seien. Auch bei anderen Veranstaltungen soll Leopold M. seine (S.) strafrechtlichen Verfehlungen zum Anlass genommen haben um gegen ihn zu argumentieren.
Der
Zeuge Dipl.-Ing. Reinhard B., FPÖ Gemeinderat der Stadtgemeinde Melk gab an, dass
der RFJ im Vorfeld des für 05.04.1997 anberaumten Wahlkonventes massiv versucht
habe Mitglieder für die FPÖ zu werben.
Diese Beitrittswerbungen seien wochenlang durch die
Landesgeschäftsstelle nicht bearbeitet worden. Im Februar oder März 1997 habe
der Bezirksobmann Leopold M. auf einer Bezirksleitersitzung dazu Stellung
genommen. Er habe dabei eine Reihe von
Beitrittswerbern und deren strafrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche
Verfehlungen genannt. Dipl.-Ing. Reinhard B. gab an, dass Leopold M. seiner
Erinnerung nach Verurteilungen dezitiert (d.h. z.B. zu wie vielen Monaten
jemand verurteilt worden ist) vorgelesen habe.
Namentlich könne er sich bei den genannten Personen nur mehr an den
Christopher S. und den Hannes W. erinnern.
Der
Zeuge Hermann B. gab an von 1996
bis 1998 Mitglied der FPÖ Bezirksleitung St. Pölten Land gewesen zu sein. Zu Beginn des Jahres 1997 habe er an einer
Bezirksleitersitzung in Rabenstein teilgenommen, diese Sitzung sei durch den
damaligen Bezirksobmann und Landtagsabgeordneten Franz M. geleitet worden. Er könne sich daran erinnern, dass Franz M.
bei dieser Sitzung die Äusserung gemacht habe, man möge ihm Namen bekannt
geben, wo die Vermutung besteht, dass „diese Personen nicht ganz in Ordnung
wären“. Damit sei unmissverständlich
die Prüfung des gesetzlichen Vorlebens der in Frage kommenden Personen gemeint
gewesen. Einen Ausspruch des Franz M.
wonach „er die Möglichkeit habe Personen
auf Vorstrafen überprüfen zu lassen“ habe er so nicht gehört.
Nach
Ende der Sitzung habe Franz M. ihm einen handgeschriebenen Zettel übergeben,
auf dem vier Namen von Beitrittswerbern aus Herzogenburg und dazu gehörige
Vorstrafen vermerkt gewesen seien. An
die Namen der vier Beitrittswerber könne er sich nicht mehr erinnern. Woher Franz M. die Liste gehabt habe wisse
er nicht, es könnte sich auch um Mitteilungen aus der Bevölkerung von Herzogenburg gehandelt haben.
Der Zeuge Franz M. hat bestritten, dass es das Gespräch zwischen Johann B., Franz M. und ihm über KFZ- Anfragen rund um Gemeindebauten in St.
Pölten in der von Günter K. beschriebenen Form gegeben hat. Er habe jedenfalls nie jemand damit
beauftragt KFZ- Kennzeichen abzufragen und wisse auch nichts davon, dass Franz
M. jemals einen solchen Auftrag erteilt habe.
Franz M. (sein Schwager) sei Mitglied des St. Pöltner Stadtsenates und
habe als solches ohnehin die Obersicht, wer ein Gemeindewohnung zugeteilt
erhalten hat.
Was
die Angaben des Günter K. zu angeblichen Äusserungen von ihm anlässlich einer
Bezirksleitungssitzung in Rabenstein im Jahr 1997 (Anmerkung: ihm Personen
namhaft zu machen, welche „nicht ganz in
Ordnung seien, er habe die Möglichkeit
diese Personen auf Vorstrafen überprüfen zu lassen) angeht, so weise er
diese Beschuldigungen ebenfalls als falsch zurück. Grundsätzlich habe seinerseits nie der Bedarf nach Namen von
Mitgliedswerbern bestanden, da er ohnehin jede Mitgliedswerbung auf seinen
Schreibtisch bekommen habe, um innerhalb von zehn Tagen über die Genehmigung
oder Ablehnung zu entscheiden. Er habe jedenfalls nie jemanden beauftragt EKIS
- Ausdrucke über Vorstrafen beizuschaffen. Den einwandfreien Leumund der
Beitrittswerber habe er sich vom jeweiligen Werber oder vom Ortsobmann
bestätigen lassen. Letztlich verwies Franz M. auf den Umstand, dass Günter K. in
einem E- Mail an den LPO Ernes W. (dieses E-Mail wurde von Franz M. der
Wirtschaftspolizei zu Verfügung gestellt und liegt bei) im Widerspruch zu
seiner Aussage vor der Wirtschaftspolizei behauptet, dass dieser Vorfall sich
in Haunoldstein zugetragen habe.
Zu den Ausführungen des
Hermann B., wonach er diesem Anfang 1997 nach einer Bezirksleitersitzung in
Rabenstein einen handgeschriebenen Zettel übergebe habe, auf dem vier Namen von
Beitrittswerbern aus Herzogenburg und dazu gehörige Vorstrafen vermerkt gewesen
seien, gab Franz M. an, dass es sei könne, dass er handschriftliche Notizen
über einige Namen angefertigt habe „Vormerkungen in bezug auf Vorstrafen“ seien
in diesen Notizen nicht enthalten gewesen.
Es stimme aber, dass er Hermann B. darauf aufmerksam gemacht habe, dass
einige Personen, die dem RFJ beitreten wollten oder bereits Mitglied waren,
nicht seinen Vorstellungen entsprochen hätten.
Insbesondere sei es um einen Skinhead, der 1999 in der Nähe von Phyra
ein grosses Neonazitreffen veranstalt habe, sowie um Mitglieder aus dessen
Clique gegangen. Es habe aber
hinsichtlich
dieser Personen keiner EKIS - Abfragen bedurft, die Gruppe sei im ganzen Bezirk
St. Pölten bereits aufgefallen gewesen.
bb)
Zu den anderen Erhebungen
Hinsichtlich der vom Zeugen Christopher S. genannten fünf Mitgliedswerber Hannes W., B. Thomas, B. Gerhard, Harald G. und Susanne L. wurde durch die Wirtschaftspolizei festgestellt, dass bei B. Gerhard, B. Thomas und W. Johannes tatsächlich EKIS Vormerkungen in der Strafregisterauskunft bestehen. Bei B. Gerhard und B. Thomas dürften diese EKIS Vormerkungen auch im Herbst 1996 schon bestanden haben, die einzige in der Strafregisterauskunft des Johannes W. aufscheinende Verurteilung wurde erst am 16.01.1997 rechtskräftig.
An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass gegen Leopold M. und Johann B. bereits 1998 Erhebungen wegen des Verdachtes gemäß §§ 302, 310 StGB geführt worden sind. Die damaligen Erhebungen wurden vom Sicherheitsbüro zur Zahl II-40.084/SB/98, das Erhebungsergebnis wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien zur Zahl 23 St 165.775/97 anhängig gemacht. Sowohl das Verfahren gegen Leopold M. als jenes gegen Johann B. wurde am 06.05.1998 von der Staatsanwaltschaft Wien gemäß § 90 StPO eingestellt.
Bereits in diesem Verfahren wurden EKIS Protokollauswertungen vorgenommen, wobei hinsichtlich des Johann B. insgesamt 37 EKIS Abfragen festgestellt werden konnten zu deren entsprechende Unterlagen fehlten, bei Leopold M. wurden 16 derartige EKIS Abfragen festgestellt.
Eine dieser nicht durch Unterlagen gedeckten Abfragen des Johann B. vom 27.08.1997 betraf den oben genannten Hermann N. Einer Einvernahme durch das Sicherheitsbüro hat Johann B. am 06.03.1998 angegeben, dass Hermann N. deshalb abgefragt habe, weil in einer St. Pöltner Regionalzeitung ein Bericht gestanden sei, wonach Hermann N. mit einer Hacke auf sei Frau losgegangen sei. Zu dieser EKIS Abfrage sei er durch niemanden veranlasst
worden und er habe die aus
der Abfrage gewonnenen Erkenntnisse an niemanden weitergegeben.
Hinsichtlich des
Christopher S. wurde in diesem Vorverfahren festgestellt, das Christopher S.
insgesamt 51mal im EKIS von verschiedenen Beamte abgefragt worden ist. Leopold M. und Johann B. schienen nicht als
abfragende Beamte auf. Bemerkenswert
ist, dass eine Abfrage betreffend den Christopher S. vom 28.05.1996 durch
Gilbert L., Funkstelle, lnformationsdienst gestellt worden ist. Gilbert L. ist einer der Verdächtigen im
gegenständlichen Verfahren.
Im
Zuge der laufenden Erhebungen wurde überprüft, welche EKIS - Anfragen die
Verdächtigen Johann B. und Leopold M. seit November 1997 gestellt
haben. Dabei wurde festgestellt, dass
Johann B. insgesamt 14 Abfragen tätigte, Leopold M. 14 Abfragen. Personen des öffentlichen Lebens wurden von
ihnen nicht abgefragt.
Bei
der Oberprüfung der Namensabfragen des Leopold M. konnte nachstehenden
Namensabfragen keine aktenmäßige Deckung festgestellt werden, wobei allerdings
darauf hingewiesen wird, dass die Anfragen des Leopold M. im Zeitraum 21.11.1996
bis 1.11.1997 (offensichtlich allerdings noch nicht erfasst die Anfrage
betreffend die Julia P. vom 1.11.1997)
bereits Gegenstand der Untersuchung im angesprochenen Vorverfahren
waren:
Julia
P. 1.11.1997
Andreas R. 10.12.1997
Heinrich
Christian W. 19.12.1997
Esfhahani Hossein A. 22.12.1997
Emil
G. 22.12.1997
Birgit Z. 22.12.1997
Rudolf J. 22.12.1997
Bei der Oberprüfung der Namensabfragen des Johann B. konnte nachstehenden Namensabfragen keine aktenmäßige Deckung festgestellt werden,
wobei allerdings darauf hingewiesen wird, dass die Anfragen des Johann
B. im Zeitraum 13.6.1996 bis 4.11.1997 bereits Gegenstand der Untersuchung im
angesprochenen Vorverfahren waren:
Alfred S. 4.11.1997
Rudolf B. 4.11.1997
Erhoben wurden auch sämtliche EKIS- Anfragen, die zu den Personen Thomas B., Gerhard B., Johannes W., Harald G., Sabine L. und Christopher S. seit November 1997 gestellt worden sind. Dabei wurde festgestellt, dass die Genannten von den Verdächtigen Leopold M. und Johann B. nicht abgefragt worden sind
c)
Zu den Verdächtigeneinvernahmen
ca) Leopold M.
Leopold M. wurde am
10.1.2001 bei der Wirtschaftspolizei zu den gegen ihn erhobenen Vorwürfen
einvernommen. Er hat bei dieser
Einvernahmen zusammengefasst sämtliche Vorwürfe zurückgewiesen und insbesonders
angegeben im Vorfeld von Gemeinderatswahlen in St. Pölten keine unberechtigten
EKIS - KFZ Abfragen gestellt zu haben.
Er wisse auch nichts davon, dass andere Personen derartige unberechtigte
Abfragen gestellt hätten.
Ferner habe er nie mit angeblichen Vorstrafen gegen Personen, insbesonders Beitrittswerber der FPÖ, argumentiert, derartige Vorstrafen bekanntgemacht oder in Gesprächen erwähnt. Dazu sei er gar nicht in der Lage gewesen, weil er nicht über die diesbezüglichen Informationen verfügt habe. Dem Christopher S. gegenüber habe er dezidiert nie geäußert, dass „Strafregisteranfragen bei Parteieintritten üblich seien“. Er habe lediglich bei diversen Parteianlässen oder bei innerparteilichen Gesprächen wiederholt darauf hingewiesen, dass Personen, die in der Bevölkerung einen „schlechten Ruf“ genossen, nicht in die Partei aufgenommen werden sollten. Diesbezügliche Informationen seien ihm aus der Bevölkerung
manchmal
zugetragen worden und seien solche Informationen auch der Grund dafür gewesen,
dass er verschiedene Personen als neue Parteimitglieder abgelehnt habe.
Über Befragen zu den festgestellten EKIS - Namensanfragen, zu denen bei den Erhebungen keine aktenmäßige Deckung festgestellt werden konnte, gab M. an, dass er sich lediglich an den Namen Rudolf J. erinnern könne. Gegen J. sei im ersten Bezirk eine Amtshandlung wegen einer Bedrohung des damaligen Innenministers Karl SCHLÖGL und der damaligen Wien Stadträtin Brigitte EDERER geführt worden. J. habe in Penzing, dem Dienstbezirk des Leopold M., gewohnt und er habe den J. im Rahmen dieser Amtshandlung im EKIS abgefragt.
cb)
Johann B.
Johann
B. bestritt bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am 11.1.2001 jemals FPÖ
- Beitrittswerber oder KFZ - Kennzeichen von in der Umgebung von Gemeindebauten
in St. Pölten abgestellten KFZ im EKIS abgefragt zu haben. Er wisse auch nichts
darüber, dass andere Personen derartige Anfragen gestellt hätten.
Über
konkreten Vorhalt der Angaben des Zeugen Günter K., wonach dieser 1996 vor
Gemeinderatswahlen in St. Pölten einmal ein Gespräch zwischen Franz M., Franz
M. und Johann B. wahrgenommen habe, dessen Verlauf Johann B. sinngemäß darauf
angesprochen worden sei KFZ - Kennzeichen von Fahrzeugen in der Nähe von
Gemeindebauten in St. Pölten abzufragen, um dokumentieren zu können, dass sich
Ausländer in den Gemeindebauten aufhielten, gab Johann B. an, dass er sich an
wiederholte Gespräche mit Franz M. und Franz M. erinnern könne, in denen auch
die Problematik von Ausländern in Gemeindebauten zur Sprache gekommen sei. Er
könne sich allerdings nicht erinnern, dass jemals davon die Rede gewesen wäre
KFZ - Kennzeichen rund um Gemeindebauten abzufragen, dies insbesonders zum
Nachweis dafür, dass sich Ausländer in den Gemeindebauten aufhielten.
Über Vorhalt jener beiden Namensabfragen im EKIS vom 4.11.1997 (Alfred S. und Rudolf B.), zu denen bei den Erhebungen der
Wirtschaftspolizei
keine aktenmäßige Deckung gefunden werden konnten, gab Johann B. an, sich nicht
an die Namen und auch nicht an den Grund der Anfrage erinnern zu können.
Johann
B. bekannte sich jedenfalls keiner strafbaren Handlung für schuldig.
Mit Schreiben vom 16.3.2001 hat das LG für Strafsachen Wien die Wirtschaftspolizei mit der Einvernahme der Zeugen Harald S., Franz G. und Eric L. beauftragt. Die diesbezüglichen Erhebungen sind noch im Gange.
Zum
Faktum 9 (früher 10) : Zivilprozess Dr. Michael LANDAU gegen Mag. Hilmar KABAS
Verdachtslage:
Im
Verfahren beim Handelsgericht Wien, 10
Cg 61/99 x (Klage Dr. Michael
LANDAU - Dir. Caritas gegen Mag. KABAS - FPÖ) wurden seitens der beklagten
Partei Unterlagen vorgelegt, welche auf eine Polizeiaktion (Suchtgiftrazzia) am
29.01.97 bei der U-Bahn Station Thaliastraße, verweisen.
In
der Niederschrift vom 19.10.2000 gab KLEINDIENST an, dass KREIßL den K. über
den Zivilprozess informiert habe. Weiters
habe KREißL den K. gefragt, ob er Amtshandlungen kenne, mit welchen sich die
Behauptung beweise lasse, dass die Caritas Drogendealer unterstütze bzw.
beherberge. K. habe dies bejaht und zugesagt,
Amtshandlungen zu suchen und bereitzustellen.
Erhebungsstand:
Im Verfahren 10 Cg 61/99x des HG Wien (Kläger Dr. Michael LANDAU, Beklagter: Mag. Hilmar KABAS wegen einer öffentlichen Äußerung des Beklagten, die Caritas habe unter dem Deckmantel christlicher Nächstenliebe Drogenhändler gedeckt) hat
der Beklagte Unterlagen
vorgelegt, die auf eine Suchtgiftrazzia am 29.1.1997 bei der U - Bahnstation
Thaliastraße hinweisen.
Der
Kriminalbeamte K. hat im 16. Bezirk
Dienst versehen.
Bezüglich
der Erhebungen im Bezirkspolizeikommissariat für den 16. Bezirk wird auf den bereits übersandten
Bericht vom 19.10.00 verwiesen. Ein
eventuell bezugnehmender Aktenlauf konnte erhoben werden, doch ist im
Bezirkspolizeikommissariat Ottakring nur mehr ein Teilakt vorhanden und war es
bis dato nicht möglich den Verbleib des gesamten Aktes zu erheben.
Durch
die Wirtschaftspolizei konnte erhoben werden, dass durch das Bez.Pol.
Kommissariat Ottakring am 28.1.1997 im Bereich Thaliastraße/Gürtel - Umgebung
U-Bahnstation U 6 eine Schwerpunktaktion gegen den Suchtgifthandel gesetzt
worden ist, in deren Verlauf es auch zu Festnahmen gekommen ist. Die Amtshandlung war auch Gegenstand einer
APA- Aussendung vom 29.1.1997 und einer Aussendung der BPD Wien vom 29.1.1997,
wobei sich die Textierungen in den Aussendungen zum Teil mit jenen im
Gerichtsakt 10 Cg 61/99x decken. In
einigen der zu diesen Vorgängen am Bez.
Pol Kommissariat Ottakring angelegten Akten konnte durch die
Wirtschaftspolizei festgestellt werden, dass Textpassagen gelb markiert worden
sind, wobei in diesen gelb markierten Passagen auch die Begriffe „Caritas“ oder
„Caritas Heim“ enthalten sind.
Einzelne
Passagen der im Zuge des Verfahrens von der beklagten Parte aufgestellten
Tatsachenbehauptungen sind in den Ermittlungsakten betreffend die
Suchtgiftrazzia beinhaltet.
Parallel zu diesem Verfahren ist beim LG für Strafsachen Wien auch eine Privatanklage gegen Mag. Hilmar KABAS eingebracht worden. Nachdem mangels Aufhebung der Immunität des LAbg. Mag. Hilmar KABAS in der Folge ein Strafverfahren beim LG für Strafsachen Wien nicht durchgeführt werden konnte, hat Mag. Werner S. den Mag. Hilmar KABAS in einem im Profil am 6.12.1999 veröffentlichten Artikel als einen „nicht besonders mutigen Rechtsbrecher, der sich
hinter seiner Immunität
versteckt“ bezeichnet. Daraufhin hat Mag. Hilmar KABAS den Mag.
Werner S. beim HG Wien geklagt.
Die
Wirtschaftspolizei hat zwischenzeitlich eine Ablichtung dieses Aktes 38 Cg
17/00m (Kläger: Mag. Hilmar KABAS,
Beklagter : Mag. Werner S.
beigeschafft. Dieser Akt enthält
nämlich einen vorbereitenden Schriftsatz des Klägers Mag. Hilmar KABAS vom 26.9.2000, in dem dieser
auf Seite 2 im Pkt. 2 sinngemäß ausführt, dass er „jene Äusserung, die Gegenstand des Verfahrens 10 Cg 61/99 des HG Wien und 9bE Hv 3069199 des LG für Strafsachen Wien gewesen sei,
nach bestem Wissen und Gewissen getätigt habe. Jene Sachinformationen, die seine Presseaussendung zu Grunde gelegen seien, habe Mag. KABAS von einer vertraulich zugespielten und glaubwürdigen Information eines
Polizeibeamten bezogen,
dessen Identität er nicht bekanntgeben dürfe“.
Der
Verdächtige Helmut K. hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am
17.1.2001 angegeben, dass er zwar Kenntnis vom Gerichtsverfahren Dr LANDAU/Mag. KABAS habe.
Seit wann und von wem er von diese Gerichtsverfahren Kenntnis habe,
wisse er nicht mehr. Er könne
jedenfalls nicht definitiv bestätigen vom Michael KREißL über das Verfahren
informiert worden zu sein.
Er
sei nie von irgend jemand gefragt worden, ob er Amtshandlungen kenne, mit denen
sich die Behauptung beweisen lässt, dass die CARITAS „Drogendealer unterstützt“
und er habe nie derartige Amtshandlungen gesucht oder jemand „bereitgestellt“.
An
der Schwerpunktaktion des Bez.
Pol. Koates Ottakring gegen den
Suchtgifthandel vom 28.1.1997 sei er nicht beteiligt gewesen und er könne sich
auch nicht konkret an diese Amtshandlung erinnern. Er habe jedenfalls auch keine Aktenteile oder Informationen aus
dieser Amtshandlung weitergegeben.
Die von der
Wirtschaftspolizei vorgefundenen gelben Markierungen in den bezughabenden Akten
habe er nie zu Gesicht bekommen und er wisse auch nicht, wer die Markierungen
vorgenommen hat. Die Markierungen
könnten laut Helmut
K.
möglicherweise der besseren Übersicht im Rahmen der behördeninternen
Berichterstattung gedient haben.
Zum Faktum 10 (früher 11) : Artikel in der Kronen Zeitung vom 07.09.1996 betreffend die "Freilassung eines Terroristen“
Verdachtslage:
Von
BINDER sei in Kollegenkreisen in Erfahrung gebracht worden, dass ein Terrorist
nicht abgeschoben worden ist. In diesem
Fall habe BINDER die notwendigen Unterlagen besorgt und Kontakt mit der Kronen
Zeitung aufgenommen worauf ein Artikel veröffentlicht worden sei (Einvernahme
KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Erhebungsstand:
Aufgrund
der Angaben des Josef KLEINDIENST wonach Horst BINDER, nachdem er im
Kollegenkreis erfahren habe, dass ein mutmaßlicher Terrorist nicht abgeschoben
worden ist, die notwendigen Unterlagen besorgt und einen Kronen Zeitung -
Artikel lanciert habe, wurde erhoben:
Dieser
Vorwurf dürfte sich auf die versuchte Abschiebung des H. Abdelkar Karim,
algerischer Staatsbürger, beziehen. Der
(insgesamt bereits dritte) Versuch den H. durch das Gendarmerieeinsatzkommando
(GEK) mit dem Flugzeug über Schwechat via Sofia nach Algier
abzuschieben scheiterte am 20.8.1996 kurz vor dem Abflug im Flugzeug am
körperlichen Widerstand des H..
H.
ist den Erhebungen der Wirtschaftspolizei zufolge nach diesem dritten
erfolglosen Abschiebungsversuch am 20.08.1996 auf freiem Fuß gesetzt worden Bei
Erhebungen der BPD Linz konnte die Behauptung, dass es sich bei H. u einen
Terroristen handelte, nicht bestätigt werden.
Unbekannt ist, woher die Behauptung überhaupt stammt.
Der
diesbezügliche Akt des GEK wurde im original beigeschafft. In diesem Akt liegt
ein Faxdeckblatt vom 7.9.1996 (= Tag des Erscheinens des Artikels in der
Kronenzeitung) ein, wonach das Gendarmerieeinsatzkommando, Hptm SCH. der
Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit z.H. Herrn Cl R. einen "AV
d GEK zu gegenständlichem Vorfall sowie AVs zu vorhergehenden erfolglos
Abschiebungsversuchen“, insgesamt 11 Seiten faxte.
Hptm.
SCH. konnte sich bei einer Befragung durch die Wirtschaftspolizei dieses Fax
überhaupt nicht mehr erinnern. Cl Franz
R. gab über Befragen am 7.9.1996 aufgrund des gegenständlichen Artikels in der
Kronen Zeitung eine Anfrage von der EBT (Einsatzgruppe zur Bekämpfung des
Terrorismus) erhalten zu haben, dies aufgrund der Behauptung, dass es sich bei
H. angeblich um ein Terroristen handelte. Zur Abklärung des Sachverhaltes habe
er sich daraufhin dem GEK in Verbindung gesetzt und um Übersendung diverser
Aktenteile ersucht.
Zusammenfassend
kann gesagt werden, dass über den Vorgang vermutlich eine Reihe von Beamten (des
GEK, der Bezirkshauptmannschaft Spital/ Drau, Flughafenpolizei, des BMfI und
der BPD Linz) zumindest teilweise Kenntnis hatte Eine weitere Einschränkung des
Personenkreises, der für eine allfällige Informationsweitergabe in Frage kommt,
ist nach dem gegenwärtigen Erhebungsstand nicht möglich.
Durch
die APA-Power-Search-Abfrage wurde festgestellt, dass der vorliegende Vorgang
lediglich am 07.09.1996 in der , Neue Kronenzeitung" in Bundeslandausgaben
Wien, Kärnten und Steiermark publiziert worden ist. Zu diesem Thema gab es keine Presseaussendung oder
Pressekonferenz, die Grundlage für den Bericht hätte sein können.
Der Verdächtige Horst BINDER hat bei
seiner niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland
am 15.12.2000 zu dieser Angelegenheit ausgesagt, dass er im Jahr 1996 als
Personalvertreter aufgrund des damaligen "Sparpaketes“ ständig mit
Journalisten Kontakt gehabt habe und er seine Informationen zur versuchten
Abschiebung des angeblichen Terroristen ausschließlich von Journalisten bezogen
habe. An die Namen der ihn informierenden
Journalisten könne er sich nicht mehr
erinnern. Einen bezughabenden Akt habe
er nie besessen und er habe auch niemand veranlasse ihm einen Akt zukommen z
lassen.
Faktum 11
(früher 12): Aushebung von Geheimnummern für die
Freiheitliche
Partei
Verdachtslage-
BINDER habe sich bei KLEINDIENST beschwert, dass er immer wieder Geheimnummern für die Freiheitliche Partei ausheben muss. Er habe aber nicht gesagt, von wem er konkret beauftragt wurde ( Einvernahme KLEINDIENST 20.10.2000).
Erhebungsstand:
Der
Verdächtige Horst BINDER wurde zu diesem Faktum einvernommen und hat bei seiner
niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland a
15.12.2000 zu dieser Angelegenheit ausgesagt, nie beauftragt worden zu sei
Geheimnummern zu besorgen. Er habe nie
Geheimnummernbesorgt oder weitergegeben.
Es sei auch unrichtig, dass er sich bei Josef KLEINDIENST darüber beschwert
habe.
Zum Faktum 12 (früher 13): Artikel in der Kronen Zeitung "Politwirbel um Atomkriminalität“
Verdachtslage:
Josef
KLEINDIENST sei von einem Mitarbeiter des Innenministeriums Verschlussbericht
übergeben worden. Josef KLEINDIENST sei damals viel Innenministerium unterwegs
gewesen und sei ihm bei einem Gespräch mit Kolleg gesagt worden, dass bezüglich der Bekämpfung von
Nuklearkriminalität zu wer
unternommen werde. Der Verschlussakt des Ministeriums sei KABAS persönlich
.
weitergegeben worden und habe KABAS entschieden, dass PAWKOWICZ jener sei
sollte, der sich dazu äußern sollte. In
der Kronen Zeitung sei daraufhin am 29.09.1996 ein Artikel erschienen
(Einvernahme KLEINDIENST v. 20.10.2000).
Erhebungsstand:
Auf
Seite 136 des KLEINDIENST - Buches ist das Deckblatt eines Berichtes über die
Nuklearkriminalität aus dem Jahr 1995 abgedruckt. Bei diesem Bericht handelt sich um einen vom Bundesministerium
für Inneres, Gruppe II/C, Abteilung II/7 Fachreferentin G. erstellten
Lagebericht über die Nuklearkriminalität in Österreich aus dem Jahr 1995. G. hat der Wirtschaftspolizei gegenüber
angegeben, dass in der Hausdruckerei des Bundesministerium für Inneres bis
Februar 1996 ca. 50 Stück dieses Berichtes angefertigt worden seien. G. verfüge jetzt nur mehr über ein
Arbeitsexemplar dieses Berichtes, die Originalexemplare seien ab 22.02.1996 als
Verschlusssache verschickt worden Hinsichtlich der Empfänger dieser Exemplare
wird auf den Krb - Bericht vom 6.11.2000 verwiesen.
Erwähnenswert
erscheint noch, dass lt. Angaben der G.
der Josef KLEINDIENST sie einmal im Büro besucht habe, als gerade die von der
Hausdruckerei gelieferten Exemplare dieses Lageberichtes in ihrem Büro gelegen
seien. Zu diesem Zeitpunkt hätten die
Exemplare noch nicht den Vermerk "Verschluss' getragen. Josef KLEINDIENST habe sich sofort für den
Lagebericht interessiert und G. gefragt, ob er ein Exemplar haben könne. Sie habe dieses Ansinnen jedoch abgelehnt.
Aufgrund
der Aussage des Josef KLEINDIENST vom 20.10.2000, wonach auch Horst BINDER
dabei gewesen sei, als er den Lagebericht von einem Mitarbeiter des Bundesministerium
für Inneres erhalten habe, wurde Horst BINDER dazu einvernommen. Der Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner
niederschriftlichen Einvernahme durch die Kriminalabteilung Burgenland am
15.12.2000 zu die Angelegenheit ausgesagt, dass ihn das Thema
Nuklearkriminalität noch nie interessiert habe und er sich nicht erinnern
könne, dass dem Josef KLEINDIENST in seiner Gegenwart ein solcher Bericht
übergeben worden ist.
Heinz
L. gab in der Niederschrift vom 31.10.2000 an, dass ihm erinnerlich sei, dass
KLEINDIENST einen Akt, welcher sich mit Uran beschäftigte bei sich gehabt habe
und er sich gewundert habe, als er ein paar Tage später einen Artikel in der
Kronenzeitung drüber gelesen habe.
Zum
Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung“ vom 29.9.1996
"Politwirbel um Atom-Kriminalität" wurde eine
APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt.
Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine
Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter
Verantwortung des jeweilig Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der
Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.
Das
Thema wurde in der Neue Kronen-Zeitung" erstmals am 20.9.1996 unter dem
Titel "Europa ist mit einer neuen Art der Kriminalität konfrontiert“ publiziert. In diesem Artikel wird bereits auf den
Verschlussakt der Gruppe II/C „Nuklear-Kriminalität in Österreich“ bezug
genommen und aus diesem zitiert. Bereits am 19.9.2000 wurde in einer
APA-Aussendung auf diesen Artikel hingewiesen, wobei die Abendausgabe Grundlage
für die Aussendung gewesen sein muss.
Am
21.9.1996 veröffentlichten "Die Freiheitlichen" über APA-OTS eine
Aussendung im Konnex zu Studie. Darin
werden Äußerungen des früheren Obmannes der Wiener Freiheitlichen, Di Dr.
Rainer PAWKOWICZ, zitiert. Dieser nimmt
allgemein z Verschlussakt Stellung. In
der Aussendung geben die Wiener Freiheitlichen keinen direkten Hinweis darauf,
dass sie im Besitze der Studie gewesen wären.
Zitate:“,...
wie jetzt erstmals eine Verschluß-Akte des lnnenministeriums enthüllt'
"Aufgrund der uns vorliegenden Daten und Fakten, ..."
Dazu
wird bemerkt, dass wie oben angeführt, am Vortag der Artikel in der "Neue
Kronen-Zeitung“ erschienen ist.
Eine
Presseaussendung oder eine Pressekonferenz, die Grundlage für den Bericht am
20.9.1996 in der angeführten Tageszeitung hätte sein können, ist nicht evident
Faktum 13
(früher 14): Causa OMOFUMA
Verdachtslage:
Der
Erinnerung von Josef KLEINDIENST nach seien möglicherweise BINDER und K. daran
interessiert gewesen, festzustellen, ob OMOFUMA Vormerkungen im EKIS hat. KLEINDIENST könne aber auch nicht
ausschließen, dass er R. um Beschaffung dieser Information ersucht habe. R. habe ihm gesagt, dass sich ein
befreundeter Kriminalbeamter im 4 Bezirk der Angelegenheit annehmen werde. KLEINDIENST gibt weiters an, dass er den
anfragenden Beamten wiedererkennen würde ( Einvernahme KLEINDIENST v.
20.10.2000).
Erhebungsstand:
Durch
die passive Zielpersonenauswertung konnte festgestellt werden, dass OMOFUMA von
zwei Personen des Koat Wieden angefragt wurde.
Von den beiden BI A. und M. Michael wurden KLEINDIENST
Lichtbildaufnahmen gezeigt. Zu beiden gibt KLEINDIENST an,dass er sie nicht
kenne
M.
wurde soweit bekannt, bereits seitens der SOKO im Zuge der Passivauswertungen
einvernommen.
Bezüglich
des Bi A. wurde die Anfrage unter einer bestehenden Aktenzahl durchgeführt und
gibt in diesem Akt der Anzeiger an, dass er ein Foto von OMMOFUMA in der
Zeitung gesehen habe und dieser möglicherweise der Dealer sei, welchen er am
13.03.1999 bereits zur Anzeige gebracht habe ( Bericht 10.11.2000).
Der
Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch
die Kriminalabteilung Burgenland am 15.12.2000 zu dieser Angelegen ausgesagt,
nie ein gesteigertes Interesse gehabt zu haben Informationen über OMUFUMA zu
erhalten. Natürlich sei aber auch in
der Exekutive über die Angelegenheit gesprochen worden.
R.
Werner wurde am 16.01.2001 niederschriftlich einvernommen u bestreitet jegliche
Mitwirkung an der Beschaffung von Informationen hinsichtlich der Person des
OMOFUMA.
Der
Verdächtige Helmut K. hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme am
17.1.2001 angegeben, dass er keine EKIS - Anfragen betreffend OMOFUMA gestellt
habe und dass er auch an niemanden mit dem Ersuchen herangetreten sei,
derartige EKIS - Anfragen zu stellen.
Er wisse nicht einmal jetzt, ob EKIS - Vormerkungen des OMOFUMA
bestehen. Er vermute es jedoch, weil
OMOFUMA sonst wohl nicht abgeschoben worden wäre. Er habe nie in Schriftform allfällige EKIS - Vormerkungen des
OMOFUMA gesehen, könne aber nicht ausschließen, dass er in seiner Funktion als
Personalvertreter seinerzeit mündlich über EKIS - Vormerkungen des OMOFUMA
informiert worden ist. Von wem und wann
diese lnformationen gekommen sind, wisse er aber nicht mehr. Er könne nicht einmal mehr mit Sicherheit
sagen, dass er solche Informationen tatsächlich bekommen hat.
Faktum 14 (früher 17): angebl. Weitergabe von Information über Missstände bei der Bekämpfung von Kurdenaktivitäten an Mag. Hilmar Kabas
Verdachtslage:
Ein
Revierinspektor der SW-Abteitung Innere Stadt , genannt „M.“ habe die Absicht
gehabt die Freiheitliche Partei über Mißstände im Zusammenhang mit der
Bekämpfung von Kurdenaktivitäten in Kenntnis zu setzen. KLEINDIENST habe daraufhin einen Termin bei
KABAS organisiert, weichen „M.“„ und der Personalvertreter Georg H. gemeinsam
wahrgenommen hätten (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000)
Erhebungsstand:
Der
betreffende Polizeibeamte mit Spitznamen "M.“ konnte in der Person des
Revl Johann K., (geb. ...1963) ausgeforscht und einvernommen werde K. gab u.a.
an von 1990 bis 1993 als verdeckter Ermittler bei der EBT tätig gewesen zu sein
und sich in dieser Zeit viel Wissen u.a. über die Kurdenszene angeeignet zu
haben. Von 1993 bis 1999 sei er der SW
- Abteilung Innere Stadt dienstzugeteilt gewesen.
Über
Vermittlung seines SW - Kollegen Georg H. vom Wachzimmer Stubenring der ihn
gefragt habe, ob er einmal mit einem Politiker über die Aktivitäten der Kurden
und Türken sprechen wolle, sei es einmal zu einem Gespräch mit Mag. Hilmar
KABAS gekommen (an den Termin des Gespräches konnte sich K. nicht mehr
erinnern), bei dem auch Georg H. anwesend gewesen sei. Bei diesem Termi habe er (K.) lediglich
allgemein Bekanntes über die Türken- bzw.
Kurdenszene referiert, keinesfalls habe er das Amtsgeheimnis
gebrochen. Er habe kein Unterlagen
weitergegeben und sei auch weder von Mag.
KABAS noch von Georg H. angestiftet worden Polizeiakte oder dergleichen
zu beschaffen.
Der
erwähnte Sicherheitswachebeamte Georg H. wurde ebenfalls zeugenschaftlich zu
diesem Vorgang befragt. Zur Art der
weitergegeben Informationen bestätigte er sinngemäß die Angaben des Johann
K. Zusätzlich gab Georg H. an, dass der
Termin bei Mag. Hilmar KABAS seiner
Erinnerung nach vor 1997 stattgefunden habe.
Wie der Termin zustand gekommen ist, wisse er nicht mehr genau, die
Initiative dafür sei seiner Erinnerung nach von Josef KLEINDIENST ausgegangen.
Dieser habe auch den Termin bei Mag.
Hilmar KABAS arrangiert. Aus den
Ausführungen des Josef KLEINDIENST habe er geschlossen dass Josef KLEINDIENST
dem Mag. Hilmar KABAS vermutlich
Hoffnungen gemacht hat, irgend etwas Brauchbares von ihnen zu erfahren, was er
als "politischen Aufhänger“ verwenden hätte können.
Bei
einer ergänzenden Einvernahme zu diesem Vorgang, insbesondere zur Frage, von
wem die Initiative zu dem Treffen H.- K.
- Mag. KABAS ausgegangen ist,
hat Josef KLEINDIENST am 14.11.2000 angegeben, dass Georg H. ihn 1997 einmal
gefragt habe, ob er Interesse an Informationen aus dem Kurdenbereich habe. Er habe entgegnet kein persönliches
lnteresse zu haben, möglicherweise habe
aber
Mag. Hilmar KABAS Interesse. Mag. Hilmar KABAS habe dann tatsächlich ihm
(KLEINDIENST) gegenüber sein diesbezügliches Interesse bekundet, worauf er
(KLEINDIENST) das Treffen mit Georg H. und Johann K. vereinbart habe. KLEINDIENST selbst sei bei dem Treffen nicht
dabei gewesen und wisse deshalb auch nicht, welche Informationen ausgetauscht
worden sind,
Zum Faktum 15 (früher 18):
Kronen Zeitung Artikel vom 11.3.1997:"Sex - Affäre- um Wiener
Bezirkspolitikerin
Verdachtslage:
Kleindienst
gehe bezüglich dieses Faktums davon aus, dass sich KREIßL den ganzen Akt
besorgt habe. KABAS habe KREIßL darum
gebeten, sich um die Affäre zu kümmern und Näheres in Erfahrung zu bringen
(Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).
Erhebungsstand:
Diesem
Artikel liegt ein Vorfall vom 7.3.1997 in Wien 15., zugrunde, bei dem die FP -
Bezirksrätin Beatrix SCH. von ihrem früheren Lebensgefährten Peter E. am Körper verletzt und mit dem Umbringen
bedroht worden ist. Im Zuge ihrer zeugenschaftlichen Einvernahme hat Beatrix
SCH. dann angegeben von Peter E. auch erpresst worden zu sein, weil sie vor
Jahren eine Zeit lang der Prostitution nachgegangen sei.
Der
von Josef KLEINDIENST bezeichnete Kronen Zeitung - Artikel ist bereits am
11.3.1997 erschienen. Zuvor hatte das
Bez. Pol. Kommissariat Schmelz sowohl das Sicherheitsbüro als auch die
Pressestelle der BPD Wien über die Amtshandlung informiert. Die Pressestelle der BPD Wien hat den von
der Pressestelle verfassten Tagesbericht vom 11.3.1997 (der um 08.00 Uhr des
11.3.1997 abgeschlossen worden ist und im Pkt. 2. eine Kurzschilderung des
Vorfalles enthält) durch Boten als interne Information an den Behördenleiter,
das Bundesministerium für Inneres, die
Generaldirektion
für die öffentliche Sicherheit, die Präsidentschaftskanzlei und das Büro des
Bürgerneisters übermittelt. In diesem Tagesbericht, der in Kopie beigeschafft
Worden ist, findet sich ein kurzer Hinweis auf die angebliche Vergangenheit der
Beatrix SCH. ("Sch. soll kurzzeitig Verbindung zum Rotlichtmilieu gehabt
haben.")
Die
von der Pressestelte am 10.3.1997 veranlasste APA - Aussendung enthält
jedenfalls keinen Hinweis auf die Tatsache, dass eine FPÖ - Politikerin in den
Vorfall verwickelt war oder auf deren Vergangenheit.
Faxe
an die Pressestelle gehen über die Faxgeräte in der Pressestelle, dem
Präsidialjournaldienst und der Funkstelle - Informationsdienst ein.
Aufgrund
der Vielzahl der Personen, die letztlich von diesem Vorgang Kenntnis hatte, war
die Ausforschung jener Person, die Informationen zu dieser Amtshandlung
weitergegeben hat, bis dato nicht möglich.
Da Josef KLEINDIENST ausgesagt hat, dass er davon ausgehe, dass Michael
KREIßL den ganzen Akt besorgt hat, nachdem Mag. Hilmar KABAS den Michael KREIßL
darum gebeten habe sich um die Affäre zu kümmern und Näheres in Erfahrung zu
bringen, wären die Genannten dazu zu befragen.
Hingewiesen wird jedenfalls auf den Umstand, dass den Erhebungen der
Wirtschaftspolizei zufolge Michael KREIßL am 8.3.1997 Tagdienst und am 9.3.1997
Nachtdienst bei der Funkstelle - Informationsdienst versehen hat.
Zum
Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung“ vom 11.3.1997
"Sex-Affäre um Wiener Bezirkspolitikerin" wurde eine APA-Power-Search-Abfrage
durchgeführt. Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine
Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter
Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der
Meldungen in den wesentlichen österreichischen Printmedien an.
Das
Thema wurde in der "Neue Kronen-Zeitung“ am 11.3.1997 in den
Bundeslandausgaben Wien, Tirol, Kärnten, Oberösterreich und Steiermark und
12.3.1997 in der "Wiener Zeitung" publiziert. Zu diesem Thema ist keine
Presseaussendung
oder eine Pressekonferenz evident, die Grundlage für den Bericht in den
angeführten Tageszeitungen hätten sein können.
Die
Auswertung der EKIS - Passivabfragen betreffend Beatrix SCH. und Peter E. (Wer
hat Beatrix SCH. oder Peter E. wann im EKIS abgefragt ?) hat keinen
Zusammenhang zu dem gegenständlichen Vorfall ergeben. Bemerkt wird dazu allerdings, dass sich der gegenständliche
Vorfall im März 1997 zugetragen hat und ein Zurückverfolgen der EKIS - Anfragen
technisch nur bis Dezember 1997 möglich war.
Faktum 16
(früher 19) : Artikel in der Kronenzeitung vom
19.3.1997, Alarm
um drogensüchtige Autofahrer"
Verdachtslage:
KABAS
habe KLEINDIENST erzählt, diese Informationen habe er vom Stadthauptmann des 3.
Bezirks bekommen (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).
Erhebungsstand:
Gegen
Ende des Jahres 1996 wurden durch die Sicherheitswacheabteilungen 2, 3 und 8
sowie die Verkehrsabteilung Planquadrate zur Erkennung drogenauffälliger Lenker
im Straßenverkehr (Drogenschwerpunkte) durchgeführt. Der Aktion ging eine
Anregung des damaligen Polizeichefarzt - Stellvertreters Dr. F. voraus, der
zusammen mit dem Amtsarzt Dr. S. vom Bundesministerium für Wissenschaft,
Verkehr und Kunst mit der Erstellung einer Studie über Drogenerkennung im
Straßenverkehr beauftragt worden war.
Die
Berichte der einzelnen Sicherheitswacheabteilungen wurden via
Kommissariatsabtellung V dem Büro für Organisation, Rechtsfragen und
Dienstaufsicht übermittelt. Darüber
hinaus wurden von auch den Bezirksleitern der Bez. Pol. Koate 2,3 und 8
Berichte über die Schwerpunktaktionen via die
Kommissariatsabteilung
V dem Büro für Organisation, Rechtsfragen und Dienstaufsicht übersandt.
Den
Bericht des Bez. Pol. Koates 3 vom 31.1.1997 hat der do. Stadthauptmann HR Dr. Wolfgang Z. gelegt.
In
diesem Erfahrungsbericht wird auf einen eminenten Handlungsbedarf zur
Bekämpfung der Suchtgiftbeeinträchtigung am Steuer hingewiesen. Im übrigen
weist dieser Bericht diverse Ähnlichkeiten mit dem am 19.3.1997 in der
Kronenzeitung erschienen Zeitungsartikel „Alarm um immer mehr drogensüchtige
Autofahrer“ auf, wobei zu diesen Ähnlichkeiten im Detail auf den Krb - Bericht
vom 8.11.2000 verwiesen wird.
Zum
Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung“ vom 19.3.1997
"Alarm um immer mehr drogensüchtige Autofahrer" wurde eine
APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt.
Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine
Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter
Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der
Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.
Das
Thema wurde in der Neue Kronen-Zeitung" am 19.3.1997 in der
Bundeslandausgabe Wien publiziert.
Zu
diesem Thema ist keine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die
Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.
Dr.
Wolfgang Z. wurde am 11.01.01
niederschriftlich einvernommen und konnte nicht ausschließen, dass der
lnformationsfluss zu dem gegenständlichen Artikel von ihm stammt. Der Informationsfluss wäre allerdings legal
zustandegekommen und werden von Dr. Wolfgang Z. dazu zwei Wege skizziert.
Erstens
habe er im Rahmen des community policing an einer bezirksinternen Veranstaltung
teilgenommen, auf welcher über die Problematik der drogensüchtigen
85
Autofahrer
diskutiert wurde. Zweitens wäre er seitens der Pressestelle der
Bundespolizeidirektion Wien ersucht wurden, Journalisten zu diesem Thema ein
Interview zu geben.
Faktum 17 (früher 20): Artikel
in der ]Kronen Zeitung vom 23.07.1997 -
U - Bahnkriminalität
Verdachtslage:
Die
Verdachtslage besteht aufgrund der sinngemäßen Aussage des Josef KLEINDIENST,
dass Michael KREIßL die Informationen für diesen Artikel für Mag. Hilmar KABAS
beschafft habe (Einvernahme KLEINDIENST v. 23.10.2000).
Erhebungsstand:
Bei
der in diesem Artikel zitierten „brandneuen Studie zur Kriminalität in der
Wiener U - Bahn" handelt es sich um eine vom Büro für Organisation,
Rechtsfragen und Fachaufsicht der BPD Wien,
Referentin Fr. L. , erstellte Halbjahresstatistik über Amtshandlungen im
U - Bahnbereich. Die im Kronen Zeitung Artikel genannten Zahlen
stimmen mit den in der Statistik ausgewiesenen Zahlen überein oder lassen sich
aus diesen Zahlen errechnen.
Die
Statistik wurde am 11.07.1997 mit der Dienstpost innerhalb der BPD Wien an die
Abteilung II, die Abteilung V, das Generalinspektorat der Sicherheitswache, das
Kriminalbeamteninspektorat und das Sicherheitsbüro z.H. Herrn Rat Dr. J.
verschickt. Der Verteiler trägt den
Vermerk "nur für innerbehörliche Zwecke bestimmt“.
Von
den Abteilungen II und V sowie vom Kriminalbeamteninspektorat wurde die
Statistik lt. Angaben der do.
Bediensteten nicht mehr weiter verteilt. Dr. J. vom Sicherheitsbüro gab über Befragen an, dass er die Studie
lediglich seinem Mitarbeiter beim kriminalpolizeilichen Beratungsdienst RevI A.
zu Verwertung im Rahmen der gewaltpräventiven Beratung überlassen habe.
Das
Generalinspektorat der Sicherheitswache hat die Statistik an die
Sicherheitswachekommandanten der Bezirke 1 bis 23, an die Referatsgruppe 1, an
die Funkstelle, an die Alarmabteilung, an die Diensthundeabteilung und an die
Verkehrsabteilung weitergeleitet. In
der Funkstelle ist die Statistik am 18.7.1997 eingetroffen. Bemerkenswert ist, dass Michael KREIßL, der
wie eingangs erwähnt von Josef KLEINDIENST der Weitergabe dieser Statistik an
Mag. KABAS bezichtigt worden ist, an
diesem Tag in der Funkstelle Dienst versehen hat.
Zum
Artikel in der Tageszeitung "Neue Kronen-Zeitung" vom 23.7.1997
"U-Bahn-Kriminalität steigt dramatisch an" wurde eine
APA-Power-Search-Abfrage durchgeführt.
Die Austria Presse Agentur bietet mit diesem Dienst eine
Abfragemöglichkeit sowohl APA-eigener Meldungen, als auch der unter
Verantwortung des jeweiligen Aussenders veröffentlichten Meldungen, sowie der
Meldungen in den wesentlichsten österreichischen Printmedien an.
Das
Thema wurde in der "Neue Kronen-Zeitung“ am 23.7.1997 in der
Bundeslandausgabe Wien um im "Kurier“ vom 23.7.1997 publiziert. Von. den
"Freiheitlichen/Kabas“ wurde nach Erscheinen dieser Ausgaben am 23.7.1997
(11.53 Uhr) via APA-OTS ein Text mit Zitaten des Mag. KABAS ausgesendet. Auf die FPÖ-Aussendung reagierte die
"SPÖ-Wien/Kopietz am 23.7.1997 (14.23 Uhr) mit einer Stellungnahme.
Zu
diesem Thema ist keine Presseaussendung oder eine Pressekonferenz evident, die
Grundlage für den Bericht in den angeführten Tageszeitungen hätten sein können.
Faktum 18 (früher 21): KREIßL - FGÖ ( Verfälschung von
Vorstandsprotokollen)
Verdachtslage:
Laut KLEINDIENST habe KREißL in den vergangenen Jahren öfters den Versuch
unternommen, an der Personalvertreter- bzw.
Gewerkschaftsaktivität Geld zu verdienen. Bezüglich eines Vertrages mit der Agentur Blue Brothers habe es
keinen Vorstandsbeschluss zu Genehmigung des Vertrages gegeben. KREIßL habe darauf hin ein
Vorstandssitzungsprotokoll in der Form verändert, dass der Vertrag anläßlich
der Sitzung besprochen und bei weitester Auslegung genehmigt wurde. Dieses verfälschte
Vorstandssitzungsprotokoll wäre von KLEINDIENST unterschrieben worden. Der Vorteil für KREIßL hätte darin
bestanden, dass dieser aus dem lnseratenumsatz Provisionen bekommen hätte
(Einvernahme KLEINDIENST v. 24.10.2000).
Erhebungsstand:
KLEINDIENST
wurde am 08.11. 00 nochmals eingehend zu diesem Faktum befragt und bezeichnete
nach Vorhalt sichergestellter Unterlagen das Protokoll der FGÖ-Vorstandssitzung
vom 22.10.1999 als verfälscht. Es soll
nachträglich der Satz:
„KLEINDIENST berichtet, dass Peter
P. die Mitgliederwerbung versuchen möchte. Er soll sein Konzept am
03.12.1999 vorstellen"
eingefügt
worden sein.
Peter
P. sei der Verantwortliche der Agentur" Blue Brothers".
Faktum 19 (früher 22): KREIßL - BINDER -
Exekutivverlags GmbH
Verdachtslage:
Die
Exekutivverlags GmbH bewerbe und produziere für die AUF die Zeitschrift BLAULICHT und eine Reihe von anderen
Broschüren. Die Inserate seien mit der
Erklärung geworben worden, dass die Gelder ausschließlich für in Not geratenen
Exekutivbeamte (nach Abzug der Produktionskosten) verwendet werden. Tatsächlich seien allerdings die Gelder der
AUF überwiesen und lediglich 10% für Sozialfälle
88
verwendet
worden. Von diesem Konto sollen ST.,
SCH., H. und glaublich L. Zahlungen erhalten haben und seien diese Zahlungen
ein Teil der Gesamtentlohnung für die Informationsbeschaffung gewesen
(Einvernahme KLEINDIENST v. 24.10.2000).
Erhebungsstand:
KLEINDIENST
wurde am 8.11.2000 nochmals niederschriftlich einvernommen und gab ergänzend
an, dass Inserenten bewusst mit dem Argument geworben werden, dass die Erlöse
aus den Inseraten ausschließlich für soziale Zwecke verwendet werden. In
Wirklichkeit seien vom vereinbarten Rückfluss von 5% lediglich 10% auf das
Konto für Sozialfälle überwiesen worden. Der Rest sei für Werbemittel und
Aufwand für Personalvertreter überwiesen worden.
Hinsichtlich
der "Exekutiv Verlags GmbH“ wurden Firmenbucherhebungen geführt. Im Detail wird diesbezüglich auf den Krb -
Bericht vom 5.12.2000 verwiesen. Die
Gesellschaft ist jedenfalls zur FN 126927 h im Firmenbuch des LG für ZRS Graz
protokolliert. Ihr Stammkapital beträgt
S 500.000.-, hierauf geleistet wurden S 300.000.- als handelsrechtlicher
Geschäftsführer fungiert Michael B. als
Prokuristin Tamara W.. Michael B. und ein Christoph M. sind die beiden
Gesellschafter der Exekutiv Verlags GmbH".
Bei
der Sichtung der Unterlagen der AUF konnte der Geldstrom vom Exekutivverlag an
die AUF nachvollzogen werden (siehe Kapitel 1, Punkt g). Da der Geldstrom dann zum Teil weiter auf
diverse Sparbücher führt, wird nur eine Befragung des Michael KREIßL als
Verantwortlichen der AUF über den weiteren Geldfluß Klarheit bringen.
Bezüglich
der Analyse des Geldstromes darf auf die obigen Ausführungen zum Kapitel
Kontoöffnungen verwiesen werden. Die
Zahlungen vom Exekutivverlag stellen zumindestens eine Haupteinnahmequelle
jenes Kontos dar, von welchen die Kilometergeldzahlungen geleistet wurden. Aus der internen Buchhaltung der AUF kann
die Feststellung getroffen werden, dass keinerlei Zahlungen des Exekutivverlages
für Kilometergeldabrechnungen verwendet wurden. Aus der
89
vorhandenen
Buchhaltung der Nachvollzug des Zahlungsstromes ebenfalls nicht
nachvollziehbar.
Aufgrund
der Angaben des KLEINDIENST, dass Inserenten bewußt mit der sozialen Komponente
geworben wurde, wurde unter den Inserenten eine Fragebogenaktion durchgeführt.
Aufgrund
der Fragebogenaktion konnte erhoben werden, dass für ein Inserat
durchschnittlich S 3.500 in Rechnung gestellt wurde. Eine systematische
Kundenwerbung mit dem Argument der sozialen Komponenten konnte nicht
festgestellt werden.
Sehr
wohl geben allerdings 5 der angeschriebenen 83 Inserenten an, dass die soziale
Komponente für sie bei Schaltung des Inserates ausschlaggebend gewesen sei.
Im
Fragebogen, welcher zum Beispiel von der Fa. L. retourniert wurde, wird
angegeben, dass die Verkaufsargumente seitens des Werbers die Spende für einen
guten Zweck gewesen seien.
Der
Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch
die Kriminalabteilung Burgenland am 15.12.2000 zu dieser Angelegenheit
ausgesagt, dass er nicht verstehe, warum er mit diesem Faktum in Verbindung
gebracht werde. Er sei nie mit der Finanzgebarung befasst gewesen und habe nur
als Redakteur der Zeitschrift Blaulicht Beiträge geliefert. Er selbst habe von
der AUF auch nie für Aufwendungen oder Kilometergeld finanzielle Aufwendungen
erhalten.
Faktum 20 (früher 23): KREIßL - BINDER (Erstellung
von gefälschten Schulungsunterlagen für die Bezahlung von Rechtsanwaltskosten)
Verdachtslage:
90
KLEINDIENST
führt in der Niederschrift vom 24.10.2000 aus:
Da
für die Übernahme von Rechtsanwaltskosten seitens der AUF nicht immer Geld
vorhanden gewesen sei, sei in mehreren Fällen das Rechtsanwaltshonorar als
Schulungsgeld der Freiheitlichen Akademie ausbezahlt worden. Der Rechtsanwalt Dr. C. habe fingierte
Honorarnoten für die Schulung von AUF-Personalvertretern erstellt, die
Schulungen hätten tatsächlich nie stattgefunden. Die Honorarnoten seien dann infolge der Freiheitlichen Akademie
in Rechnung gestellt worden und sei mit der Zahlung das Rechtsanwaltshonorar
für die Vertretung der Kollegen abgedeckt worden. BINDER sei Schulungsverantwortlicher der AUF und habe mit Wissen
von KREIßL fingierte Schulungsunterlagen erstellt, auf welchen Dr. C. als
Vortragender ausgewiesen sei (Einvernahme KLEINDIENST v. 24.10.2000).
Erhebungsstand:
KLEINDIENST
wurde am 08.11.2000 nochmals ergänzend niederschriftlich einvernommen und gab
an, dass diese Vorgangsweise nur in Einzelfällen gewählt worden sei. Namen von Kollegen, die Rechtsanwaltskosten
verursacht haben, könne er keine nennen.
Unter
den Unterlagen der AUF konnte lediglich eine Abrechnung vom 19.01.1999 über S
15.000,- des Dr. C. für die Erstellung von Skripten vorgefunden werden
Der
Verdächtige Horst BINDER hat bei seiner niederschriftlichen Einvernahme durch
die Kriminalabteilung Burgenland am 15.12.2000 zu dieser Angelegenheit
ausgesagt, Schulungsreferent der AUF gewesen zu sein. Er habe in dieser
Funktion allerdings lediglich die Verhandlungen über das jeweilige Jahresbudget
mit der Freiheitlichen Akademie geführt, die einzelnen Exekutivsektionen hätten
ihre Abrechnungen eigenständig vorgelegt.
Da bei Schulungen eine von den Teilnehmern unterfertigte
Teilnehmerliste, die Honorarnote des jeweiligen Vortragenden und die Rechnungen
von eventuellen Unterbringungs- und
Verpflegungskosten
der Freiheitlichen Akademie vorgelegt habe werden müssen,
weil
sonst keine Refundierung der Kosten erfolgt wäre, schließe er aus, dass es zu
fingierten Rechnungslegungen gekommen ist und dass Schulungsgelder für die
Bezahlung von Rechtsanwaltskosten verwendet worden sind. Seines Wissens seien
keine fingierten Honorarnoten Dr. C. für Vorträge bei de Freiheitlichen
Akademie zur Zahlung eingereicht worden.
Dr.
C. wurde am 07.03.2001 gemäß eines gesonderten Auftrages der Staatsanwaltschaft
Wien einvernommen und gibt an, dass sich die Rechnung vom 19.01.1999 auf die
Erstellung zweier Skripten bezogen habe. Es sei richtig, dass er für Schulungen
ebenfalls Honorarnoten gelegt worden seien, doch habe er nie Honorarnoten
fingiert. Die Abrechnung der
Rechtsanwaltkosten für die Vertretung erfolgt nicht von ihm, sondern von der
Kanzlei, bei weicher er angestellt sei.
Faktum 21 (früher 24): EKIS Abfrage von 5 Zeugen (
Amtshandlung in der U- Bahnstation, Wien 1, Schottenring gegen einen
Suchtgifthändler)
Verdachtslage:
Gegen
die Sicherheitswachebeamten, weiche die obige Amtshandlung führten, wurden in
der Zeitung "Falter“ Misshandlungsvorwürfe erhoben. Laut der Wochenzeitung
"Profil“ hätte ein freiheitlicher Gewerkschafter über die Zeugen der
Amtshandlung EKIS Anfragen gestellt, um deren Glaubwürdigkeit vor dem Prozess
zu erschüttern (Einvernahme KLEINDIENST v. 30.10.2000)..
Erhebungsstand:
Die
bezughabende Amtshandlung wurde durch das Bez.
Pol. Kommissariat Innere Stadt
zur ZI. Kr 522-S/99 gegen einen Mohamed
Ali S. geführt. Eine Ablichtung des
Polizeiaktes liegt bei.
92
S.
wurde am 16.4.1999 durch das LG für Strafsachen Wien zur ZI. 4de Vr 3033/99, Hv
1870199 wegen §§ 15 i.V.m. 269 (1), 83 (1), 84 (2) Ziff. 4 StGB und 27 (1) SGG
zu neun Monaten Freiheitsstrafe, davon ein Monat unbedingt, verurteilt.
Die
Wirtschaftspolizei hat vom Landesgericht für Strafsachen Wien den Akt 4dE Vr
3033/99, Hv 1870199 im Original beigeschafft.
In
einem "Falter“ - Artikel wurden in der Folge massive Misshandlungsvorwürfe
gegen die an der Arntshandlung beteiligten Sicherheitswachebeamten Wolfgang K.
und Wolfgang S. geäußert. Das Sicherheitsbüro führte Erhebungen gegen die
beiden Sicherheitswachebeamten und brachte beide mit Schreibän vom 11.3.1999
bei der Staatsanwaltschaft Wien wegen des Verdachtes gem. §§ 83, 313 StGB zur
Anzeige. Die Zeugen der angeblichen
Misshandlungen wurden durch das Sicherheitsbüro bei den Erhebungen nicht
einvernommen, da sie abgelehnt hatten vor der Polizei eine Aussage zu
machen. Die Anzeige des
Sicherheftsbüros wurde von der Staatsanwaltschaft Wien (21 St 27.077/99) am
4.5.1999 zurückgelegt, das beim Landesgericht für Strafsachen Wien zur Zi. 28 a
Vr 2056/99 anhängige Verfahren gegen die Sicherheitswachebeamten wurde mit
Beschluss vom 7.5.1999 eingestellt.
Der
Akt 28 a Vr 2056/99 wurde durch die Wirtschaftspolizei ebenfalls im Original
beigeschafft.
Die
beigeschafften Akte 4 d E Vr 3033/99, Hv 1870/99 und 28a Vr 2056/99 sowie 12 U
459/99 wurden auf allfällige Hinweise darauf untersucht, dass Ergebnisse aus
EKIS - Abfragen betreffend die Zeugen verwertet worden sind, um die Zeugen
"unglaubwürdig'j zu machen.
Konkrete derartige Hinweise konnten nicht festgestellt werden.
Aufgefallen
ist lediglich eine Bemerkung des Wolfgang S. bei seiner niederschriftlichen
Einvernahme vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien am 24.3. 1999 auf der
Seite 9 unten. Dort hat Wolfgang S. auf
die sinngemäße Frage des Untersuchungsrichters, wie er sich die
Misshandlungsvorwürfe der Zeugen erklären könne u.a. geantwortet, dass er
glaube,
93
dass
die Zeugen die Unwahrheit sagten, "da
zumindest ein Teil der Zeugen von vornherein
polizeifeindlich eingestellt war.“
Über
zeugenschaftliches Befragen zu dieser Äusserung vor dem Untersuchungsrichter
gab Wolfgang S. sinngemäß an, dass er etwa eine Woche nach dem Vorfall in der U
- Bahnstation Schottenring in den Medien diverse Artikel über die Amtshandlung
gelesen und dabei festgestellt habe, dass die dort wiedergegebenen Aussagen der
Zeugen, welche grundsätzlich gleichlautend gewesen sein, keinesfalls der
Wahrheit entsprochen hätten. Er habe
diese Aussagen als gegen seinen Kollegen und ihn gerichtet empfunden und
deshalb als "polizeifeindlich" angesehen.
Die
Wirtschaftspolizei hat das Nationale der Zeugen der Amtshandlung durch
Einsichtnahme in die Gerichtsakten wie folgt eruiert:
Veronika
G., geb. (..1964), Barbara H., geb. (...1965),
Kristina P., geb. (..1973), Robert S., geb. (...1951) und Alois W., geb.
(..1965).
Gegen
Veronika G. und Christina P. haben die Sicherheitswachebeamten Wolfgang K. und
Wolfgang S. am 29.6.1999 beim BG Innere Stadt zur ZI. 12 U 459/99 eine Privatanklage wegen §
111 StGB eingebracht. Eine Kopie dieses
Aktes wurde beigeschafft und liegt bei.
Aufgrund
des Vorwurfes, dass EKIS - Abfragen über die Zeugen gestellt worden seien,
wurden über die EDV - Zentrale des Bundesministeriums für Inneres sämtliche Passivabfragen ("Wer hat die
Person wann im EKIS abgefragt?“) hinsichtlich der Personen, die als Zeugen aufgetreten
sind, erhoben und für den Zeitraum ab dem 3.3.1999 (=Tag der Amtshandlung in
der U - Bahnstation Schottenring) ausgearbeitet Dabei hat sich folgendes
herausgestellt:
Die
Personen Barbara H. und Alois W. wurden seit dem 3.3.1999 überhaupt nicht im
EKIS abgefragt.
Hinsichtlich
der Veronika G. erfolgten drei
Strafregisterabfragen und zwar allesamt am 29.8.2000. Am 29.8.2000 fand beim BG
Innere Stadt die Hauptverhandlung in der Privatanklagesache wegen § 111 StGB
statt. Die Strafregisteranfragen wurden
vom Strafregisteramt der Bundespolizeidirektion Wien im Auftrag des BG Innere
Stadt durchgeführt.
Hinsichtlich
der Kristina P. erfolgten ebenfalls am 29.8.2000 Strafregisteranfragen, hier gilt das Gleiche wie bei
Veronika G.. Weitere Strafregisteranfragen wurden am 10.5.2000 im Vorfeld einer
Reisepassausstellung am 12.5.2000 durch das Bez. Pol. Kommissariat
Alsergrund gestellt. Zwischen dem
5.3.1999 und dem 11.3.2000 wurden ferner insgesamt vier
Kennzeichenzentralregisteranfragen mit den Suchkriterien "P.“ und
"2" (das bedeutet "weiblich") gestellt, bei denen u.a. auch
Kristina P. als Treffer verzeichnet worden ist. Namentlich wurde Kristina P. im
Kennzeichenzentralregister nicht abgefragt.
Da
aufgefallen ist, dass eine dieser Abfragen im Kennzeichenzentralregister am
5.3.1999, also nur zwei Tage nach dem Vorfall in der U - Bahnstation Schottenring, gestellt worden ist, wurde der diese
Abfrage tätigende Michael K., Beamter der BPD Klagenfurt, dazu einvernommen. Er
hat sinngemäß zusammengefasst angegeben zum Anfragezeitpunkt Dienst in der
Datenstation der Sicherheitsdirektion Kärnten gehabt zu haben. An die Anfrage
selbst könne er sich nicht erinnern, Aufzeichnungen zu dieser Anfrage habe er
nicht mehr finden können. Aufgrund der Anfragekriterien "P.“ und
"weiblich“ könne es sich um eine Suchanfrage für einen Kollegen im
Außendienst gehandelt haben oder er habe die Suchanfrage gestellt um die Daten
für einen Fahndungszugang zu komplettieren. Die Anfrage habe sich jedoch sicher
nicht auf die verfahrensgegenständliche Kristina P. bezogen.
Bemerkt
wird dazu noch, dass das Nationale der Zeugen der angeblichen Misshandlungen
erst nach dem Anfragezeitpunkt 5.3.1999 bekannt geworden sein dürfte, da die
Zeugen den Erhebungen zufolge erstmals durch ein Fax an das Bundesministerium
für Justiz (dort eingelangt am 10.3.1999) in Erscheinung
getreten
sind. Der Grundanzeige der
Sicherheitswachebeamten gegen den S. ist ihr Nationale jedenfalls nicht zu
entnehmen.
Hinsichtlich
des Robert S. wurde eine Strafregisteranfrage
vom 4.7.2000, gestellt durch die Magistratsabteilung 62 (Wählerevidenz),
festgestellt. Über Befragen hat der einzige Bedienstete der Magistratsabteilung
62, der über eine Anfrageberechtigung verfügt, erklärt, dass solche Anfragen
aufgrund von Mitteilungen von Gerichten und Strafvollzugsanstalten gestellt
würden. Werde festgestellt, dass kein Grund zur Berichtigung der Wählerevidenz
vorliegt, so würden die Mitteilung und der Ausdruck vernichtet und nicht
protokolliert.
Werner
H. gibt am 13.12.2000 niederschriftlich einvernommen an, dass er die 5 Zeugen
nicht angefragt habe, noch jemanden damit beauftragt habe.
Faktum 22 (früher 31): Intervention bei
Verwaltungsstrafverfahren
Verdachtslage:
Laut
den Angaben des KLEINDIENST in der Niederschrift vom 19.10.2000 sei bei
Verwaltungsstrafverfahren zugunsten von Funktionären der FPÖ interveniert
worden. In Bezug auf S. sei KLEINDIENST ein Vorfall mit W. in Erinnerung. W. sei 1996 bis 1998 im 10. Bezirk wegen
Verkehrsdelikten 2 mal zur Anzeige gebracht worden. KLEINDIENST habe dann den Akt von S. aus dem 10. Bezirk angefordert.
Allgemein
habe es lnterventionsvorgänge wie diesen öfters gegeben. Im AUF-Büro habe man
öfters Anrufe von R., G., SCHW. (entweder er bzw. seine Sekretärin W.)
erhalten, damit er (KLEINDIENST) bzw.
KREIßL bzw. BINDER, wer halt
gerade am Telefon gewesen sei, Verkehrsdelikte planierten“ (Einvernahme
KLEINDIENST v. 19.10.2000).
Erhebungsstand:
Seitens
dieses Faktums wurde ein Erhebungsauftrag der Staatsanwaltschaft Wien erteilt. Soweit möglich, wurden auf die genannten
Personen bezugnehmende Verwaltungsstrafakte beigeschafft und einer Sichtung
unterzogen.
Im
örtlichen Wirkungsbereich der BPD-Wien wurden sämtliche
Verwaltungsstrafverfahren
gegen die oben genannten politischen Funktionäre ab
1995
erhoben. Es wurden
gegen
Gernot R. 13
Verwaltungsstrafverfahren
gegen
Mag Karl S. 1 Verwaltungsstrafverfahren
gegen
Walter M. 2
Verwaltungsstrafverfahren
gegen
Ing. Peter W. 10 Verwaltungsstrafverfahren
geführt.
Alle Verfahren sind bereits
abgeschlossen und die Strafen wurden bezahlt.
Hingewiesen
wird auf das Verfahren „S 135064/F/96“ gegen Ing. W., da er die einschreitenden
Beamten beschimpft und mit dem Anrufen des Präsidenten gedroht hat. Die
Verwaltungsstrafe wegen Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit im Ortsgebiet
wurde von der Berufungsinstanz von S 1500.- auf S 800.herabgesetzt. Der Berufung in Bezug auf die
Anstandsverletzung wurde keine Folge gegeben. „Weiters wird im Verfahren Cst
13106/97 von lng. W. bei der Anhaltung durch die einschreitenden Beamten u.a.
wie folgt angegeben: .Außerdem bevor sie die Anzeige geschrieben haben, habe
ich das schon geregelt“
Konkrete
Hinweise auf Interventionen in den vorliegenden Verwaltungsstrafverfahren
konnten nicht eruiert werden.
S. gibt am 27.12.00
niederschriftlich einvernommen an, dass er KABAS nach mehreren Vorfällen mit W.
um eine Terminvereinbarung gebeten habe.
Es sei allerdings von niemanden versprochen worden, dass Sorge getragen
werden soll, W.s Übertretungen zu pardonieren.
Die beigeschafften Originalakte befinden sich im Deposit.
Faktum 23
(früher 34): Michael KREIßL - Aktenbeschaffung
Alfred T.
Verdachtslage:
Dem
Sachverhalt liegt eine Anzeige des Alfred T. zugrunde. Seitens der Staatspolizei sei ein von T.
erstelltes Plakat beschlagnahmt worden, das Verfahren sei seitens der
Staatsanwaltschaft Wien allerdings eingestellt worden. In der Gemeindesitzung
vom 27.03.1998 habe KREißL eine Kopie dieses Plakates zur Illustration seiner
Rede verwendet.
Erhebungsstand:
Von
der ha. Krb Abteilung konnte erhoben werden, dass die Amtshandlung vom
Kommissariat Hernals unter der AZ Kr 336/HN/98 am 21.03.1998 geführt
wurde. In der Folge wurde der Akt am
23.03.1998 der Abt 1 übermittelt, welche den Akt der Staatsanwaltschaft am
26.03.1998 Wien vorlegte.
Eine
Kopie des Aktes liegt bei, wobei keiner der Verdächtigen (H. Abt 1, H. Koat 17)
als Sachbearbeiter aufscheint.
Dietmar
H. wurde am 22.1 1.00 zu diesem Faktum einvernommen und gibt an, dass er das
Plakat noch nie gesehen habe und nicht angegeben könne, wie KREIßL zu dem
Plakat gekommen sei.
Faktum 24 (früher 42): Weitergabe eines
Tageaberichtes durch
Michael KREIßL an RA Mag. M.
Verdachtslage:
Unter
den sichergestellten Unterlagen ( siehe Abschnitt 1, Punkt f) im Büro der
AUF/FGÖ wurde ein Fax des RA Mag. Martin M. an Michael KREIßL vom 23.8.1999
gefunden (Beilage 173 zum Sichtungsbericht), in dem Mag. M. den Michael KREIßL
bittet, "ihm noch einmal den
Tagesbericht des Funkwagen zu
schicken“
Erhebungsstand:
Dieses
Schreiben dürfte im Zusammenhang mit einer medienrechtlichen Auseinandersetzung
zwischen der AUF und dem Generalinspektor der Wiener Sicherheitswache Franz S.
nach einem Artikel in der von der AUF herausgegebenen Zeitschrift
"Blaulicht" (Nr.18 vom Juni 1999) stehen. In dem Artikel geht es
zusammengefasst darum, dass Generalinspektor Franz S. nach einem Defekt an
einem von einem Bekannten gelenkten KFZ eine Funkwagenbesatzung beordert habe
um neue Batterien für die Fernbedienung des KFZ zu besorgen.
Aufgrund
der Formulierung im vorgefundenen Schriftstück besteht der Verdacht, dass
Michael KREIßL zum Beweis dieser Behauptung den entsprechenden Tagesbericht des
Wachzimmers der intervenierenden Funkwagenbesatzung beigeschafft hat.
Seitens
der Wirtschaftspolizei wurde der entsprechende Tagesbericht des Wachzimmers
Stubenring 1 vom 13. 6.1999 in Kopie beigeschafft. Darin findet sich eine Eintragung, wonach die Funkwagenbesatzung
A/l zwischen 17.00 und 17.45 Uhr zur Unterstützung des Generalinspektors S.
interveniert hat, weil am Fahrzeug eines Bekannten des Generalinspektors S. die
Fernbedienung der Wegfahrsperre aufgrund leerer Batterien nicht mehr
funktioniert habe.
Am
2.3.2001 wurde über Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien RA Mag. Martin M..zu
diesem Faktum als Verdächtiger einvernommen. Mag. Martin M. gab vorweg an, die
Aktionsgemeinschaft Unabhängiger und Freiheitlicher vertreten zu haben und
deshalb - da er von seiner anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht nicht
entbunden worden sein - nur in geringem Umfang Angaben machen zu können.
Das
Schreiben vom 23. 8. 1999 stamme jedenfalls von ihm. Er habe es an Michael
KREIßL in dessen Eigenschaft als Obmann der AUF als Medieninhaberin einer
periodischen Druckschrift (Anmerkung: Blaulicht), in welcher ein auf dem
bezughabenden Tagesbericht beruhender Artikel erschienen sei, gerichtet. Der
Tagesbericht sei ihm erstmals bei der Erstbesprechung in Kopie zur Verfügung
gestellt worden. Da er diese Kopie verlegt habe, habe er um neuerliche
Obersendung einer Kopie gebeten.
Wie
die ursprüngliche Kopie an die Redaktion gelangt ist, unterliege dem
Redaktionsgeheimnis. Wer ihm die erste
Kopie zur Verfügung gestellt hat. und ob Michael KREißL ihm auf sein Schreiben
vom 23.8.1999 hin eine weitere Kopie übermittelte hat, gab Mag. Martin M. unter Hinweis auf seine
Verschwiegenheitspflicht nicht bekannt.
Er
selbst habe jedenfalls niemand aufgefordert die Kopie des Tagesberichtes
beizuschaffen und ihm vorzulegen, der Tagesbericht sei ja bereits Grundlage für
den Artikel in der Zeitschrift gewesen.
Einer strafbaren Handlung fühle er sich deshalb nicht schuldig.
Dr.
T., Rat
Mag.
F., Rat
Der
Vorstand der Wirtschaftspolizei
Mag.
H., OR